Einrichtungen in der Vorgesternstadt Oldenburg
Im Vergleich zu anderen Städten soll Übermorgen-Stadt Oldenburg mit seinen 1436 Straßen, über 30000 Schildern und 164 Ampeln ja tatsächlich eine fahrradfreundliche Kommune sein. So fahrradfreundlich, das sogar Diebstähle, Einbrüche, Banküberfälle und Serienstraftaten damit begangen werden. Wer sich die Radwege ansieht, dürfte jedoch schnell anderer Meinung sein und zu dem Schluß kommen, daß es sich bei Oldenburg allenfalls um eine selbsternannte Fahrradstadt handelt. Gerade neu gestaltetes muß wieder umgebaut werden und Renovierungen führen mutwillig zur Unzumutbarkeit. Man macht Fahrradparkplätze zur Fußgängerzone, während in der innerstädtischen Fußgängerzone, für Radfahrer (angeblich) verboten, praktisch immer irgendwelche Autos angeblich zum Ausliefern unterwegs sind.
Mit dem Damenfahrrad zum Bankschalter und durch anderen Ausgang wieder raus, hoher 5stelliger Betrag. 2
flüchtete er, schwang sich draußen auf ein Fahrrad und flüchtete in Richtung Cäcilienbrücke.
wie sich Täter vor der Bank auf ein Fahrrad schwang
.
Nächtliche Überfallserie auf Fußgänger und Radfahrer
.
31-jähriger Räuber flüchtet mit gestohlenem Fahrrad
nach räuberischen Diebstahl
.
Einbruch in Imbisswagen in Oldenburg — Lebensmittel im Wert von Hunderten Euro gestohlen
, mit Anhänger.
Nachdem einiges entblaut und ein Jahr lang darüber laufend berichtet und diskutiert wurde, kann man jetzt tatsächlich überall ordentlich auf der Fahrbahn fahren. Zwar wird noch immer manchmal gehupt, doch ist weitergehende Maßregelung auf fast 0 zurückgegangen. Das ist ein Zustand, den je zu erleben ich nichtmal zu hoffen gewagt hatte.
Obwohl der Anteil des Radverkehrs bei 22% liegt, ist Oldenburg eine Autostadt, die nicht autogerecht ausgebaut werden konnte. Es beginnt schon damit, daß gegenüber Deutschland der Anteil mit weniger Fußgängern und ÖPNV erkauft wurde. Immerhin ist der Anteil der Parkplätze vergleichbar: 1623/22% Fahrrad, 3362/55% Auto, die Qualität derer allerdings nicht. Eine Initiative soll nun zuerst das Ansehen des Radverkehrs heben, wobei der Kfz-Verkehr nicht zurück stehen darf.
Die 43% auf besagter Seite kamen durch eine einmalige telefonische Befragung von 1099 Bürgern zustande, welche eine Steigerung des Anteils um 100% belegen soll. Gefragt wurde nach den Wegen eines einzigen Tages in einem Zeitraum, der Wettermäßig Normal-Radlern sicherlich ganz genehm war, nicht zu warm, nicht zu kalt, wenig Regen. Viel besser hätte man es nicht treffen können. Das ganze ist ein Witz, dank dem man nun doppelt so sicher fährt. Anschließend tut unsere Stadt noch so, als käme die Zahl aus einer unabhängigen Untersuchung, in der man Oldenburg genau unter die Lupe genommen hätte. Sogar das Ausland freut sich. Der Kfz-Verkehr hingegen wird gezählt. An den 43% gibt es begründete Zweifel.
Als zweites fällt auf, daß bei Neubauten Gehwege neben neuen Radwegen unzureichend und unzulässig schmal sind. Da wird jedem klar, daß unsere Verkehrsbehörde lügt, es geht weder ums Steigern des Radverkehrsanteils noch um Sicherheit der Radfahrer. Dadurch, das Fußgänger immer öfter auf Radwegen gehen müssen, werden Radwege immer mehr zu Gehwegen. So werden Radfahrer bewußt und systematisch ausgebremst und deren Fahrräder bunten Spielzeugen immer ähnlicher. Radfahrer sollen gar nicht voran kommen, sie werden nur noch geduldet, so lange sie den Autos nicht im Wege sind. Und wenn mal was sein sollte: Der Fußgänger durfte ja nicht auf den Radweg, während der Radfahrer auch was an die Ohren kriegt, weil der ja hätte damit rechnen müssen.
