Oldenburger
Radverkehrsanlagen

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Niemand darf wegen seines Verkehrsmittels diskriminiert werden steht leider nicht im GG. Wolfgang Strobl

Gewalt durch Radwege: Ammersee

Gefährd. d. Straßenverkehrs lautet am 2010-06-22 der Aushang der achten Strafkammer des Landgerichtes Augsburg.  Im August 2008 hatte eine Autofahrerin einen Radfahrer verfolgt, vorsätzlich überrollt und so fast getötet, wie man diversen Berichten anläßlich dieses Strafprozesses entnehmen kann (1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 Bilder).  Seltsamerweise scheint es keinen einzigen Artikel oder Kommentar aus 2008 zu geben.

Man erfährt

Kurz gesagt: Der Radfahrer tat etwas, woraufhin die Autofahrerin über Minuten die Verfolgung aufnahm und ihn überfuhr.  Man erfährt nicht, ob ein Verfahren gegen den Radfahrer eröffnet oder eingestellt wurde, anscheinend hat es keines gegeben.  Auch scheint das Verhalten des Radfahrers im Verfahren gegen die Autofahrerin keine Rolle gespielt zu haben.

Ebenfalls erfährt man nicht, daß die Autofahrerin dem Radfahrer keinen oder wenig Platz ließ.  Wie man auf den Satellitenbildern sehen kann, stehen parkende Autos ungefähr zur Hälfte in der Pampa, denn sonst käme auf der Fahrbahn kein Auto mehr vorbei.  Da die Madame unbestritten neben rechts parkenden Autos fuhr, als sie ihren Spiegel verlor, ließ sie kaum noch weiteren Platz.  Somit log Madame wahrscheinlich mit der Behauptung einer mutwilligen Beschädigung durch den Radfahrer.  Umgekehrt wäre übrigens eine Unfallflucht mangels Unfall gar nicht möglich gewesen.

Man beachte die Wertungen.

Zur anschließenden Arbeit der Polizei:

Kraftfahrzeugbonus beim Urteil?  Zum Beispiel Vergewaltigung im Rausch (verminderte Schuldfähigkeit), ähnliche Freiheitsstrafe, die noch dazu als moderates Strafmaß bezeichnet wird.  Oder 6 ½ Jahre für Vergewaltigung.  Oder 7 Jahre für versuchte Vergewaltigung und Würgen.  Das sind Taten ohne lebenslange körperliche Folgen beim Opfer.  Ein Kommentar bringt es auf den Punkt: A weia, wenn der Fahrradfahrer getötet worden wäre, hätte sicher niemand erfahren, warum sie auf ihn draufgehalten hat und sie wäre mit 2 Jahren auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung weggekommen. Wer weiß wie oft es so rum läuft.

Kommentare der Leserschaft, auch abseits der Artikel (1 2 3 4), sprechen dem Radfahrer eine Mitschuld zu, während die Autofahrerin entlastet sein soll, weil sie ihn ja nur zur Rede stellen oder den Schaden ersetzt haben will.  Dazu wird man sowohl zum „Auch-Radfahrer“, als auch zum „Auch-Zustimmer“: „Der Beinahe-Mord war übertrieben, aber der Radfahrer hat ja…“.  Dazu wird beim Radfahrer auch die Sippenhaftung angewendet und gleichzeitig an (den) Radfahrer höhere Maßstäbe angelegt als an die Autofahrer(in).  Wer in Antworten die Tat konsequent als verwerflich ansieht, der hat in den Augen der Relativierer nichts gegen Sachbeschädigung.  So wird auch dann noch kommentiert, als längst in Artikeln die Schuldfrage des Radfahrers in Zweifel gezogen wird, worauf in manchem Kommentar hingewiesen wurde.  Nur wenige Kommentare (1 2 3) betreiben kein Victim Blaiming.

Angesichts der häufigkeit solcher Kommentare kann ich nur zustimmen: Unglaublich so etwas. Da muss man als Radfahrer ja schon froh sein, wenn man nur von hinten angehupt und nicht gleich über den Haufen gefahren wird, weil man mit dem Rennrad die Landstraße und nicht den Radweg benutzt.

Bei einer Gesamtschau muß man sich fragen, wobei denn nicht Abneigungen gegen Radfahrer eine Rolle gespielt haben.  Eine Autofahrerin, die aufgrund eines nichtigen Anlasses gleich selbst endgültig tätig wird.  Eine Polizei, die Ermittlungen verhindert, weil sie den Schuldigen ja schon hat und das auch den Medien gegenüber verbreitet.  Medien, die den Radl-Rambo gerne übernehmen und kein bißchen Nachfragen.  Ein Milde scheinendes Urteil.  Und am Schluß die Leser, für die das Opfer der Täter ist.  Was wäre wohl im umgekehrten Fall geschehen, wenns Radfahrerin gegen Autofahrer gewesen wäre, oder bei Fußgänger statt Radfahrer?  Ob ebenso gemeckert und mildbestraft würde?  Wenn es schon bei einer derart brutalen Tat so läuft, was kann man dann bei alltäglichen Fällen erwarten…