Oldenburger
Radverkehrsanlagen

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Pure Vernunft darf niemals siegen, wir brauchen dringend neue Lügen.  Tocotronic

Versprechen und Praxis

Zum Werben für Radwege und Radfahrstreifen mit ihren Vorteilen, auf das die Heimat fahrradfreundlich werde, wird immer wieder ausdrücklich oder implizit versprochen, sie seien schnell, bequem, von Autos getrennt und deshalb sicher, um sie dann mit Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg, Zeichen 240: gemeinsamer Geh- und Radweg oder, selten, Zeichen 237: Radweg für alle verpflichtend zu machen.

Nachfolgendes gilt auch für Radfahrstreifen und den Euphemismus “Schutzstreifen”, manches mehr, manches weniger.  Diese scheinen zwar nur die zweitschlechteste Lösung zu sein, bewirken aber das Anlegen von Radwegen, wo bauliche Wege nicht passen oder zu teuer sind, und bieten so eine weitere Möglichkeit, es noch schlechter zu machen.  Jedenfalls ist das der Zweck von “Schutzstreifen” (1 2 3 4 5).  Andererseits dürfen auch Radfahrer auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren.

Versprechen: Radwege sind nur für Radfahrer

Das Radwege exklusiv für Radfahrer da sind, wäre eigentlich deren Voraussetzung und damit Voraussetzung für die anderen Versprechen — wenn dieses Versprechen nicht trotz der augenfälligen Praxis immer schön geglaubt würde (1 2 3 4 5).

FußgängerRadwege sind Gehwege, weil sie von diesen nicht baulich getrennt werden.  Wo immer mehrere Fußgänger gehen, wird der Radweg teilweise oder ganz (mit) benutzt.  Die Trennung muß man weglassen, weil die Mischnutzung der Flächen von vornherein einkalkuliert ist (1 2).  Mit einer richtigen Trennung würde nämlich allzuschnell offenbar, daß Radwege, und manchmal auch die daneben liegenden Gehwege, mit vollkommen unzureichenden Abmessungen geplant werden.  Hingegen sind Gehwege niemals Radwege, weil man Radfahrern dort jeden juristischen Schutz verwehrt.  Fußgänger benutzen aber auch bei ausnahmsweise doch vorhandener richtiger Trennung den Radweg, denn dann ist meist der Fußweg schlechter, weil geschottert oder ähnliches.  Im Winter werden Radwege zu Gehwegen gemacht, indem man nur einen schmalen Bereich räumt.

Radwege sind Reitwege, außerorts wird darauf geritten, was zu brisanten Situationen und zur Verschmutzung führt (1 2 3).

Radwege sind Allzweckwege.  Das Versprechen ist eine Lüge, weil schon von Haus aus oder per unreglementierter Genehmigung Nicht-Radfahrer erlaubt oder erzwungen sind: Fußgänger, Gehhilfen, Mofa, landwirtschaftlicher Verkehr und andere Fahrzeuge (1 2 3 4 5 6).  Die als Radwege bezeichneten Zeichen 240: gemeinsamer Geh- und Radweg sind schon per Definition keine.

Radwege sind Parkplätze, mancherorts auch offiziell (1 2).

Dem entsprechend wird nicht per Radiodurchsage vor dem Fußgänger auf dem Radweg gewarnt.  Es ist schon erstaunlich, daß soetwas noch als Radweg bezeichnet wird, eine Autobahn mit derart inhomogener Nutzergruppe würde niemand als Autobahn zu bezeichnen wagen.  Außerdem gibt es auch sonst praktisch keinen (Rad)Weg ohne Mitbenutzer und Hindernisse, gerade auf Radfahrstreifen werden gerne Autos abgestellt, auch im Kreuzungsbereich durch Abbieger.  Beim sogenannten “Schutzstreifen” hört es dann völlig auf, sind auf ihnen doch nun generell und ausdrücklich auch Kfz geduldet, sie verpflichten also einseitig Radfahrer.

