Oldenburger
Radverkehrsanlagen

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Widerspruch Alexanderstraße

Antwort auf die Erwiderung

Am 2004-10-18 habe ich dieses abgegeben, aufgehübscht mit 3 Bildern.

In der Klage schrieb ich, das mir mitgeteilt wurde Nach Bereitstellung der erforderlichen Fördermittel werden in diesem Zusammenhang auch die beidseitigen Radverkehrsanlagen neu hergestellt.  Das Verwaltunggericht Berlin hat im Urteil 11 A 606.03 am 12.11.2003 betont, das bei der Frage der Erforderlichkeit der Radwegbenutzungspflicht, die in erster Linie eine Frage der Verkehrssicherheit und damit von Gesundheit und Leben (vor allem) der Radfahrer ist, monetäre Gesichtspunkte keinesfalls den Ausschlag geben und zu einer Hinnahme von solchen Gefahren führen dürfen.  Genau das aber wird auch hier versucht, indem darauf hingewiesen wird, dass die Straße auf einer Dringlichkeitsliste steht und damit irgendwann einmal Geld fließen soll, so lange der Zustand hinzunehmen sei.

Obwohl ich mittlerweile die einzelnen Zustände der Radwege in der Sache für nebensächlich halte und daher in meiner Klage nicht ausführlich dargestellt habe, richtet die Stadt ihre Argumentation allein darauf aus.  Allerdings ist selbst ein perfekter Zustand weder ein Grund noch ausreichend für das Aufstellen blauer Schilder.

Zusammen mit der jedes mal wiederholten Behauptung Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht werden schadhafte Stellen – wie in allen anderen Straßen im Stadtgebiet – unverzüglich beseitigt zeigt sich die Einstellung gegenüber Radfahrern.  Diese Behauptung ist nämlich nachweislich falsch.  Am 17.05.2003 beschwerte ich mich unter anderem darüber, dass nach dem Umbau (Schinkelstraße) eine Sandkuhle zurück geblieben sei, die Radfahrern leicht einen Gabelbruch bescheren könne.  Herr Novicic hängte dankenswerterweise am übernächsten Tag meine Mail an seine Antwort, ging auf diese Beschwerde aber nicht ein.  Nun habe ich Bilder, die über das von der Kamera gesetzte Datum und über den Inhalt, nämlich die Jahreszeiten, zeigen, dass an dieser Kuhle nichts geändert wurde.  Erst nach meiner Klage, dann allerdings tatsächlich unverzüglich, nämlich zwischen dem 9. und 27. Juli dieses Jahres, wurde diese Stelle ordentlich hergerichtet und befestigt.

Nun, auch 2 Versehen können vorkommen (Bau und Beschwerde).  Doch passt dieses „Vorgehen“ zum verbreiteten Zustand Oldenburger Radwege, die, wie ich gezeigt habe, durchaus in die Kategorie „Gesundheitsgefährdung“ passen können, oder wie bei der Hauptstraße neu gebaut wurden1.  Man muss nicht einmal auf einem Fahrrad sitzen, um zu erkennen, das die Zustände teilweise nicht zumutbar sein können, enorme Schlaglöcher, Kanten und aufgesetzte Flicken gibt es an so mancher Stelle zu besichtigen (neben Alexanderstraße zum Beispiel auch Donnerschweer Straße oder Edewechter Landstraße).  Schäden werden also oft überhaupt nicht beseitigt oder aber einfach als Normalzustand definiert.

Das der von der Stadt immerzu ausgereizte Sicherheitsraum überhaupt Befahrbar sein muß, scheint ihr entgangen zu sein.  Das ist an mehreren Stellen der Alexanderstraße nämlich nicht der Fall.

