Oldenburger
Radverkehrsanlagen

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Widerspruch Theaterwall

Mein Antrag

und die Antwort dazu.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Verwaltungsausschuß, der vom Oldenburger Rat ermächtigt worden ist, über die Weiterführung bzw. Beendigung des Verkehrsversuchs Theaterwall zu entscheiden, hat am 04.07.2002 beschlossen:  Dieser Verkehrsversuch wird abgebrochen und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt.  Das bedeutet, daß in den nächsten Tagen auch

die Radwegbenutzungspflicht des rechten Bordsteinradweges am Theaterwall zwischen Gaststraße und Julius-Mosen-Platz in Richtung Julius-Mosen-Platz

wieder angeordnet werden wird.  Im Abschnitt davor, zwischen Bergstraße und Gaststraße, wurde die Benutzungspflicht auf dem alten Weg bereits wieder angeordnet.  Die anordnende Behörde hält Prüfungen für nicht notwendig und Widersprüche für wenig aussichtsreich, da ja die Benutzungspflicht nur unterbrochen worden sei und nun wieder hergestellt werde.

Ich stelle hiermit einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Stadt Oldenburg.  Die Stadt Oldenburg soll verpflichtet werden, entweder

bis eine endgültige Lösung gefunden wird.

Begründung:
Im alten Zustand mußten Radfahrer sich mit Fußgängern einen Weg teilen.  Das war nicht nur zu Starklastzeiten für Radfahrer und Fußgänger behindernd und gefährlich.  Durch von den Grundstücken kommende Autos wurde man zusätzlich gefährdet, denn es gab kaum Sichtbeziehungen zwischen Rad- und Autofahrer.  Der Verkehrsversuch hat gezeigt, daß es auch anders geht, zusätzliche Gefährdungen als zur Zeit müssen nicht hingenommen werden.  Eine erneute Anordnung der Radwegbenutzungspflicht wäre nur zulässig auf Wegen, die den jetzt vorhandenen entsprechen.

Ein Nicht-Stattgeben meines Antrages würde bedeuten

  1. daß der urspüngliche, nicht zulässige, Zustand wieder hergestellt wird
  2. und jahrelang bestehen bleibt, bis ein Gericht ein anderes Urteil spricht, denn von der Stadt Oldenburg sind keine weiteren wesentlichen Änderungen am Theaterwall geplant oder angedacht.  Bis zu einer anderen Entscheidung hätten die Radfahrer, und Fußgänger, Behinderungen und Gefährdungen hinzunehmen.

Begründungen zur alten Beschilderung entnehmen sie bitte den folgenden Seiten.

Mit freundlichem Gruß

Weitere Begründung:

Alles in allem wäre ein Zwang zur Benutzung des Weges im in einem anderen Zustand als dem gegenwärtigen gefährlich und nach den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung und nach der ERA 95 nicht zulässig.


Die Begründung der Stadt

Erst einmal wird erwähnt, daß bereits etliche Jahre lang vor dem Test aus Verkehrssicherheitsgründen die Radwegebenutzungspflicht angeordnet war.  Bereits mündlich versuchte man so zu tun, als könne Monate lang die Anordnung sozusagen unterbrochen werden.

Wenn man nicht regelmäßig irgendwo lang fährt, ist man, nach Meinung der Stadt, von der Beschilderung nicht betroffen.

Obwohl es während des Verkehrsversuches einen wesentlich besseren Zustand gegeben hat, erklärt man den alten Zustand für vorschriftsmäßig.

Die Anordnung der Benutzungspflicht ist natürlich wegen der hohen Kfz-Belastung aus Verkehrssicherheitsgründen unerlässlich.  Ein Nachweis dafür wurde nicht erwähnt.  Unberücksichtigt bleibt, daß man allein wegen einiger Proteste und der Kfz-Belastung den illegalen Zustand herstellt und dann Benutzungspflichig macht.

Für die Stadt ist allein die Breite die VwV maßgebend, obwohl dort „Fußgängermassen“ nicht berücksichtigt sein können.  Die zahlreichen Einengungen bezeichnet man als „punktuell“.

Was die Bushaltestelle angeht, drängt man erst alle zusammen auf nicht einmal 2,5 Meter Breite, um dann zu sagen, daß sie alle damit klar kommen müssen.

Als Beweis, daß die Geschichte doch funktioniert, nimmt man die Unfallstatistik der Polizei.  Unterschlagen wird dabei, daß es zu Anzeigen gar nicht kommt, weil man kaum über Schrittgeschwindigkeit hinaus kommt.  Die Folgen der wenigen tatsächlichen Unfälle dürften eher minimal ausfallen.

Selbstverständlich sind Unebenheiten und andere Beeinträchtigungen nicht vorhanden.  Wie es wohl kommt, daß praktisch jeder findet, während des Versuches ließ es sich besser fahren?  Wer sich die Alexanderstraße ankuckt, findet die Behauptung, auftretende Schäden würden sofort beseitigt, geradezu lächerlich.

Immerhin ist nicht vorgesehen, links Blau aufzustellen.  Aber schon gibt es in der Politik einige Stimmen dafür…