Versprechen: Radwege sind schnell

Radfahrer sollen auf den für sie angelegten Wegen zügig voran kommen, so wird wider besseren Wissens geworben (1 2 3 4).  Schaut man nämlich mal auf die Uhr oder auf die Fahrbahn, kommt man sich eher wie eine Schildkröte im dritten Straßengang vor.  Das Radfahrer soetwas hinnehmen, dürfte wohl den ständigen Beschwörungen des aus Sicherheitsgründen langsamen und vorsichtigen Fahrens geschuldet sein.  Von der Geschwindigkeit hängt die Reichweite des Fahrrades entscheidend ab.

Verengte FahrbahnRadwege sind schmal, man kann langsamere Radfahrer oftmals nur an wenigen Stellen überholen, auf üblichen Radfahrstreifen gar nicht.  Langsame Radfahrer gibt es aber viel häufiger als langsame Autos, weil erstere sich selber anstrengen müssen, während zweitere nur das Gaspedal betätigen.  Das bedeutet eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf die der langsamen Radfahrer.  Wegen der mangelnden Breite wird bauliche Trennung bei Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg unterlassen.

GefahrstelleRadwege sind verschwenkt, wodurch zwangsläufig die Geschwindigkeit herabgesetzt wird.  Diese Wirkung wird ergänzt durch das Verbot richtigen Lichtes am Fahrrad, weshalb man außerorts langsam fahren muß, weil man sonst unversehens ins Gebüsch, in den Graben, gegen Bäume oder abgestellte Autos fährt.  Selbst bei perfektem (Tages)Licht leidet die Sicht auf Wichtiges durch die Verschwenkungen, manchmal ganz erheblich.

Radwege sind unsichtbar.  Hinweisschilder, Markierungen und ähnliches gibt es an Radwegen nur ausnahmsweise, während sie an unbeleuchteten Fahrbahnen immer vorhanden sind.  Begrenzungslinien und Leitpfosten gibt es auf Fahrbahnen immer, auf Radwegen nie.  Dabei wäre das alles an Radwegen dringlicher: Verschwenkungen und Kurvenreichtum, mangelnde Breite und Notbeleuchtung am Fahrrad lassen den Radweg fast unsichtbar werden, weshalb man selbst bei niedriger Geschwindigkeit den Verlauf erraten muß.

Radwege sind länger.  Der Ersatz für gesperrte Straßen ist immer ein Umweg (mit entsprechender Qualität).  Aber selbst bei nicht gesperrten Straßen werden Einrichtungen für Radfahrer mehr oder weniger hin und her geschwenkt oder machen jede Höhenveränderung der Landschaft mit (1 2), während die Fahrbahn möglichst gerade und teuer hindurch gefräst wird.  Wo das Auto enorm Platz benötigt und “der Verkehr” fließen soll, große Kreuzungspunkte, Kreisverkehrsplätze und Co. gibt es überall zu besichtigen, muß der Radfahrer drum rum und weiter fahren.  Mitunter geben auch Baustellen ihren Beitrag dazu, wenn sie nicht angekündigt werden und man wenden muß.  Drängelgitter sperren Anhänger aus und sind bei Freizeit-Wegen beliebt.  Fähren werden durch Brücken ersetzt, natürlich für Radfahrer verboten, die dann entweder zig kilometer Umweg haben oder nach langer Zwangspause für den unerwünschten Motor bezahlen müssen, während Autofahrer jederzeit umsonst durchkommen.  Radfahrer nehmen aber auch “freiwillig” Umwege in Kauf, wenn die Leistung der Wunsch-Strecke nicht stimmt.

Schleudergefahr bei Nässe oder SchmutzRadwege sind schmutzig.  Nicht nur Schnee, Eis und Streugut lassen Radfahrer ihre Geschwindigkeit drosseln, auch auf nasses Laub, Scherben, Erde und Unrat müssen sie achten.  Das irgend etwas mal weggeräumt wird, wie mit dem Bau versprochen, ist selten, und wenn, dann immer erst nach der Fahrbahn, was die Prioritäten aufzeigt.  Radwege sind länger naß, haben mehr Pfützen.  Gerade Radfahrstreifen sammeln sämtlichen Dreck der Fahrbahn und sind so ständig schmierig (1 2 3 4).

