Oldenburger
Radverkehrsanlagen

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Beschreibung der Hauptstraße

Während des Um­baus war die­ser Ab­schnitt 2004 für ei­ni­ge Mo­na­te ohne Blau.

Mei­nar­dus­straße — Ver­ei­ni­gungs­straße Kein Blau!

Ver­ei­ni­gungs­straße — Schiller­straße Kein Blau!

Meinardusstraße — Wienstraße Zeichen 240: gemeinsamer Fuß- und Radweg Unebene Fahrbahn Fußgänger Höchstens 15 km/h möglich

So sah es bis zum Umbau 2004-02 aus.

Blau vom Radweg aus nicht sichtbarHier wird die ers­ten 10 Me­ter der Rad­weg aus der Gar­ten­straße fort­ge­setzt, aller­dings ohne Be­schil­de­rung.  Dann kommen Zie­gel­stei­ne aus dem Mittel­al­ter, ohne Trennung, man muß dann al­so auf die Fahr­bahn.  Nach wei­te­ren 40 Me­tern gibt es das ers­te Zeichen 240: gemeinsamer Fuß- und Radweg, wel­ches aller­dings kaum zu sehen ist, da es an die Rad­fahrer ge­rich­tet ist, wel­che aus den Straßen von links kommen.

Buckelpiste, Breite Weg = 2 RadfahrerDie­ser Weg hat we­der die min­des­tens 2,5 Me­ter Brei­te, noch ei­nen zum Rad­fahren ge­eig­neten Zu­stand.  Wei­ter hin­ten gibt es links ei­nen Park­strei­fen; man fährt also di­rekt in den Auf­klapp­be­reich der Türen rein.

Wienstraße — Buchtstraße Zeichen 241: getrennter Rad- und Fußweg Unebene Fahrbahn Höchstens 15 km/h möglich

So sah es bis zum Umbau 2004-02 aus.

Ab hier gibt es Geschäft an Geschäft, oftmals werden Autos auf dem Radweg abgestellt oder herumgefahren.  Der unebene Asphalt muß (deshalb?) bald einem Parkstreifen weichen und man wird auf die uralten Ziegelsteine verschwenkt.

Buchtstraße — Feststraße Zeichen 241: getrennter Rad- und Fußweg Unebene Fahrbahn Höchstens 15 km/h möglich

Schrott in der EinmündungSo sah es bis zum Um­bau 2004-02 aus.  An den Ein­mün­dun­gen gibt es ein tierisches Ge­rödel, immer schön brem­sen!

Feststraße — Baumeisterstraße Unebene Fahrbahn Höchstens 15 km/h möglich

So sah es bis zum Umbau 2004-02 aus.

Baumeisterstraße — Danziger Straße Zeichen 241: getrennter Rad- und Fußweg

So sah es bis zum Umbau 2004-02 aus.

Hundsmühler Straße — Marschweg Zeichen 241: getrennter Rad- und Fußweg Unebene Fahrbahn Höchstens 15 km/h möglich

So sah es bis zum Umbau 2004-02 aus.

Hier gilt im wesentlichen das selbe wie für Gegenüber: Geschäfte, mangelhafter Zustand, direkt neben Parkstreifen, deshalb Auto auf dem Geh- oder Radweg, tiefer gelegte Einmündungen.  Für das Stückchen ab Vereinigungsstraße gilt Zeichen 240: gemeinsamer Fuß- und Radweg.

Verschwenkung auf Vorkriegspflaster für ParkstreifenIn Einmündung 3 Meter nach rechtsIn Einmündung 3 Meter nach linksGerödel in Einmündung