Oldenburger
Radverkehrsanlagen

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Widerspruch Oldenburger Straße und Langenhof

Verkehrsbesprechung

Bekommen am 2006-01-05.

wird die anliegende Abschrift des Protokolls über die Verkehrsbesprechung in der Gemeinde Bad Zwischenahn vom 03.11.2005 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt.  Die vom Kläger beanstandete Beschilderung an der L 815 von der Einmündung Hermann-Löns-Straße bis zum Ortsausgang in Richtung Oldenburg wird nunmehr als Sonderweg Fußgänger mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ ausgewiesen.

Dran gepappt das

Protokoll über die Verkehrsbesprechung in der Gemeinde Bad Zwischenahn am 03.11.2005.

Teilnehmer: [2 mal Gemeinde Zwischenahn, 3 mal Polizei, 2 mal Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Straßenmeisterei, Landkreis]

37. L 815 (Oldenburger Straße) — Radfahrerführung

Ab der Einmündung Hermann-Löns-Straße bis Ortsausgang in Richtung Oldenburg wird für beide Fahrtrichtungen das Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) angeordnet.

Ist schon Lustig, wie ohne Erörterung gehandelt wird.