Zwar weiß unsere Verwaltung, Die allgemeine Benutzungspflicht für Radwege gilt nur noch, wenn sie folgendermaßen ausgeschildert ist
, tatsächlich wurde sie aber beibehalten: In Oldenburg ist dieser Teil der Verordnung ganz einfach umgesetzt: auf Hauptverkehrsstraßen besteht bis auf wenige Ausnahmen eine Benutzungspflicht…
. Das war natürlich nicht der Sinn der Änderung der StVO.
Die Verwaltung läßt Blau stehen, obwohl die Wege zugegebenermaßen nicht den Vorschriften entsprechen und somit Blau nicht aufgestellt werden darf: unstetige, punktuell sehr beengte und baulich unkomfortable Radverkehrsführung, die nicht den Vorgaben der StVO entspricht
oder eine stetige Führung des Radverkehrs, wie in der StVO gefordert, kann somit nicht gewährleistet werden.
oder Den Forderungen der StVO nach einer stetigen und eindeutigen Führung des Radverkehrs insbesondere im Knotenpunktbereich und an ausreichende Breiten der baulichen Anlagen zur Aufrechterhaltung der Radwegebenutzungspflicht, kann somit an vielen Stellen nicht entsprochen werden. Außerdem verwandeln sich diese hochgezogenen Borde und Bordsteininseln besonders bei Dunkelheit, Regen und Schnee zu gefährlichen Hindernissen.
. Mit Gleichzeitig ist die jetzige Regelung eines getrennten Rad- und Gehweges auf Grund der vorhanden Breiten nicht mehr regelkonform.
wird über 10 Jahre lang getäuscht. Dieses wird über 2011 hinaus fortgesetzt.
Auch öffentlichkeitswirksam lügt die Verwaltung. So behauptet sie laut NWZ dass der Fuß- und Radweg zwischen 1,40 und 1,55 Meter breit ist und dass die Regelbreite 2,50 Meter beträgt. Doch diese Unterschreitungen seien zulässig, hieß es im Ausschuss.
, obwohl dieses nicht für linke Radwege wie eben Elsflether Straße gilt.
Gehwege inklusive sind bei Schnee und Glätte so begehbar zu halten, dass die Fußgänger nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar gefährdet oder behindert werden.
heißt es in unserer Straßenreinigungsverordnung. Dann kann das aber auch ganz weg.
Angesichts dieser Diskriminierung mußte man handeln und hat mit Der Radverkehr in Oldenburg wird als gleichberechtigter Bestandteil eines integrierten Gesamtverkehrssystems im Sinne eines „Miteinanders“ der verschiedenen Verkehrsmittel konsequent gefördert.
die Gleichheit herbeibeschlossen. Gleich anschließend darf die Verwaltung täuschen, dass das für den Radweg vorgesehene Maß von 1,60 m schon beim Heiligengeistwall verwendet wurde und es dort auch keine Probleme gebe.
, indem sie verschweigt, daß die Dichte der Fußgänger an der Staulinie nahezu ∞ höher ist, damit natürlich auch die Belatschung der Wegelchen, was selbstverständlich den Anwesenden nicht auffällt. Egal, denn Zusätzlich sei noch ein 20 cm breiter Randstreifen auf beiden Seiten des Radwegs vorgesehen.
, wie großzügig. Natürlich wird nicht die Forderung mit 2 m Breite angenommen. Weiter geht es mit Klostermanns Erzählung von der holden Fahrradfreundlichkeit und der lieblichen Gleichberechtigung neben den guten Mindestmaßen für Radfahrer und der edlen Leistungsfähigkeit ausschließlich für Motorisierte. Das bei ihm Stautor und Pferdemarkt zu Kreisverkehren mutieren, bleibt unter den Teppich zu kehren. Zu einen Vorschlag heißt es:
Sämtliche Straßenbauvorhaben werden unter der Maßgabe, den Radverkehr zu fördern und zu verbessern, geplant und realisiert. Beispielsweise erhält der Theaterwall einen eigenen breiten Radweg und beim Ausbau des Lappan sind breite Radverkehrsanlagen und gesonderte Ampelsignale für den Radverkehr eingerichtet worden. An anderen Knotenpunkten, die in absehbarerer Zeit nicht in Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen ausgebaut werden, erfolgt im Rahmen des Rad- und Fußwegeprogramms eine Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrer. Beispielsweise sind im letzten Jahr am Stautorkreisel und an der Kreuzung Jägerstraße / Ziegelhofstraße / Elsässer Straße / Friedhofsweg besondere Signalisierungen für den Radverkehr eingerichtet bzw. vorbereitet worden.
