Oldenburger
Radverkehrsanlagen

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Durch ihre Unglaubhaftigkeit entzieht sich die Wahrheit dem Erkanntwerden. Heraklit

Beispiele von Radwegen

Die Bilder aus Oldenburg und Umgebung zeigen zumindest eines:  Es gibt keine guten Radwege.  Egal, was versprochen wird, egal wie gebaut wird, es wird gefährlicher Schrott.  Und wenn nicht schon beim Bau, dann mit der Zeit.  Da fast schon unweigerlich die Benutzungspflicht kommt, heißt das: Nach den Vorstellungen unserer Politiker und Bürokraten haben Radfahrer gefälligst gefährliche und unbenutzbare oder zumindest unzumutbare Wege zu benutzen.  Gemäß der sonst so beliebten Vorgehensweise, mißbrauchte Möglichkeiten gleich ganz abzuschaffen, müßten Radwege verboten werden.

In den Überschriften auf den folgenden Seiten sind meistens Verkehrszeichen enthalten.  Zeichen xyz als Tooltip bedeutet, daß dieses Schild tatsächlich dort steht und im Regelfall beachtet werden muß.  Fehlt das Zeichen xyz, versinnbildlichen sie tatsächliche Situationen, denen Radfahrer ausgesetzt sind.  Natürlich ist kein einziges Schild der zweiten Kategorie tatsächlich vorhanden.  Durch diese Zeichen wird aber deutlich, was man sich nicht traut dem MIV Gutes anzutun, denn dann wären diese ganzen Schilder aufgestellt, für den MIV.

Die Benutzungspflicht und die blauen Schilder Zeichen 237: Radweg Zeichen 240: gemeinsamer Geh- und Radweg Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg werden auf dieser Webseite einfach Blau genannt.  Die Schilder werden gerne verwendet mit Zusatzzeichen, beispielsweise Zeichen 1000-31: Beide Richtungen und Zeichen 1022-11: Mofa frei.  Einmal stellt sich die Frage, ob sie überhaupt nötig sind.  Auf jeden Fall hat eine „gewohnheitsmäßige“ Anwesenheit dieser Schilder gewaltige Auswirkungen.  In der hiesigen Gegend sind sie oft unwirksam, da sie nicht vom Gehweg getrennt sind.

Kein Blau! Keine Benutzungspflicht hingegen ist das Optimum und sollte eigentlich der Normalzustand sein.  Wenn kein Blau anwesend ist, darf man auf der Fahrbahn fahren; die Wege werden deshalb nicht weiter bewertet.

Ein linker Weg wird nur beschrieben, wenn man ihn benutzen muß.

Weitere Beispiele aus anderen Gegenden gibt es auf anderen Webseiten (1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69), auch Unterhaltsam und auf der Suche nach dem guten Radweg (1 2 3 4 5).

Daniel Roedding ahnt, wie es zu solchem Mist kommt:

  1. Entstehung eines vermeintlichen Bedarfes. Eines oder mehrere aus:

    1. die Presse heult über schlechte Bedingungen für Radfahrer an der XY-Straße

    2. die Presse heult über Rad-Rowdies an der XY-Straße weil ja keine Radwege da sind

    3. es ist eine Schule in der Nähe

    4. es stehen in 1-2 Jahren Wahlen an und ein Politiker will sich profilieren

  2. Politische Planungsphase: Der „Bedarf“ aus 1. wird zu einem Ratsantrag verarbeitet. Das ganze wird debattiert. Dabei wird auch ein Fachmitarbeiter der StVB und/oder des Bauamtes gehört. Da die Leute auf den Amtsstuben letztlich in der Rolle von „Weisungsempfängern“ sind die ihre Aufträge (indirekt) von der Politik erhalten werden zwar Bedenken angemeldet aber das Ergebnis einer fachlichen Prüfung wird in den meisten Fällen auf „wird schon machbar sein“ hinauslaufen. So erfolgt dann eine Beschlußfassung.

  3. Ausführungsphase baulich: Das übliche. Möglichst kostengünstig planen, kleine Haken und Ösen werden in Kauf genommen, wenn es dem Preis dienlich ist. Den Rest erledigt das mit Ausschreibungen einhergehende Angebots­verfahren.

  4. Verkehrsrechtliche Anordnungen: Irgendwann werden dann Schilder aufgestellt. Man orientiert sich dabei strikt an den vorherigen Beschlüssen und die Begründungen der Anordnungen entsprechen weitgehend dem, was die Politik als Begründung für die Beschlußfassung hergenommen hat.

Wenn da nun ein „illegaler“ Zustand bei rauskommt, hat das nichts mit Verbrechertum oder Bestechlichkeit der StVB’ler zu tun sondern schlicht und ergreifend mit organisierter Verantwortungslosigkeit:

  • Irgendein Politiker wollte den Murks, das kann man ihm aber nicht als blankes Eigeninteresse nachweisen sobald der Rat (oder ein nachgelagerter Ausschuß) beschlossen hat. Denn dann ist es ja eine demokratische Gemeinschafts­entscheidung und kein Egotrip mehr.

  • Die beschließenden Ratsmitglieder haben ja nur eine normative Sachentscheidung getroffen, für eine sachlich/technische korrekte Umsetzung sind sie Fachabteilungen auf der Ausführungsebene zuständig.

  • Die ausführenden Bauunternehmen arbeiten auf Basis einer Ausschreibung, in der festgelegt ist was sie tun müssen. Ob das bestimmten verkehrsrechtlichen Kriterien genügt, braucht sie nicht zu interessieren.

  • Die Straßenbau- und -verkehrsbehörden vor Ort als Umsetzende des politischen Entschlusses übernehmen so weit wie möglich wörtlich die Ratsbeschlüsse. Sie handeln damit also auf Weisung und verhalten sich möglichst unauffällig. Das macht a) den Job angenehmer und b) entläßt es sie so halb aus der Verantwortung. „I was just following orders…“

  • Und wenn es später zu Unfällen kommt, sind erstmal die Verkehrsteilnehmer selbst schuld, nur bei ganz groben Patzern fällt etwas auf die für den Verkehrsraum zuständigen Behörden oder von denen beauftragte Unternehmen zurück.