Oldenburger
Radverkehrsanlagen

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Widerspruch Oldenburger Straße und Langenhof

Dieses steckte ich am 2006-03-27 ins Gericht.

Ich beantrage, ein neues Schild in der Klage mit zu berücksichtigen.  Es wurde zwischen dem 15. und 17. Februar dieses Jahres aufgestellt in der Oldenburger Straße und liegt mitten im bereits von der Klage umfaßten Bereich.

Das Schild steht Ecke Speckener Weg.  Man erkennt sofort, dass der Weg nicht einmal 3 mal so breit wie das Schild, nämlich hier 149 cm, nach der Kurve höchstens 216 cm.  Die VwV sieht eine Mindestbreite von 250 cm vor, das Schild ist somit nicht zulässig.  Da das Zeichen 240 auch in der anderen Richtung, schon seit langem, steht, gibt es die Breite betreffend keine Ausnahme oder Kompromisse.  Hinzu kommt noch die bis zu 180 cm hohe Hecke in dieser Kurve, die die Sicht erheblich behindert.  Bereits in der Klage aufgeführte weitere Gründe gelten auch hier: Bislang war kein Schild vorhanden, Gegenverkehr auf geringer Breite, Aktionismus statt Nachweis der Steigerung der Verkehrssicherheit.

Ein weiteres ebenso neues Schild will ich als Gegenbeweis anführen, es soll also gerade nicht Bestandteil der Klage werden.

Dieses Zeichen 241 mit unbeachtlichen Pfeilen gibt es ein wenig weiter, an der Einmündung Am Hogen Hagen.  Um die Suche gleich zu beenden: Das Schild findet man senkrecht über dem Vorderrad des orangen Wagens.

Wie das Bild zeigt, ist es nur an aus dieser Straße Kommende gerichtet.  Andere Radfahrer, dem Straßenverlauf auf dem „Rad“weg folgend, können es gar nicht sehen.  Das war anscheinend beabsichtigt1.

Nach StVO gelten Radweg-Schilder nur in Fahrtrichtung.  Da nach rechts keine Straße weiter geht, ist das Schild völlig überflüssig.  Anders gesagt: Weiterhin dürfen oder müssen2, auf jeden Fall sollen, Radfahrer auf die Fahrbahn, mitten zwischen die angeblich gefährlichen Autos (was ich sowieso schon immer tat) — Der Landkreis Ammerland widerlegt sich selbst, mit dem angeblichen Mangel an Verkehrssicherheit bei Anwesenheit von Radfahrern auf der Fahrbahn kann es nicht weit her sein.


1Wenn es rechts stehen würde, könnte man es zumindest von der Seite sehen.  So sieht man es aber nur von hinten, das kann nur Absicht sein.

2Ich gehe davon aus, dass 2 verschiedene Farben als Trennung von Rad- und Gehweg nicht ausreichend sind.