Kerstin Goroncy, die mit Fußgänger- und Fahrradbeauftragte
unterschreibt, und nicht etwa „Radfahrerbeauftragte“ oder zumindest „Radverkehrbeauftragte“, rät in der NWZ allen Radfahrern, Gefährdungen zu vermeiden und aus dem Weg zu gehen
, statt gegen die Gefährder zu wettern. Die Erwähnung des Pophankenweg zeigt zudem, daß sie sich Fahrrad fahren auf Fahrbahnen mit normaler Auto-Dichte nicht vorstellen kann und sogar für gefährlich hält. Sie hält Radfahrer für Rabauken und die Sippenhaft hoch: Weil es angeblich Radfahrer gibt, die wie Bowling-Kugeln durch die Massen schießen müssen
, gehören Radfahrer aus der Fußgängerzone ausgesperrt, während sonst Kompromisse
notwendig sind, Radfahrer sich also mit Fußgängern wenig Raum teilen sollen, statt sie auf die Fahrbahnen zu lassen. Sie füllt also weiter eine Alibi-Funktion.
Das alles macht dem anwesenden ADFC seit dem Weggang Stephans kaum etwas aus, denn dessen Programm besteht anscheinend nur aus Radtouren.
Die zunehmenden Malereien und Baumaßnahmen zeigen wohl, das sich die Politik in der angeblichen Förderung des Fahrradverkehrs und der tatsächlichen Förderung des MIV einig ist.
Während das Ordnungsamt selbst bei eindeutiger Rechtslage abkassieren will, sobald es um Radfahrer geht, wird bei Autofahrern regelmäßig ein Auge zugedrückt. Um kein Knöllchen zu bekommen, muss so geparkt werden, dass auf dem Gehweg ein Meter Platz bleibt, damit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer vorbeipassen.
Dabei bedient es sich mit Wenn die Stadt das (illegale) Parken nicht tolerieren würde, müssten vielerorts Verbote eingerichtet werden
einer Täuschung, denn Parken darf man nur, wenn genügend Platz für den fließenden Verkehr bleibt. Ein Meter heißt, daß Fußgänger nicht dazu gezählt werden. Die Antwort zu einem Vorschlag zum Bürgerhaushalt 2011 macht deutlich, daß die Entscheidung, obs Parken geduldet wird, dem Autofahrer zugestanden wird.
Im Stadtgebiet gibt es in vielen älteren Stadtquartieren erhebliche Schwierigkeiten, den ruhenden Verkehr unterzubringen. Zum einen reichen die Fahrbahnbreiten oftmals nicht aus, um Fahrzeuge auf den Straßen abzustellen. Weiterhin können hier in vielen Straßen wegen der engen Grundstücksbebauung auf den Grundstücken keine Einstellplätze geschaffen werden. Deshalb duldet die Stadt in diesen Wohnquartieren dort ein aufgesetztes Parken, wo die Gehwegbreiten ausreichen. Die erforderlichen Flächen auf den Gehwegen für einen gefahrlosen Fußgängerverkehr sind aber vom Parken freizuhalten.
Wer meint, als Radfahrer auf dem Rechtswege in irgendeiner Form irgend etwas gegen brutale Autofahrer erreichen zu wollen, oder selber heil aus einem Fall raus zu kommen, sei gewarnt: Egal, was passiert ist, ob man Recht hat, ob die „Zeugen“ der Staatsanwaltschaft unkonkret oder sogar unglaubwürdig sind, das alles wird keine Rolle spielen. Maßgeblich ist vor allem die Einstellung der Amtsrichter zu Radfahrern, und da sieht es in Oldenburg schlecht aus. Man wird immer irgend etwas konstruieren, daß allenfalls eine Einstellung heraus kommt. Der Radfahrer ist doch immer irgendwie selber schuld, wenn er abgedrängt wird. Was früher die zu kurzen Röcke waren, ist bei Radfahrern die Anwesenheit auf der Fahrbahn. Staatsanwaltschaft und Richter sind der Meinung, Radfahrer sollten besser nicht auf ihr Recht beharren (z.B. auf der Fahrbahn fahren), was die allerdings nur indirekt sagen. Eigene Zeugen zählen auch nicht, dann wird mitunter eingestellt wegen zu hohem Aufwand und geringer Schuld.
