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Widerspruch gegen Blau in Zone 30

Mein Widerspruch

Den schickte ich am 2003-02-14 los.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen bekannt ist, fahre ich seit April letzten Jahres regelmäßig mit dem Fahrrad zur Arbeit nach Zwischenahn.  Dabei benutze ich die Straßen, gegen deren Beschilderung sich dieser Widerspruch richtet.  Teilweise wurden die Schilder erst nach meinem letzten Widerspruch aufgestellt.  Diese Anordnungen, von denen ich demnach betroffen bin, sind rechtswidrig, weshalb ich nachfolgend Widerspruch gegen sie einlege, entsprechend § 69 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung).  Es handelt sich um die Abschnitte

  • Brummerforth:  Langenhof — Große Wehe
  • Eschweg:  Langenhof — Humboldtstraße und Humboldtstraße — Langenhof
  • Georgstraße:  Oldenburger Straße — Auf dem Winkel, Auf dem Winkel — In der Horst, Peterstraße — Auf der Wurth und Auf der Wurth — Oldenburger Straße
  • Humboldtstraße:  Eschweg — Kopernikusstraße, Vogelbeerweg — Kopernikusstraße und Kopernikusstraße — Eschweg

In diesen Abschnitten stehen alle Zeichen 240 in oder kurz vor Tempo-30-Zonen, nur rechts, nur links oder auf beiden Seiten.  Nach § 45.1c StVO jedoch schließen Radwegbenutzungspflicht und Zone 30 einander aus; keine Ausnahme, keine Übergangszeit.  Demnach sind also entweder die Zeichen 240 oder die Zeichen 274 zu entfernen.  Da nach weiteren Gründen, die ich mir hier spare1, alleine schon die Entfernung des Blau notwendig ist, ist dem zu entsprechen.

Sie sollten beachten, daß im Falle eines Unfalles, dessen Vermeidung das Ziel der StVO und der einschlägigen VwV ist, insbesondere das des § 45.1c, auch die für die vorgehend beschriebene, der StVO und der einschlägigen VwV widersprechende, Regelungen Verantwortlichen bei der StVB in Haftung genommen werden könnten.

Aus Ihrem bisherigen Verhalten, nämlich mit den Anordnungen allzu offensichtlich gegen StVO und VwV zu verstoßen, schließe ich, daß Sie auch diesem Widerspruch nicht stattgeben werden.  Sollte ich damit richtig liegen, leiten Sie diesen Widerspruch bitte ohne irgendwelche Verzögerungen an die Widerspruchsbehörde weiter.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Widerspruchs.

Mit freundlichem Gruß


1 § 39 StVO, § 45, verschiedene Stellen der VwV…