Unebene FahrbahnRadwege reiben.  Durch den billigen Asphalt, die Pflasterung oder gar der wassergebundenen Decke ist der Aufwand fürs Vorwärts kommen höher als auf Fahrbahnen.  Dadurch sinkt natürlich die Geschwindigkeit und damit die Reichweite.

Höchstens 15 km/h möglichRadwege haben rote Welle, denn die Grün-Zeit bei Ampeln ist meist wesentlich kürzer als für Autos, die Rot-Zeit wesentlich länger (1 2) und öfter.  Grüne Welle für Autos garantiert Rote Welle für Radfahrer, denn sie können auf Radwegen der anderen Gründe wegen nicht mithalten.  Weil das nicht ausreicht, werden immer mehr Ampeln aufgestellt, die Radfahrer erstmal drücken sollen (1 2), um dann womöglich auch noch vom nächsten Umlauf ausgeschlossen zu werden (1 2).  Ersatzweise gibt es auch Ampeln, die durch Autos geschaltet werden.

Und wenn man endlich Grün hat? Dann stehen einem die Radfahrer der Querrichtung im Wege rum, und zwar immer dann, wenn, wie so oft, der Platz zum Warten zu klein ist.

Zeichen 206: Halt! Vorfahrt gewähren!Auf Radwegen ist man von mehr Ampeln betroffen, als auf Fahrbahnen.  “Indirektes Abbiegen”, breite Fahrbahnteiler oder mehrere Fahrbahnen, beampelte Rechtsabbieger und ähnliche Konstrukte nötigen Radfahrern mehrere Halte ab, wo Autofahrer durchfahren können.  Zwecks Gleichberechtigung dürfen Radfahrer aber im Gegenzug Ampeln genießen, die auf Radwegen unnötig sind.

FußgängerRadwege sind voller Hindernisse.  Dazu gehören bewegte Hindernisse, wie Fußgänger, Hunde und Autos, die z.B. durch Läden geradezu hergelockt werden wie Motten zum Licht, bewegliche Hindernisse, wie Mülltonnen, Autos, und feste, wie Ampeln, Schilder, Lichtmasten, Pfosten und Schranken.  Allem muß man ausweichen und, besonders beim Klingeln, mit unvorher­sehbaren Reaktionen rechnen.  Radwege verlaufen sogar durch Bushaltestellen, wo entweder auf dem Radweg gewartet wird und dort ein- und ausgestiegen, oder nach dem Aussteigen ohne zu kucken rüber gelaufen.  Radfahrstreifen übertreffen Radwege in der Dichte der Hindernisse.

Legale Hindernisse sind Gegenverkehr auf schmalem Raum, Nicht-Radfahrer, Autotüren und “Verkehrseinrichtungen”.  Auf Radwegen kommen illegale Hindernisse als Regelfall hinzu, was auf Autobahnen nur ganz selten der Fall ist.

Höchstens 15 km/h möglichRadwege bremsen, weil eine juristische Geschwindigkeits­begrenzung eingebaut wurde.  Radfahrer müssen langsam fahren, wollen sie nicht ohne Schuld haften, wenn Unvorhergesehenes passiert, zum Beispiel ein Fußgänger unangekündigt seine Richtung ändert.

