Oldenburger
Radverkehrsanlagen

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Widerspruch Oldenburger Straße und Langenhof

Antwort der Polizei

Bekommen am 2005-08-29.  Ich werde darauf nicht weiter antworten, auch nicht zum Gericht.  Kurze Anmerkungen gibt es, wenn die Maus über den unterstrichelten Wörtern steht.  Ausführliche „Gegenreden“ gibt es in den ganzen Schreiben und in de.rec.fahrrad.

Immerhin weiß ich jetzt, dass meine Webseiten bekannt sind, jucheee.

Das zwischen Herrn Steinbach und mir geführte Telefonat ist in der Inhaltswiedergabe von ihm einseitig in Richtung seiner Interessenlage wieder gegeben.

Der von ihm aufgestellte Fragenkatalog vermischt zwei völlig unterschiedliche Radfahrerführungen und stellt gegenüber, was nicht vergleichbar ist. Ihm wurde erläutert, dass der Landkreis Ammerland über ein ausgeprägt gutes Radwegenetz verfügt und darum Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteilung auf Straßen ohne Nebenanlage zu den Ausnahmen gehören.

Herr Steinbach verfolgte in dem Telefonat die These, daß Radfahrer auf der Fahrbahn sicherer geführt seien als auf Radwegen. Nicht vorhandenes Auswertematerial stütze ja, daß hier weniger Unfälle passieren, mit Radfahrerbeteiligung. Die Zahl registrierter Unfallbeteiligungen auf Radwegen dagegen sei ja nicht unerheblich.

Ihm wurde von mir plastisch die Situation vor Augen geführt, wenn bei der heutigen Verkehrsdichte mit einem erheblichen Schwerlastanteil der Radfahrer überwiegend auf der Fahrbahn fahren „müßte“. Bei einer Fahrspurbreite von bestensfalls 3,75m fährt das Fraftfahrzeug ( angenommene eigene Breite ca. 2,0m ) mit dem einzuhaltenden Mindestabstand von 1,0m an dem zwangsläufig seitlich pendelnden Radfahrer mit bis zu 100 km/h vorbei. Nicht berücksichtigt die Situation bei Gegenverkehr, dem Vorbeifahren von Bussen, Lkw und landwirtschaftlichen Fahrzeugen ( bis zu 3,0m Breite ) mit ensprechender Geräuschkulisse und Sogwirkung und vor allen Dingen bei nicht optimalen Witterungsbedingungen ( Dunkelheit, Nebel, Glätte, Feuchtigkeit ).

Aus diesen Erkenntnissen und Erfahrungen ist das Bestreben der Institutionen für Verkehrssicherheit entstanden, den „schwachen Verkehrsteilnehmer“ räumlich vom anderen Fahrzeugverkehr zu trennen und bei Vorliegen der gesetzlichen Mindestanforderungen an Radwege ( StVO, VwV zur StVO und der ERA 95 der Planungsgesellschaft Verkehr ) eine Radwegebenutzungspflicht durchzusetzen.

Radfahrrer sind auch auf Radwegen an Verkehrsunfällen beteiligt, im Einzelfall untereinander, durch ein- oder abbiegende Fahrzeuge oder durch eigene Fahruntüchtigkeit, bedingt durch Alkohol- oder Drogenkonsum.

Speziell der abbiegende oder einbiegende Kraftfahrer übersieht nicht nur den Radfahrer auf dem Radweg, sondern in nicht wenigen Fällen auch bevorrechtigte Fahrzeuge ( seit Jahren eine Hauptunfallursache ).

Welche Chance der Erkennbarkeit hätte dann der auf der Fahrbahn deutlich weniger abhebende Radfahrer ?

In Straßenbereichen ohne Rad- und Gehweg wird durchgängig von den Anliegern die Einrichtung dieser Nebenanlage eingefordert, ein Indiz für das mangelnde Sicherheitsgefühl in der Vermischung mit dem Kraffahrzeugverkehr.

Die bekannterweise nicht sehr ausgeprägte Verkehrsdisziplin der Radfahrer hätte m.E. bei der Führung auf der Fahrbahn erhebliche negative Konsequenzen in der Unfallhäufung und den Unfallfolgen.

Nach der jetzigen Gesetzeslage müßte dann ein Kind nach dem 10. Lebensjahr mit dem Fahrrad auf die Fahrbahn, wie auch alle anschließenden Altersgruppen.

Herrn Steinbach wurde erläutert, daß die Radwegebenutzung nach den Erfahrungen der Polizei Ammerland die seit Jahren sicherste Verkehrsführung für den „schwachen Verkehrsteilnehmer“ ist.

[…]

Zusatz für das Verwaltungsgericht: Die Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung im Bereich des Landkreises Ammerland reduzierten sich von 1999 bis 2004 von 239 auf 161.