Oldenburger
Radverkehrsanlagen

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Widerspruch Ofener Straße

Die Mitteilung

Diese Antwort vom Amt für Verkehr und Straßenbau, Fachdienst Verkehrslenkung, erhielt ich am 2004-05-26.

Der Radweg auf der südlichen Seite der Ofener Straße entlang der Haaren ist vor etlichen Jahren mit dem Verkehrszeichen 237 der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet worden. Der Radweg weist eine gepflasterte Breite zwischen 1,10 bis 1,30 m auf und erfüllt durch den Grünstreifen zwischen dem Brückengeländer der Haaren und den Baumbeständen neben der Fahrbahn auch die nach den Vorschriften der StVO geforderte lichte Breite für einen benutzungspflichtigen Radweg. Da sich in diesem Abschnitt nach den Straßeneinmündungen des Rummelweges und der Ratsherr-Schulze-Straße in ca. 10 m Entfernung zwei ÖPNV-Haltestellen befinden, ist in Abstimmung mit der Polizei am 05.11.2002 unter den aufgestellten VZ 237 eine Zusatzbeschilderung „Fußgänger frei bis Haltestelle“ angeordnet worden.

Wegen des Unterhaltungsaufwandes und der Schwierigkeiten bei der Durchführung des Winterdienstes ist zuletzt vom Abfallwirtschaftsbetrieb um Sperrung des Radweges und Umleitung des Radverkehrs über die Straße Haarenufer gebeten worden. Da eine Sperrung des Radweges die gradlinige Radverkehrsführung in Fahrtrichtung stadteinwärts unterbrechen würde, sind die Anträge bisher abgelehnt worden.

Bei einer Überprüfung des Fahrbahnbelages durch den Fachdienst Straßenunterhaltung ist festgestellt worden, dass durch die Baumwurzeln einige kleine Versackungen aufgetreten sind. Diese Schäden werden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht beseitigt.

Schade, keine Rechtsbehelferklärung.

Anscheinend wird also davon ausgegangen, daß die Leute aus den Bussen nur nach rechts laufen.  Das ist nicht der Fall, womit man 2 mal über 100 Meter Gehweg hat.