Zusatzzeichen 1012-32: Radfahrer absteigenRadwege täuschen, wird doch allenthalben von Radfahrern erwartet, sie mögen vermehrt auf andere Verkehrsteilnehmer achten, sich doch bitte auf die mit den Wegen verbundenen Unsicherheit einrichten und Umwege fahren, ihre Geschwindigkeit reduzieren oder gleich ganz absteigen (1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 11 12 13) — Reine Willkür.  Verhöhnt werden Radfahrer, wenn deren willkürliche Degradierung zu Fußgängern mittels Zeichen 240: gemeinsamer Geh- und Radweg als Gleichberechtigung bezeichnet wird, obwohl gerade auf solchen Wegen Radfahrer einen kleineren Teil ihrer Möglichkeiten ausschöpfen können im Vergleich zu den Fußgängern oder gar MIV.

Radwege sind unsicher, schon bei wesentlich geringeren Geschwindigkeiten, als sie auf den Fahrbahnen möglich sind.  Bereits das bremst Radfahrer nachhaltig aus.

Hin und wieder meint jemand, immerhin könne man auf Radwegen an Staus vorbei fahren.  Das gilt allerdings immer nur für den Moment und ist nichts im Vergleich zum permanten Ausbremsen.  Insbesondere wäre ohne Strich zum normalen Überholen genügend Platz auf der Fahrbahn.  Wenn der Radfahrstreifen nicht sowieso dicht von Autos ist, muß man mit öffnenden Türen rechnen.

Versprechen: Radwege sind komfortabel und praktisch

weil sie ja jeder scheinbar wesentlich einfacher als die Fahrbahn benutzen kann, sozusagen ohne Anleitung, und weil man nicht so in den Abgasen steht (1).

Radwege sind baulich minderwertig.  Sie sind gepflastert, nicht tragfähig, nicht Frostsicher usw., und somit für die auftretenden Belastungen durch Auto und Lkw nicht geeignet.  Vielmehr dient diese “Qualität” dem leichten Zugang zu den darunter befindlichen Installationen.  Das die Pflasterung Schäden weniger offensichtlich werden läßt, ist ein weiterer Vorteil.  Selten werden Radwege gewartet, weshalb man laufend Schäden ausweichen und das Gerödel gering halten muß.  Risse, Löcher (1 2 3) und Absenkungen tragen nicht zum Komfort bei.  Auch die Beeinträchtigung der Gesundheit durch Erschütterungen sollte man nicht außer Acht lassen.  Selbst bei Neubauten wird schon für Mist gesorgt, oder kurz darauf beim Reparieren darunter befindlicher Leitungen.  Der bauliche Zustand der Fahrbahnen ist immer besser oder zumindest weniger schlecht, als der der Sonderwege daneben.

Auch bei Radfahrstreifen muß weniger Fläche in Ordnung gehalten werden (1 2 3 4).

Radwege haben eine falsche Geometrie.  Da sie sich auf der gleichen Trasse wie der Gehweg befinden, sind sie nach links, zum Randstein, abschüssig.  Beim Rechtsabbiegen, entweder auf eine Straße, oder noch schlimmer, in einen weiteren Radweg, entsteht ein extrem ungünstiger, vor allem bei Glätte gefährlicher Neigungswinkel.  Fährt man hingegen auf der Straße, hat man die optimale Neigung, nämlich zum Randstein hin.

Radwege sind dunkel.  Laternen beleuchten oft die Fahrbahn, wogegen Radwege nicht nur wenig (natürliches) Licht bekommen, sondern auch noch mittels Hecken beschattet werden, was die Sicht beeinträchtigt.

Unebene FahrbahnRadwege sind uneben weil sie minderwertig sind, und weil sie bei jeder Gelegenheit ihre Höhe ändern, damit die armen Autos sich keine Kanten hoch und runter quälen müssen.

GefahrstelleRadwege sind verschwenkt.  Man muß permanent kucken, wo man fährt, weil Radwege ausschließlich dort und so gebaut werden, wo und wie gerade Platz und Geld da ist und es niemanden stört.

