Fahrradwege
abgeschminkt

Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat. Bärbel Bohley

Recht gegen Radfahrer

Die Stellung des Radfahrers in der Hierarchie der Teilnehmer am Straßenverkehr wird schon an wenigen Punkten deutlich.

1930er Jahre.

TA 23 Scheinwerfer für Fahrräder.

The Consumer Product Safety Commission's Bicycle Safety Standard.

Why Reflectors Don't Work.

sichtbar verstümmelte Schutzblech hinten ist einem halb abgeflogenen Speichenreflektor zum Opfer gefallen, der sich im Fahren so geschickt zwischen Speiche, Strebe und Packtasche verkeilt hatte, daß das dann die ganze Befestigung mitgezogen hatte.

Die sind bei mir bergab öfter mal weggeflogen. Einer hat das hinterherfahrende grün-weiße Fahrzeug nur knapp verfehlt.

Die meisten Speichenreflektoren überleben ein ordentliche Abfahrt nicht

Die haben so Metallklammern drin? Solche hatte ich auch mal. Die Klammern waren nachher noch da....

Der Tretstrahler, die Rückstrahler an der Pedale, den ein SS-Mann erfand, wurde … verpflichtend eingeführt. Die SS war Inhaberin des Patents und verdiente an jedem zwangsweise damit ausgerüsteten Fahrrad.

Mit Polizei-Verordnung vom 13. November 1937 wurden Loibls Tretstrahler zum vorgeschriebenen Bestandteil aller deutschen Fahrräder. Zugleich mußten sich die Hersteller verpflichten, Lizenzgebühren an die vom »Persönlichen Stab des Reichsführers SS« gegründete »Anton Loibl GmbH« zu zahlen.

In der beschlossenen StVO Novelle findet sich ein Passus in dem Radfahrer zu einer Verringerung der Geschwindigkeit *vor* Radüberfahrten von 10kmh verpflichtet werden. … Mit der StVO Novelle erhalten Autofahrer den eingebauten Vorrang.

Es ist dem einen nicht erlaubt, den anderen zu überraschen.

dafür hinterhältiger, weil damit die Rechtssicherheit ausgehebelt wird. Das ist sozusagen ein Recht auf Totschlag - um das Kind beim Namen zu nennen.

Sie dürfen sich nicht schneller als 10km/h annähern, und sie dürfen nicht überraschend für einen anderen die Radfahrerüberfahrt befahren, und daher stellt das einen Verzicht dar, das ist ständige Rechtssprechung.

Abwrackprämie schädlich für Klima und Industrie.

Wie sich die Autoindustrie durch Rechentricks wichtig macht.

Staatlicher Zuschuß fürs Elektroauto und für Ladestationen.

Es gibt bestimmt noch reichlich andere Ungerechtigkeiten, die zeigen, das Radfahrer Verkehrsteilnehmer dritter Klasse sind. Dafür beginnt man mit der Suche nach „Kraftfahrzeug“ und findet so manches, zum Beispiel freie Wahl des Fahrstreifens.

Hinzu kommt Unfug, wie etwa § 23 mit Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert., welchen man sich für Kfz nicht reinzuschreiben traut.

Richter machen munter mit, auch ohne Radwege. So darf es auf keinen Fall sein, daß in einem verkehrsberuhigten(!) Bereich Radfahrer gegen die Einbahnrichtung fahren, die sowieso schon unzulässig ist. Munter weichen sie den § 45.9 auf, nehmen Radverkehr nicht ernst und schlimmeres.

Verkehrsberuhigt + Einbahn + Gegenrichtung für Radfahrer gesperrt.

Ein krasses Fehlurteil ohne jede Ahnung vom Sachverhalt ist es jedenfalls, weil das Gericht meinte, sich um den Sachverhalt nicht kümmern zu müssen.

Damit hätte ich eigentlich gewinnen müssen, da die Einbahnstraße in einem verkehrsberuhigten Bereich lag, in dem Kinder auf ihren KInderrädern die Straße in allen VIER Richtungen nutzen dürfen.

Restriktive Anwendung von Verkehrszeichen — Der ignorierte Absatz 9 von § 45 StVO.

Was sich da abspielte, war eine Provinzposse, die von Seiten der Kammer und der Beklagten als Folge des ‚Königlich Bayerischen Amtsgerichts‘ hätte gesendet werden könnte.

Allgemein.

Das Oberlandesgericht Celle (und das Landgericht Hannover?) bescheinigt Radfahrern eine verbreiteten und allgemein bekannten Disziplinlosigkeit und macht deutlich, das einbiegende Autofahrer sich nur deshalb nach beiden Seiten zu vergewissern hätten, nicht etwa, weil auch ein Fußgänger, Jogger oder Kind auf einem Spielzeug-Rad kommen könnte, die zudem alle schneller als die Radfahrerin mit 5 km/h sein können.

Selbstverständlich gibt es nicht nur das Straßenverkehrsrecht als Mittel zur Diskriminierung von Radfahrern. Das Bundesverwaltungsgericht entschied: Die Beschränkung des Kundenkreises auf Kraftfahrer und Mitfahrer ist durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls legitimiert und auch verhältnismäßig. Radfahrer sind demnach kein Reiseverkehr und dürfen vom Einkauf an Tankstellen ausgeschlossen werden. Das ist dann ja nicht mehr weit entfernt von der allgemeinen Vorstellung, Radfahrer seien überhaupt kein Verkehr. Ein Kommentar dazu: Ich hatte schon immer den Verdacht, dass in Bayern Saufen und Autofahren untrennbar verbunden sind. Die Begründung mit der Wettbewerbsneutralität ist natürlich gelogen, denn die ist ja schon durch den Verkauf an Autofahrer verletzt.

Erlaubt eine landesgesetzliche Regelung der Ladenöffnungszeiten Tankstellen nachts die Abgabe von Genussmitteln in „kleineren Mengen“ als Reisebedarf, ist es mit Art. 12 Abs. 1 sowie Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, den Verkauf alkoholischer Getränke mengenmäßig zu beschränken und den zulässigen Kundenkreis auf Kraftfahrer und deren Mitfahrer zu begrenzen.

Ebenso.

Tankstellen-Einkauf nur noch für Autofahrer

Bier? Nur für Autofahrer

Alkohol-Verbot sorgt weiter für Diskussionen.

Auch auf separaten Wegen sind sie stets selbst schuld. Als von rechts kommender Radfahrer hat man auch bei Rechts vor Links von einem untergeordneten Weg auszugehen und einen Helm zu tragen.

Der Umstand, dass der durch einen Verkehrsunfall verletzte Radfahrer keinen Fahrradhelm trug, wirkt sich zusätzlich auf die Haftungsquote aus und bewirkt, dass ein Mitverschuldensanteil bei der Haftungsabwägung zu berücksichtigen ist.

Von rechts kommender Radfahrer soll Rechts vor Links prüfen und Helm tragen.

Der Radfahrer hatte "neben zahlreichen schweren Verletzungen im Rumpfbereich auch Kopfverletzungen erlitten" von einer Obliegenheit zum Tragen einer Schutzweste sehe ich (zu Recht) im Urteil aber nichts.

Es wäre sicher nicht so weit gekommen, würde der ADFC Bundesverband seine Pflicht wahrnehmen und den BHV-Beschluss zu den Helmen umsetzen, statt ihn zu boykottieren.