Laut einem Schrieb findet man am hiesigen Amtsgericht, nämlich die Staatsanwaltschaft und nicht nur Richterin Warmuth, daß Autofahrer Radfahrer durch Hupen zum Verlassen der Fahrbahn auffordern dürfen („von der Straße hupen“ in Deutsch). Anscheinend ist § 16 der Straßenverkehrsordnung unbekannt: Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
[…] wer sich oder andere gefährdet sieht
. Aber nicht nur das, wenn ein Radfahrer auf der Fahrbahn fährt, nötigt er möglicherweise hinter ihm fahrende Autofahrer (Strafbar gemäß § 240 StGB). Komischerweise ist aber auch mehrfache massive Gefährdung eines Radfahrers durch einen Autofahrer nur Nötigung und inklusive Gewaltanwendung sogar noch weniger „Wert“ als Beleidigung. So werden Autofahrer zu Hilfssheriffs gemacht.
Die Staatsanwaltschaft verfolgt Anzeigen gegen Motorisierte anscheinend nur ausnahmsweise, auch wenn Zeugen benannt werden (Zu hoher Aufwand, geringe Schuld). Andere Maßstäbe halt. Die Staatsanwaltschaft ist am 2004-11-06 der Meinung, nicht der abdrängende und damit vorsätzlich in Lebensgefahr bringende Busfahrer, sondern der abgedrängte Radfahrer habe sich verkehrswidrig falsch verhalten und zieht letzteren vor Gericht. Zur Anzeige gegen unsere Verkehrbehörde anläßlich eines Unfalls bekomme ich nicht mal eine Antwort zur Frage, ob die überhaupt bearbeitet wird.
Das alles zeigt: Im Verkehr liegt das sonst staatliche Gewaltmonopol bei den Autofahrern. Wie die Polizei hier drauf ist, kann man sich dann wohl denken.
So schaffte man vor 20 Jahren Gefahrenstellen: Der Fahrradfahrer wird auf die Fahrbahn geleitet. Der Verengung der Fahrbahn erfolgt zu schnell. Der Übergang zum Gehweg ist nicht deutlich markiert, Sturzgefahr an dem beginnenden Bordstein. Im Fall der Ziegelhofstraße vor einer Rechtskurve, wo Autofahrer die Kurve schneiden und so in die Abfahrt hinein fahren und entgegen kommende, Kurven schneidende Autofahrer führen zu Ausweichbewegungen direkt in einen einfahrenden Radfahrer. Außerdem, typisch Oldenburg: Holpriges und bei Nässe rutschiges Pflaster direkt im Gefahrenbereich der Abrampung.
Gerne beschwert man sich über die Wartezeiten an den wenigen Bahnübergängen. Dabei sind die Schranken nicht länger unten als die meisten Ampeln für Radfahrer und Fußgänger rot sind. …vom Gefühl her. Tatsächlich sind sie zwar etwas länger, aber selten vorhanden, und selten auf „Rot“. Natürlich werden die Klagen der Autofahrer ernst genommen, während die Radfahrer demütig permanentes Rot lautlos hinnehmen.
Historische Bilder und Filme von einigen der hier aufgeführten Straßen zeigen, das Radfahrer bis Ende der 50er Jahre überall auf der Fahrbahn fahren durften und das auch taten, auf manchen Hauptstraßen sogar bis Mitte der 60er. Zu sehen ist auch der dem Versprechen „Radwege fördern den Radverkehr“ entgegenstehende Radverkehr-Anteil und der Versuch einer autogerechten Stadt.
2005 verkündet der Abfallwirtschaftsbetrieb, zuständig für das freihalten der Radwege, der NWZ, daß die Stadt zwar dafür sorgen müsse, dass die Radwege ordentlich benutzbar seien, der Aufwand aber in einem angemessenen Verhältnis stehen und zumutbar sein müsse. Das ist Rechtsprechung und damit richtig. Sodann aber, laut NWZ, Außerdem werde von den Radfahrern Mitverantwortung gefordert. Das bedeute nötigenfalls auch ‚abzusteigen und zu schieben‘
. Radfahrer sollen also regelmäßig zu Fußgängern werden. Natürlich ist das Blödsinn, Radfahrer dürfen bei Unbenutzbarkeit und Unzumutbarkeit auf die Fahrbahn, was sie auf jeden Fall auch in Anspruch nehmen sollten.