Radwege sind umständlich.  Zum Beispiel kann man nicht einfach abbiegen, mit Einordnen, wie es sich gehört, man soll stattdessen über 2 Einmündungen, mit 2 Ampeln.  Wie unklar Radfahrerghettos sind, zeigt ausgerechnet die angeblich fahrradfreundliche Stadt Münster in einer Broschüre, in der es auf 32 Seiten ausschließlich um Ampeln für Radfahrer geht.  Selbst geradeaus fahren wird erschwert, indem Radwege nur auf einer Seite angelegt werden, jedenfalls außerorts, was Seitenwechsel notwendig macht.

Radwege sind schwieriger, weil sie der anderen Gründe wegen und trotz der geringeren Geschwindigkeit mehr Aufmerksamkeit erfordern — Auch von Autofahrern.  Nur reichlich Erfahrung läßt die versteckten Gefahren erkennen.

Versprechen: Radwege sind von Auto und Lkw getrennt

Dieses Versprechen (1 2 3 4) soll das gute Gefühl vermitteln, Radfahrer wären auf Radwegen nicht vom motorisierten Verkehr betroffen, was so wichtig sei, das die Trennung auch an von wenigen Motorisierten genutzten Straßen vorgenommen wird (1).

Radwege sind ganz nah.  Das Versprechen ist nicht nur nicht zu halten, es ist eine plumpe Lüge, denn die übliche “Trennung” kann von jederman leicht überwunden werden, von Auto und Lkw auch unabsichtlich.  Die Nicht-Trennung ist offensichtlich, auf jedem Meter zu besichtigen: Bordsteinkanten und Grünstreifen mögen Hindernisse für Radfahrer sein, sie sind es nicht für Autos und Lkw (1 2 3 4 5 6 7 8 10 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24), erst Recht nicht in Situationen, die zu Unfällen führen können, man denke an überhöhte Geschwingkeit in Kurven.  Von dicken Reifen durchpflügte Grünstreifen mit anschließender Verteilung des Drecks auf dem Radweg, umgeknickte Leitpfosten und Bremsspuren zeugen davon, daß die Grenze keine Trennung darstellt.

Selbstverständlich hindern Striche und Bordsteinkanten auch niemanden daran, vom Radweg vor den nächsten Lkw oder Bus zu rollen oder stürzen (1 2 3 4 5 6 7).  Dabei ist gerade das tödlich, weil Autofahrer wegen der “Trennung” es mit einem ungeahnten Hindernis zu tun haben und deshalb gar nichts mehr tun können.

Radwege vereinigen, denn auch eine tatsächlich wirksame Trennung wird an jeder Einmündung und an jeder Einfahrt aufgehoben, die Trennung ist unvollständig.

Radwege verstecken Radfahrer, sollte die Trennung ausnahmsweise doch gegeben sein.  Schon Abstand allein entfernt Radfahrer aus dem Sichtbereich von Autofahrern.  Leitplanken, Hecken und Zäune machen Radfahrer unsichtbar, welche so dann ganz plötzlich scheinbar aus dem Nichts auftauchen und den Fahrbahnbenutzern in die Quere kommen.

Radwege trennen nicht vollständig, wie bei Radfahrstreifen immer als Vorteil hervorgehoben wird, Radfahrer sollen durch sie Teil des Verkehrs auf der Fahrbahn sein.  In der Tat gibt es bei Radfahrstreifen nicht nur überhaupt keine Trennung, bei den üblichen Maßen nehmen die Abstände beim Überholen durch Motorisierte auch noch erheblich ab (1 2 2 3) — bei gleichzeitiger Verhinderung des Ausweichens dank Bordstein oder Auto auf der rechten Seite.  Unterboten wird dieses nur noch von sogenannten “Schutzstreifen” (1 2 3).

Radwege sind Fahrbahnen (1 2 2 3 4 5 6 7 8 9 10), werden von Autofahrern zum Rangieren, als Abkürzung und zum vorbeifahren benutzt, Radfahrstreifen werden zusätzlich in Kurven geschnitten.

Nun, das Märchen von der Trennung ist Voraussetzung für das folgende Versprechen.