Die Beschilderung Theodor-Pekol-Straße, das neu asphaltierte Stück, ist unzulässig, denn die VwV sagt Radwege sollen, […], von einem Gehweg baulich oder mit durchgehender weißer Linie abgetrennt und mit Zeichen 241 gekennzeichnet werden.  Meiner Meinung nach ist sie auch Nichtig, denn das Schild sagt, für jeden ganz offensichtlich, Getrennter Geh- und Radweg.  Eine Trennung fehlt jedoch, wodurch die Anordnung an einem schwer wiegenden Fehler leidet.  Im Gegenteil muß man aufpassen, dass man nicht über die tiefer gelegten Abflüsse fährt, die im Verlaufe der von der Stadt als Trennung benutzten Asphaltnaht vorkommen.

Über die Abschnitte zwischen Berliner Straße und Brookweg und Feldstraße und Im Dreieck habe ich natürlich absichtlich keine Klage geführt.  Der Stadt scheint die auch hier Lage nicht ganz Klar zu sein2, deshalb gibt es wohl die vielen Lücken in der Benutzungspflicht im ganzen Stadtgebiet.  Nach der Berliner Straße steht links ein Zeichen 240, rechts hingegen nichts, und natürlich hebt es alle zuvor kommenden Radweg-Schilder auf.  Das heißt, rechts findet man einen Gehweg vor.  Man müßte also für dieses Stückchen, welches ich in vielleicht 30 Sekunden zurücklege, 2 mal die ach so gefährliche Fahrbahn überqueren, um links fahren zu „dürfen“.3

Nach der Feldstraße ist das Benutzen der Fahrbahn erlaubt, denn auch eine linke Einmündung hebt eine Benutzungspflicht auf.  Dieser Meinung war auch Amtsrichter Fuhrmann am 20.02.2003 im Rahmen eines Bußgeldverfahrens gegen mich zu genau diesem Abschnitt.  Ihn haben folgende Gründe zur Abweisung mit den Worten So sind nunmal die Vorschriften überzeugt:

  • VwV: Die Zeichen 237, 240 und 241 sind an jeder Kreuzung und Einmündung zu wiederholen, ohne Unterscheidung zwischen links und rechts.

  • Ich habe nur eine Stelle in StVO und VwV gefunden, in der zwischen rechter und linker Einmündung unterscheiden wird.  Diese behandelt eine andere Sache.  Demnach ist immer die ganze Straße von einer Einmündung betroffen; „Straße“ schließt Radwege mit ein.  Wären Radwege von gegenüber liegenden Einmündungen nicht betroffen, würden sie logischerweise auch nicht zur Straße gehören.  Damit könnten Radwege nur zwischen zwei Einmündungen auf gleicher Seite Benutzungspflichtig sein.

  • Wenn man direkt von der Querstraße aus auf den Radweg kommt und vom Radweg auf die Querstraße, ist logischerweise der Radweg von der Einmündung betroffen.

  • Das einzige Unterscheidungsmerkmal zwischen Anderer Radweg und Benutzungspflichtiger Radweg ist die Anwesenheit eines blauen Schildes.  Kein Schild = Anderer Radweg = Keine Benutzungspflicht = Fahrbahn erlaubt.

  • Letztlich Widerspricht sich der Gedanke selber:  Wenn nämlich der aus der Querstraße Kommende weiß, dass vorher ein blaues Schild steht, muß auch er sich danach richten, er muss also auf den angeblich benutzungspflichtigen rechten Radweg.  Auf jeden Fall würde die Rechtslage nicht nur davon abhängen, woher man kommt, sondern auch vom Wissen des einzelnen (bzw. was man als (Nicht)Wissen vorwerfen oder behaupten kann).  Das wäre das genaue Gegenteil von Rechtsklarheit.  Außerdem ergäbe sich häufig die Situation, dass der eine Radfahrer einen Geh-/Radweg benutzt (Zeichen 240), der andere einen „anderen“ Radweg, vom Gehweg getrennt.  Auch das würde wieder vom Wissen abhängen…

Sofern man nach der Feldstraße überhaupt einen Radweg erkennen will, sollte dieser gemieden werden, liegt er doch fast vollständig im Aufklappbereich der Türen längs geparkter Autos.

