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Widerspruch Bad Zwischenahn

Am 2002-12-01 schickte ich diese Mail an verkehrslenkung@ammerland.de

Sehr geehrter Herr Carstens

Ich bin früher zu selten die Oldenburger Straße lang gefahren, um beurteilen zu können, wie lange die Beschilderung unverändert blieb.  Nach Aussage einiger Einwohner war es eine lange Zeit.  Jetzt, wo ich mich melde, wird zwischen Georgstraße und Mühlenstraße eine Änderung von „Muß auf Fahrbahn“ nach „Muß links davon“ nötig.  Was für ein Zufall.  Dafür gibt es eigentlich nur zwei mögliche Erklärungen:

Das Aufstellen der Schilder wurde versäumt.  In dem Falle stellt sich natürlich sofort die Frage, wie es angehen kann, daß eine Behörde die Fahrradfahrer Jahre lang solchen Gefahren aussetzen konnte, obwohl doch Prüfungen auch der Verkehrssituation und Beschilderung vorgeschrieben sind.

Nun, das kommt sicher nicht in Frage.  Also bleibt nur

Die Verkehrssituation hat sich sehr geändert in verhältnismäßig kurzer Zeit.  Na sowas, da haben wir ihn wieder, den Zufall.  Aufgefallen ist es jedoch weder mir noch Einwohnern.  Ganz im Gegenteil:  Als Beteiligter konnte ich aus nächster Nähe keinerlei Gefahren entdecken, ich wüßte auch gar nicht, wo die herkommen sollten.  Wie auch immer:  Über die angeblich geänderte Situation können Sie sicherlich einen Bericht abgeben, denn der ist notwendig für die Begründung der Benutzungspflicht, die VwV hatte ich zitiert, § 45 StVO ist ebenfalls relevant.  Dieser muß auch enthalten, wie denn nun die Schilder die Verkehrssicherheit erhöhen sollen, anders ist das Zitat nicht zu erfüllen.

Auf meine Mail vom 13.10.2002 haben Sie zwar reagiert, meine Frage
>> Was soll mit den offensichtlichen Verstößen gegen StVO
>> (z.B. §45.1c) und VwV (Linke Radwege) bezweckt werden?
blieb jedoch unbeantwortet.  Nun, das ist kein Wunder, wird doch im Straßenverkehrsamt des Landkreises Ammerland die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften für nicht notwendig erachtet.

Das in Brummerforth, Eschweg und Humboldtstraße blaue Radwegschilder stehen, ist unverzeihlich, denn nach § 45.1c StVO schließen Blau und Zone 30 einander aus.  Keine Ausnahme, keine Übergangszeit.

Meinen Widerspruch verstand man nicht als „Anregung“, sich dann doch wenigstens vor der nächsten Aktion um §§ zu kümmern.  In Eschweg und Brummerforth wurden nach meinem Widerspruch, wahrscheinlich zwischen dem 20.9. und dem 7.10., Zeichen 240 rechts aufgestellt, natürlich ebenfalls in Zone 30.  Zu allem Überfluß ist das im Eschweg auch noch völlig sinnlos, gilt es doch für ganze 15,5 Meter, während, jedenfalls theoretisch, die ersten 20 Meter links gefahren werden müßten.  Damit darf Zwischenahn wahrscheinlich Deutschlands kürzeste unzulässige Benutzungspflicht sein eigen nennen[1].

Auch das folgende Zeichen 239 verstößt gegen die StVO, denn es gibt die gesetzliche Lage wieder.

Ebenso eindeutig wird, trotz Hinweis im Widerspruch, gegen die VwV gehandelt.  Dort heißt es nämlich, daß linke Radwege nur im Einzelfall freigegeben werden dürfen.  Klarer geht es nicht mehr.  Westerstede aber macht das genaue Gegenteil, auch nach meinem Widerspruch:  Oldenburger Straße, Langenhof, Eschweg…, praktisch überall, wo ich fahre oder fahren würde, ist links freigegeben oder sogar Zwang.  Damit könnte Zwischenahn auch Rekordhalter bei der Anzahl der besonderen Ausnahmefälle sein.  Natürlich wird dieses ebenfalls gesteigert:  Zeichen 240 überall, obwohl der Trennung von Fußgängern und Radfahrern der Vorzug gegeben werden soll, was vielfach auch möglich wäre.

Es wäre am einfachsten, würden die Schilder einfach gleich wieder abgeschraubt.  Früher oder später wird das ohnehin passieren.

Mit freundlichem Gruß
Udo Steinbach

[1] In news:de.rec.fahrrad wurde der kürzeste, nicht pauschal unzulässige, Radweg mit 12 Metern Länge erwähnt, man findet ihn in Erlangen.