Müller: ‚Über den teilweise sehr schmalen Rad- und Fußweg am Damm quält sich morgens eine Heerschar von Radfahrern.‘ Auf dem geklinkerten, glatten Weg bestehe gerade jetzt erhöhte Sturzgefahr, so die Sorge des Vaters.
Doch die Stadt verlegt die selben Steine in der Hauptstraße.
Am 2005-02-22 teilt die Stadt im Bürgerbrief mit, das Radfahrer nicht erwünscht sind. Mit Bei Schneeglätte empfiehlt es sich, sogar ganz aufs Radfahren zu verzichten und mit Bussen zu fahren
schiebt man die Sicherheit vor.
Einen Vorteil gibt es hier aber: Oldenburg hat sich den Luxus erlaubt, als erste deutsche Großstadt alle Einbahnstraßen zu öffnen, und das, obwohl es oftmals für Radfahrer und Auto gleichzeitig nicht reicht. 
Null Problemo, hört man von offizieller Seite. So mancher ist der Meinung, das wäre eine Extrawurst für Radfahrer. Ganz im Gegenteil: Einbahnstraßen sind Einbahnstraßen, weil für Autoverkehr in beide Richtungen zu wenig Platz ist. Warum sollen Radfahrer da nicht dürfen, wenn es doch die Autos sind, die nicht passen? Fragt sich nur noch, warum diese Einbahnen die einzigen Straßen sind, bei denen nicht auf Gehwegen radgetorkelt wird.
Dafür wird hier viel geklaut, aber auch viel aufgeklärt.
Oldenburg hat jedes Jahr einige radwegbenutzungspflichtfreie Tage, nämlich das Saufgelage Stadtfest, Sylvester und die Tage danach. Die ganzen Koma-Besoffenen und Knallfreudigen schmeißen dann ihre Flaschen hübsch auf Geh- und Radwege. Soweit ich gesehen habe, sind die Hauptstraßen innerhalb des Autobahn-Ringes betroffen, in der Nadorster Straße reichte die Glasstrecke noch ne ganze Ecke weiter.
Ich hatte am 2004 Herr Eilers von der Polizeiinspektion, Sachgebiet Verkehr, unter anderem gefragt, ob jemals Auswertungen erstellt worden seien, anhand derer man die (Un)Sicherheit Oldenburger Radwege beurteilen könne. Die Frage beantwortete er indirekt mit Nein, indem er auf für den ADFC erstellte Auswertungen verwies, aus denen die Beteiligung von Radfahrern und die Schuldfrage ersichtlich sei. Auch dem ehemaligen Vorsitzenden des ADFC, Stephan Popken, ist keine von mir nachgefragte Auswertung aus Oldenburg bekannt. Eine objektive Beurteilung ist also ausgeschlossen, das übliche aus Verkehrssicherheitsgründen zum Schutz des Radverkehrs
also nicht belegt.
Vorgänge
2012 Mit Hilfe von Round Table und Ladies' Circle werden nun Verkehrsspiegel montiert, weil Der tote Winkel gefährdet beim Abbiegen die Passanten.
, nicht etwa die Radwege.
2010-10 bis 2011 Der Stautorkreisel wird für beide Richtungen freigegeben.
Juni 2006 Auch Wallstraße und Steinweg sind nur noch für MIV Einbahnstraßen. Damit ist Oldenburg die erste Großstadt in Deutschland, in der alle Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben sind.
2005-09-07 Unfallgefahr: Stadt montiert ersten Grünpfeil ab.
Der Grünpfeil am Müllersweg/Ecke Bremer Heerstraße hat ausgedient. Die Stadtverwaltung hat das im Dezember 2002 angebrachte Schild, das das Rechtsabbiegen an einer Rot anzeigenden Ampel zulässt, aufgrund der dortigen Verkehrsunfallentwicklung wieder abmontiert. Es ist das erste Mal, dass Polizei und Stadt sich aus diesem Grund zum Abbau eines Grünpfeils entschieden haben.
Grundlage der Entscheidung ist eine Verwaltungsvorschrift, die besagt, dass ein Grünpfeil entfernt werden muss, wenn es zu einer Unfallhäufung kommt. Eine Häufung liegt vor, wenn in einem Zeitraum von drei Jahren zwei oder mehr Unfälle mit verletzten Personen, drei Unfälle mit schwerwiegendem oder fünf Unfälle mit geringfügigem Verkehrsverstoß geschehen sind.