Auch bei der inzwischen hinzu gekommenen Schinkelstraße wurde in Richtung Zentrum kein Schild aufgestellt.  In die andere Richtung ergibt sich dort wegen des neuen Lidl-Marktes eine neue Situation.  Wenn dort mehr Leute hinströmen, dürfte sicht dort abspielen, was ich beim ebenso neuen Plus-Markt in Zwischenahn an der Oldenburger Straße bereits fotografieren konnte:  Die Wegfahrer stehen am laufenden Band auf dem Radweg.

Das Wichtigste zuletzt:  Kein einziges Wort zur Verkehrssicherheit verliert die Stadt, als gäbe es den § 45.9 der StVO überhaupt nicht, oder das Ist aus Verkehrssicherheitsgründen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht mit den Zeichen 237, 240 oder 241 erforderlich der VwV oder das Die Erfordernis der Benutzungspflicht leitet sich allein aus dem Anspruch der Verkehrssicherheit ab der sonst hervor geholten „Hinweise zur Beschilderung von Radverkehrsanlagen4.  Nicht einmal Zahlen zu Unfällen als Anhaltspunkte fand ich in den Akten, oder wenigstens detailierte Verkehrsstärken.  Deutlicher kann man nicht machen, dass es nur darum geht, die Radfahrer aus dem Weg zu schaffen5.

Das ganze verwundert mich nicht, denn ein Nachweis ist nicht möglich.  Ich hatte am 13. Oktober Herr Eilers von der Polizeiinspektion, Sachgebiet Verkehr, unter anderem gefragt, ob jemals Auswertungen erstellt worden seien, anhand derer man die (Un)Sicherheit Oldenburger Radwege beurteilen könne.  Die Frage beantwortete er indirekt mit Nein, indem er auf für den ADFC erstellte Auswertungen verwies, aus denen die Beteiligung von Radfahrern und die Schuldfrage ersichtlich sei.  Auch dem ehemaligen Vorsitzenden des ADFC, Stephan Popken, ist keine von mir nachgefragte Auswertung aus Oldenburg bekannt.  Somit gibt es weder zu Oldenburger Radwegen im Allgemeinen noch zur Alexanderstraße im Speziellen Erkenntnisse zur (Un)Sicherheit eben dieser Radwege oder zu deren Auswirkungen.  Wenn schon der damit Befaßte bei der Polizei nicht objektiv beurteilen kann, wie sollte das die davon abhängige Verkehrsbehörde tun?  Antwort: Sie kann es nicht.  Die Behauptung, die Anordnung der Benutzungspflicht sei aus Verkehrssicherheitsgründen notwendig, ist nichts weiter als eine Schutzbehauptung.  In Abstimmung mit der Polizei hört sich gut an.  Leider beurteilt diese aber, wie anschließend die Verkehrsbehörde, allenfalls aufgrund ihrer „Erfahrung“ oder vielleicht auch Vorurteile.  Ein Ermessensspielraum, der die Frage der objektiven Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer übergeht, besteht nicht.

Kurz gesagt:  Die Stadt verliert sich in Nebensächlichkeiten, in der Hauptsache hat sie keinerlei Argumente; in der Praxis beweist sie immer wieder die Nicht-Zulässigkeit der Schilder6.  Ich hingegen habe dargelegt, warum auf der Alexanderstraße das Fahren auf der Fahrbahn mit einem Fahrrad7 nicht verboten werden darf.  Auch sonstige Bedenken dürften dem nicht entgegen stehen, zeigen doch Städte wie Wiesbaden8, Berlin9, Wien10 oder Bad Wildungen11, dass es geht.  Auch anderswo ändert sich inzwischen langsam die Einstellung weg vom „Radfahrer gehören nicht auf Straße“12.


