Widerspruch Oldenburger Straße und Langenhof
Ende August bekam ich die beabsichtigten Änderungen, zu denen ich am 2005-09-12 doch noch meine Meinung kund tat.
Solange in Zwischenahn Aktionismus vorherrscht, wird es Schwierigkeiten geben.
wird die Installierung der Zusatzzeichens 1020 (Fußgänger frei) für den Abschnitt der Oldenburger Straße ab der Einmündung Hermann-Löns-Straße bis Ortsausgang in Fahrtrichtung Oldenburg rechts angeordnet.
- Im diesem Falle müßte Westerstede aktiv dafür sorgen, das Fußgänger sich wie Radfahrer verhalten, insbesondere bei der Geschwindigkeit, da nicht zu erwarten ist, das Fußgänger diesen „Rad“weg erkennen. Umgekehrt, Zeichen 239 Radfahrer frei, ist es ständige Rechtsprechung: Geringe Geschwindigkeit, Fußgänger haben absoluten Vorrang…
- Die Voraussetzungen für den Mischverkehr von Fußgängern und Radfahrern sind dieselben, egal ob Fußgänger auf Radwege geschickt werden oder umgekehrt. Sie sollen die Gefahr reduzieren, was bei zu wenig Platz nicht möglich ist.
- Außerdem steht dem die VwV zu den §§ 39 bis 43 StVO entgegen, die vorschreibt, dass so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen sind. Es gibt bereits ein Zeichen, das Mischverkehr von Fußgängern und Radfahrern auf einer Fläche zuläßt: 240. Die Kombination von Zeichen 237 mit einem Zusatzzeichen ist aufwändiger und schlechter zu erfassen, ergo verboten.
- Das Zusatzzeichen „Fußgänger frei“ kommt weder im Verkehrszeichenkatalog, noch in der StVO vor. Deswegen ist davon auszugehen, dass es nicht zugelassen ist (Ausnahme wäre, wenn es im Verkehrsblatt veröffentlicht worden wäre). Ebenfalls VwV zu den §§ 39 bis 43 StVO.
Die Schilder in Gegenrichtung sollten ebenfalls geändert, Richtig: Entfernt, werden, sonst geht der Schuß noch einmal nach hinten los in Form notwendiger Verbreiterung.
Die Stadt Oldenburg hat nach meiner Beschwerde sogleich „Fußgänger frei“ von der Ofener Straße entfernt.
wurde bewusst die Möglichkeit eingeräumt, dass insbesondere die Schüler des Schulzentrums an der Humboldtstraße den gut ausgebauten Fuß- und Radweg linksseitig bis zu Einmündung Kleine Wehe nutzen können
Gut ausgebaut für einen Kinderroller vielleicht, schon ein Rollstuhl belegt die halbe Breite. Da die Mindestbreiute nur knapp erreicht wird, ist jeder Wildwuchs der Hecken zu unterbinden. Hinzu kommt natürlich die nicht stetige Führung, Ausnahme links, und so weiter. Gegen ein linkes (nicht zulässiges) Zeichen 239 + Radfahrer frei hingegen würde ich mich nur im Falle eines Unfalles oder Bußgeldes beschweren, da ich dort sowieso auf der Fahrbahn fahre.
Dennoch wird zur Verdeutlichung das Verkehrszeichen 241 (getrennter Fuß- und Radweg) an der Oldenburger Straße gegenüber der Einmündung Am Hogen Hagen und gegenüber der Sackgasse Am Heldenhain in Richtung Oldenburg angeordnet.
Das ist keine Verdeutlichung, sondern eine neue Benutzungspflicht, die zu begründen ist, wobei Verkehrssicherheit wieder mal wegfällt, denn ich fuhr dort unversehrt bestimmt schon 2 x 600 mal auf der Fahrbahn. Nicht vergessen werden sollte die nach VwV vorgeschriebene bauliche Trennung oder Zeichen 295, weil sonst die bisherige Fahrbahn der Radweg ist. Was eine bauliche Trennung ist, läßt sich einigermaßen nur der ERA 95 entnehmen1; zwischen Asphalt und Pflaster findet man sie nicht, auch nicht zwischen 2 verschiedenen Farben oder bei anders angeordneten Steinen.
Beim Hogen Hagen sollte außerdem anderes Pflaster gelegt werden, denn schon bei Regen ist die Unfallgefahr erheblich2, die Verkehrssicherungspflicht leichtsinnig der Schönheit wegen verletzt. Im Zweifelsfall führt dieses Pflaster natürlich zum vorzeitigen Ende der Benutzungspflicht, vor allem im Winter, was ebenfalls ständige Rechtsprechung ist, sogar in Oldenburg.
Nicht vergessen werden sollte auch der Speckener Weg, weil sonst die vorgeschobene Geschichte der Sicherheit ganz offensichtlicher Unsinn ist. Da auch dort die Breite nicht reicht, würde eine bauliche Maßnahme fällig. Und das wegen eines einzigen Radfahrers…
Auch nach Erfüllung dieser „Wünsche“ wären die Benutzungspflichten rechtswidrig, da wesentliche Voraussetzungen, die ich bereits alle ausführlich dargestellt habe, weiterhin nicht gegeben wären.
1Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, 4.2.2., 4.2.3., 4.4.1. und an weiteren Stellen.
2Radwegkataster Oldenburg zu diesen Steinen: schlüpfrig bei Nässe
. Eine Mail des Fachdienstes Controlling Oldenburg dazu: Diese sind insbesondere bei Nässe nicht so griffig wie z.B. Betonpflastersteine
.
Ein später Gedanke: ist nicht zulässig, weil es sonst eine Straße ohne Gehweg wäre. Das auf der anderen Seite ist nämlich ebenfalls kein Gehweg.