Versprechen: Radwege sind sicherer als Fahrbahnen

Gerade für die Kinder und für die Alten werden sie gebaut, weil es auf der Straße doch so gefährlich ist, und für jene, die sich darauf sicher fühlen.  Für dieses Bauchgefühl sollen alle büßen, weil sie dann darauf fahren müssen.  Dabei wurden Radwege mit Benutzungspflicht doch ausdrücklich nicht der Sicherheit wegen eingeführt…

Radwege stören, weshalb man sie dort hinsetzt, wo der notwendige Platz einfach zu bekommen ist, wo sie billig hingepappt werden können und den Kfz nicht im Wege sind.  Bei der Planung richtet man sich nicht nach der reinen Lehre vom sicheren Radweg.  Schon diese Beliebigkeit zeigt, daß es nicht um Sicherheit geht.

Radwege sind so unwichtig, das sie nur dann gebaut werden, wenn Geld übrig ist oder der Bau gefördert wird.  Obwohl doch Radwege zur so wichtigen Sicherheit gebaut werden, macht man sie und das Blau vom Geld abhängig (1 2 3 4 5).  Entweder sind damit Radwege Geldverschwendung oder Sicherheit ist käuflich.

GefahrstelleRadwege sind außer Sicht.  Rad­fahrer müssen auf ihnen rechts von Rechts­ab­bie­gern oder links von Links­ab­bie­gern fahren.  Da die­ses sys­tem­wi­drig ist, auf Fahr­bahnen nicht vor­kommt und so­mit Fahr­zeu­ge sonst dort nicht zu er­war­ten sind, wird we­ni­ger auf Rad­fahrer ge­ach­tetRechtsabbiegerpfeil links vom Geradeauspfeil.Da Rad­fahrer da­durch eher im To­ten Win­kel fahren, können sie oft­mals nicht ge­sehen wer­den.  Na­tür­lich wird ver­langt, da solle halt je­der Rück­sicht nehmen.  Dazu schrieb je­mand mal, Der LKW kann nicht ‘kooperieren’, denn er sieht nichts.  Der Radfahrer kann nicht ‘kooperieren’, er kann nur jedes mal an solchen Stellen stehen bleiben.

Die Sicht des Rad­fahrers wird an Ein­mün­dungen und Grund­stücken oft­mals ein­ge­schränkt, zum Bei­spiel durch Hecken, was sich nicht nur auf die Ge­schwin­dig­keit aus­wirkt.  Sel­bi­ges Ge­büsch be­hin­dert auch die Sicht des Auto­fahrers auf den Rad­weg, der fährt dann drü­ber, ohne zu wissen, ob da wer kommt.

Bei Einmündungen wird der Radweg oftmals mehrere Meter nach rechts verschwenkt.  Das soll dazu dienen, daß rechts abbiegende Autos nicht den Verkehrsfluß stören, weil sie ja warten müssen, wenn was kommt, trotzdem wird oft auf dem Radweg stehen geblieben.  Außerdem muß der Radfahrer dadurch vom Gas gehen und andere Verkehrsteilnehmer können den Eindruck gewinnen, das man abbiegen will.

FußgängerRadwege sind voller Hindernisse.  Solche Hindernisse sind nicht nur Unfallursache, sie lenken auch vom relevanten Geschehen ab.

Radwege sind in Gefahrenbereichen.  Radfahrer sollen auf ihnen oftmals im Aufklappbereich von Autotüren fahren.  Sie sollen ohne Abstand an Eingangstüren vorbei fahren oder über Einmündungen mit unzureichendem Sichtbereich.  Radwege führen durch Bushaltestellen und Baustellen mit entsprechendem Verkehr.

GegenverkehrRadwege sind im Gegenverkehr, was immer dann der Fall ist, wenn sie links auf freie Rechtsabbieger treffen oder nur Markierungen sind (1 2 3 4 5).  Da Radwege falsches Verhalten antrainieren, hat man auch rechts oft genug Gegenverkehr — Geisterradler.