Der fünfte Unfall ereignete sich Anfang August. Deshalb mussten wir handeln, erklärt Siegfried Eilers, Verkehrssachbearbeiter der Polizei.Somit verbleiben im Stadtgebiet nur noch 34 Grünpfeile an 21 Kreuzungen.
Die vor mehr als fünf Jahren in Oldenburg eingeführte Grünpfeil-Regelung hat sich aber im Großen und Ganzen bewährt, stellt Stadtsprecher Jürgen Krogmann klar.
Die Stadt hat wissentlich Unfälle in Kauf genommen.
Beblauung.
August oder September 2013 wird auch der Friedhofsweg befreit.
August 2013 wird das Blau der Auguststraße entfernt.
2004-11-08 – Mitte Dezember Am Beginn der Nadorster Straße muß auf der Fahrbahn gefahren werden.
Zwischen dem 2004-05-25 und 2005-04-07 wird in der Ofener Straße aus dem Gehweg wieder ein .
2003-09 bis 2004-12 gilt Am Stadtmuseum wegen Bauarbeiten am CCO.
Mitte 2003 Einige Monate nach einem Urteil zu einem Unfall wird alles Blau in der Roonstraße entfernt.
2003-05 bis 2004-03 In der Peterstraße wird gebaut.
2003-04 An der Alexanderstraße wird mit der neuen Einmündung die Schinkelstraße angefangen. Das Blau vergißt man dabei.
2003-01 bis 04 Das in Neue Donnerschweer Straße nach der Karlstraße wird an die Seite gestellt. Die Ampel Alexanderstraße/Von-Finckh-Straße über die Einfahrt zur Schule gilt nicht mehr für Radfahrer und Fußgänger.
2002-12 Die Tunnel unterm Pferdemarkt werden zugeschüttet, die Eingänge entfernt. Besonders der Eingang in der Heiligengeiststraße störte.
2002-11-05 In der Ofener Straße wird mit Fußgänger frei
angeordnet.
2001-08-29 — Radwegebenutzungspflicht in zahlreichen Straßen in Oldenburg aufgehoben. Daran kann ich mich nicht mehr erinnern.
Folgen der Schminke
Fährst du schon oder überlebst du noch?
könnte man fragen. Die vielen Radwege und das häufige Blau hat neben Unfällen auch zur Folge, das Wissen durch Meinung ersetzt wird. Diese Unfälle beweisen, daß die Behörden mit aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig
ein falsches Spiel spielen. Sie nehmen Unfälle billigend in Kauf, auch wenn Fahrrad fahren eine der sichersten Tätigkeiten ist, die man im allgemein durchführen kann.
Leichte Fälle sind hier nicht aufgeführt. Staulinie, Bremer Heerstraße, Alexanderstraße, Ofener Straße, Ammerländer Heerstraße, Alexanderstraße, Uhlhornsweg, Ammerländer Heerstraße, Schützenhofstraße, Amalienstraße, Uhlhornsweg, Hunte, Cloppenburger Straße, Bremer Heerstraße, Ofener Straße, Scheideweg, Nadorster Straße, Schützenhofstraße, Hauptstraße, Stau, Cloppenburger Straße, Theaterwall, Am Bahndamm, Alexanderstraße, Schützenhofstraße, Langenweg, Marschweg, Kanalstraße, Karlstraße, Straßburger Straße, Alexanderstraße, Nadorster Straße, Amalienstraße, Friedhofsweg, Donnerschweer Straße, Edewechter Landstraße, Ammerländer Heerstraße, Niedersachsendamm, Lappan, Bloherfelder Straße, Heiligengeiststraße, Bremer Heerstraße, Alexanderstraße, Bremer Heerstraße, Ofener Straße, Bremer Heerstraße, Karlstraße, Bloherfelder Straße, Nordmoslesfehner Straße, Bremer Straße, Nadorster Straße, Nadorster Straße, Kanalstraße, Hundsmühler Straße, Bremer Straße, Damm, Cloppenburger Straße, Bloherfelder Straße, Hundsmühler Straße, Staulinie, Alexanderstraße, Donnerschweer Straße, Hundsmühler Straße, Hundsmühler Straße, Alexanderstraße, Stedinger Straße, Schützenhofstraße, Bremer Heerstraße, Alexanderstraße, Donnerschweer Straße, Wilhelmshavener Heerstraße, Alexanderstraße, Wilhelmshavener Heerstraße, Holler Landstraße, Marschweg, Stau