1dessen Pflasterung bereits im Radwegkataster zum Damm als schlüpfrig bei Nässe klassifiziert wurde.  Das es tatsächlich so ist, wurde mir jetzt von jemanden berichtet, der dort lang jeden Tag zur Arbeit fährt.  Auch gibt es einen gewissen „Rütteleffekt“.  Durch die zu schmalen und schon jetzt voll gestellten Gehwege sind Konflikte vorprogrammiert.  Dafür, dass es ein Neubau ist, konnte ich bereits jetzt Bilder schießen, die erahnen lassen, wie es in einigen Wochen aussehen wird.  Auch der Damm mit der selben Pflasterung ist noch keine 42 Jahre alt, fühlt sich aber so an.

2Das man Wissen über die Rechtslage durch Meinung ersetzt, ist für mich ebenfalls ein Hinweis zur Einstellung gegenüber dem Fahrradverkehr.

3Über die Folge des Links-Fahren-Erlaubens regte sich Herr Schatz vom ersten Polizeikommissariat auf: Radfahrer fahren auch dort links, wo es nicht erlaubt ist.  In Bad Zwischenahn gibt es noch mehr links blaue Schilder, den Erfolg dessen zähle immer in der Pause.  28,9% der bis jetzt 804 an der beobachteten Stelle vorbei kommenden Radfahrer fährt unerlaubt links.  Die Ammerländer Verkehrsbehörde, ebenso die Oldenburger, verleitet also die Leute zu besonders gefährlichem Verhalten.  Dagegen fahren nur 0,4% auf der Fahrbahn, was immerhin in eine Richtung erlaubt ist.  Einem Besucher aus Irland ist aufgefallen, dass hier in Oldenburg auffällig viel links gefahren wird, wesentlich mehr als in Hamburg, wo er zuvor war.

4Ich weiß nicht woher, gehe aber dennoch davon aus, das sich irgend woraus direkt oder indirekt ergibt, das alles Behördliche Handeln nicht zum Schaden von Menschen führen darf, § 45.9 StVO also nicht notwendig wäre.  Vielleicht aus dem Grundgesetz: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zusammen mit Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.

5Dafür aber für jeden sichtbarer:  In der Auguststraße mußten nach einiger Streiterei die ersten beiden Schilder gegen „Fußweg, Radfahrer frei“ ausgetauscht werden, was man lieber tat, statt den Grund zu beseitigen, nämlich die sowieso nicht genehmigten Parkplätze zu reduzieren.  Alle anderen Zeichen 240 ließ man ohne ersichtlichem Grund stehen.

6In letzter Zeit fallen mir wieder mehr Radweg versperrende Baustellen auf.  Durch „Radfahrer absteigen“ wird die Freigabe der Fahrbahn sogar noch verdeutlicht.  Sogar Am Stadtmuseum darf man seit nunmehr einem Jahr auf der Fahrbahn fahren (und die Autofahrer hupen nicht).

7Lastenräder, Anhänger oder Dreiräder müssen sowieso auf der Fahrbahn geduldet werden.  Warum das Verbot nur für schmale Zweiräder ohne Motor gelten soll, konnte mir noch niemand erklären.

8Sehr wenig Radwege und noch weniger Benutzungspflicht.

9http://frank-bokelmann.de/Berlin2004.htm, Berlin hat wenige Radwege.  Zum Glück, wie die Berliner Polizei auf http://www.berlin.de/polizei/Verkehrsinfos/archiv/02352/index.html berichtet.  Die meisten Unfälle passieren auf Straßen mit Radwegen.

10http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/radwege/ziele.htm, Wien will die Benutzungspflicht abschaffen.

11Vergleichbar mit Bad Zwischenahn, jedoch bei Radwegen und Blau das genaue Gegenteil, es gibt sie nur in homöopathischen Dosen, obwohl Autos wesentlich schneller unterwegs sind.

12In http://www.abendblatt.de/daten/2004/05/26/298892.html berichtet das Hamburger Abendblatt, das die Polizei Pinneberg Radwege für gefährlicher als Fahrbahnen hält.