Oldenburger
Radverkehrsanlagen

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Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat. Bärbel Bohley

Recht gegen Radfahrer

Die Stellung des Radfahrers in der Hierarchie der Teilnehmer am Straßenverkehr wird schon an wenigen Punkten deutlich.

Es gibt bestimmt noch reichlich andere Ungerechtigkeiten, die zeigen, das Radfahrer Verkehrs­teil­nehmer dritter Klasse sind. Dafür beginnt man mit der Suche nach „Kraftfahrzeug“ und findet so manches, zum Beispiel freie Wahl des Fahrstreifens.

Hinzu kommt Unfug, wie etwa § 23 mit Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert., welchen man sich für Kfz nicht reinzuschreiben traut.

Es gibt Re­geln für Rad­fahrer? Das war mir nie auf­ge­fallen. Rech­te ha­ben sie ja schließ­lich auch keine.iBotRichter machen munter mit, auch ohne Radwege. So darf es auf keinen Fall sein, daß in einem verkehrsberuhigten(!) Bereich Radfahrer gegen die Einbahnrichtung fahren, die sowieso schon unzulässig ist (1 2). Munter weichen sie den § 45.9 auf, nehmen Radverkehr nicht ernst und schlimmeres.

Das Oberlandesgericht Celle (und das Landgericht Hannover?) bescheinigt Radfahrern eine verbreiteten und allgemein bekannten Disziplinlosigkeit und macht deutlich, das einbiegende Autofahrer sich nur deshalb nach beiden Seiten zu vergewissern hätten, nicht etwa, weil auch ein Fußgänger, Jogger oder Kind auf einem Spielzeug-Rad kommen könnte, die zudem alle schneller als die Radfahrerin mit 5 km/h sein können.

Selbstverständlich gibt es nicht nur das Straßenverkehrsrecht als Mittel zur Diskriminierung von Radfahrern. Das Bundesverwaltungsgericht entschied (1 2): Die Beschränkung des Kundenkreises auf Kraftfahrer und Mitfahrer ist durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls legitimiert und auch verhältnismäßig. Radfahrer sind demnach kein Reiseverkehr und dürfen vom Einkauf an Tankstellen ausgeschlossen (1 2 3) werden. Das ist dann ja nicht mehr weit entfernt von der allgemeinen Vorstellung, Radfahrer seien überhaupt kein Verkehr. Ein Kommentar dazu: Ich hatte schon immer den Verdacht, dass in Bayern Saufen und Autofahren untrennbar verbunden sind. Die Begründung mit der Wettbewerbsneutralität ist natürlich gelogen, denn die ist ja schon durch den Verkauf an Autofahrer verletzt.

Was Radfahrer wissen sollten: Auch auf separaten Wegen sind sie stets selbst schuld. Als von rechts kommender Radfahrer hat man auch bei Rechts vor Links von einem untergeordneten Weg auszugehen und einen Helm zu tragen. (1 2 3)