Oldenburger
Radverkehrsanlagen

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Alte Beschilderung um die Fußgängerzone

So sah es aus, bevor sich Ende März 2005 die Freigabezeiten änderten.

Zeiten für Radfahrer und Kfz unterschiedlichDis­kri­mi­nie­rung in Ol­den­burg:  Die Zei­ten auf den Schil­dern be­sa­gen, daß Lie­fer­ver­kehr von 18 bis 10 Uhr statt­fin­den darf, Rad­fah­rer aber nur 20:30 Uhr bis 9 Uhr ge­dul­det wer­den.

Nur für FußgängerEli­sen­straße nur für Fuß­gän­ger → da­nach Rad­fah­ren er­laubt.

Einfahrt verboten außer RadfahrerEin­fahrt wäh­rend der La­den­öff­nungs­zei­ten und für Rad­fah­rer nicht verboten.