Oldenburger
Radverkehrsanlagen

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Widerspruch Ofener Straße

Der Antrag

Den habe ich am 2004-05-19 bei der Stadt abgegeben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einigen Tagen fuhr ich nach 2 Jahren das erste mal wieder die Ofener Straße lang und mußte Trauriges erblicken.  Der Radweg zwischen Prinzessinweg und Herbartstraße war ja schon immer unzumutbar.  Inzwischen wurde dieses noch Lesbar gemacht durch Aufhängen von „Fußgänger frei“.

Ich lasse mich ungern grundlos ausbremsen.  Deshalb: Bitte lassen Sie die Zeichen 237 der Ofener Straße Richtung Zentrum entfernen.  Denn effektiv handelt es sich sowieso um einen Gehweg, auf dem sich allerdings auch Radfahrer befinden dürfen, nein, müssen.

Das der Zustand unzumutbar ist, brauche ich nicht auszuführen, das merkt man einfach daran, daß einem bei annehmbarer Geschwindigkeit der Lenker aus der Hand zu fliegen droht.  Die beiden Bushaltestellen machen diesen Sonderweg zu einem Gehweg.  Das mit „Fußgänger frei“ das Zeichen 240 umgangen werden sollte, ist offensichtlich.  Trotzdem werden die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung nicht eingehalten, denn der Weg ist nirgendwo breiter als 110 cm und damit wesentlich schmaler als die vorgeschriebenen 150 cm Minimum.  Zusätzlich wird gegen § 45.9 der Straßenverkehrsordnung verstoßen: Die Verkehrssicherheit wird nicht dadurch gesteigert, daß Fußgänger zu Kollisionen mit Radfahrern veranlaßt werden.

Kurz gesagt: Ich beantrage die Überprüfung der Verkehrsregelung für den Radverkehr durch die Zeichen 237 der Ofener Straße.

Mit freundlichem Gruß