Am 2002-11-12 erhielt ich diese Antwort vom Landkreis.
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Wir wir Ihnen bereits in unserem Schreiben vom 04.09.2002 schilderten, ist die Trennung von Kraftfahrzeug- und Radverkehr im Bereich der L 815 in Richtung Bad Zwischenahn/Langenhof bis zur Mühlenstraße aufgrund der hohen Verkehrsbelastung erforderlich. Die gleichermaßen verhältnismäßige Anordnung der Radwegebenutzungspflicht erfolgte aus Gründen der Verkehrssicherheit und wurde in dem gesamten Streckenbereich überprüft. Der Landkreis Ammerland hat die verkehrsbehördlichen Maßnahmen zusammen mit Vertretern der Polizei, des zuständigen Straßenbauamtes und der Gemeinde Bad Zwischenahn beraten und hält aufgrund der Verkehrssituation an der Radwegebenutzungspflicht fest. Die geforderten Nachweise über die Steigerung der Verkehrssicherheit können aus den zu beachtenden Rechtsgrundlagen nicht abgeleitet werden.
Die Verkehrszählungen wurden durch das Straßenbauamt Oldenburg im Jahre 2000 durchgeführt, die Unfallzahlen basieren auf dem Verkehrsbericht der Unfallkommission der Polizeiinspektion Ammerland aus dem Jahre 2001.
Die Freigabe linker Radwege erfolgte nach sorgfältiger Prüfung und wurde zur Senkung der Fahrbahnquerungen angeordnet. Die Radwegeführung ist in den betreffenden Bereichen eindeutig und die Sichtbeziehung zwischen Kraftfahrzeugverkehr und dem Radverkehr ausreichend, so dass Konflikte an Kreuzungen und Einmündungen minimiert wurden.