Schleudergefahr bei Nässe oder SchmutzRadwege sind verdreckt.  Bei Laub und Glas leidet nicht nur die Geschwindigkeit, man ist auch leichter vom Geschehen abgelenkt oder schätzt die Lage falsch ein, was manches mal Unerfreulich endet.

Radwege verstecken Radfahrer.  Radwege zwingen Radfahrer in den toten Winkel, was aber nicht weiter stört.  Vor allem außerorts verlaufen Radwege hinter Gebüsch, Zäunen und Wällen oder auch oberhalb der Fahrbahn.  Radfahrer (und Fußgänger) sind damit außer Sicht des dichteren motorisierten Verkehrs, bei Hilflosigkeit wird man später entdeckt und kann schlechter auf sich aufmerksam machen.

Radwege beschleunigen den motorisierten Verkehr und setzen so die Verkehrssicherheit herab.

Radwege sind Mischwege, außerorts immer, was die Unfallgefahr erhöht.

Radwege sind verwinkelt, in allen Dimensionen, und außerorts trotzdem nicht beleuchtet.

Radwege verziehen Radfahrer, sie lehren falsches Verhalten.  Ausschließlich auf Radwegen überholt man systematisch auf der falschen Seite, Einordnen zum Abbiegen wird verhindert.  Durch linkes Blau wird, auch anderswo, vermehrt links gefahren.  Wer zu stark ausgebremst wird, fährt halt irgendwie, um voran zu kommen.  Wenn man es sowieso niemanden recht machen kann, ist irgendwann einfach alles egal.  Falsches Verhalten führt zu weniger Verkehrssicherheit.

Radwege sind Fallen, wenn zum Beispiel Gruben und Hindernisse nicht abgesichert oder Pfosten in Tarnfarbe aufgestellt werden, oder wenn Aufschüttungen Steine verstecken.

Radwege sind unbegründet.  Das Wort Sicherheit wird zwar meist genannt, diese aber nicht begründet, und wenn, dann mit dem Verhalten der Autofahrer:

Radwege verdrehen Ursache und Wirkung.  Niemand würde wagen, zu ihrer Sicherheit die Opfer von Gewalt in Ghettos abzuschieben, gleichzeitig aber die Täter unbehelligt zu lassen.  Doch beim Radverkehr werden regelmäßig Radwege mit den Maßnahmen von Autofahrern gegen Radfahrer begründet (1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15).

Radweg steht für “Idiot”, und keinem Betroffenen fällt es auf.  Um einen Radfahrer auf der Fahrbahn umzufahren, muß man das nahezu immer wollen oder zumindest ganz gewaltig nicht aufpassen, nicht anders als bei Trecker, Mofa, Pferd und Mini-Bagger.  Wenn Radfahrer auf Radwegen verunglücken, hat das dagegen mit Augenblicksversagen oder mit gesellschaftlich akzeptierten Fehlern zu tun.  Radfahrer aus Sicherheitsgründen auf Radwege zu verdrängen heißt somit, daß Autofahrer regelmäßig grob fahrlässig oder sogar absichtlich Radfahrer umfahren ⇒ Autofahrer können nicht Auto fahren.

Dem entsprechend gibt es keine einzige Untersuchung, die das Versprechen vom sicheren Radweg bestätigte.  Alle Untersuchungen, die sich mit straßenbegleitenden Radwegen befassen, zeigen die Gefährlichkeit solcher Konstrukte, auch die Untersuchungen, die eigentlich die behauptete Sicherheit beweisen sollten (1 2 3 4 5 6 7 8 9 10).  Der Bundesverband der Unfallkassen weiß: Andererseits gibt es auch Anzeichen, die auf eine künftig verstärkte Gefährdung schließen lassen: Die zunehmende Propagierung des indirekten Linksabbiegens (Linksabbiegen ohne sich links einzuordnen), die steigende Beliebtheit des Fahrrads und der verstärkte Bau von Radwegen.  Die Bundesanstalt für Straßenwesen konnte keinen einzigen sichereren Radweg benennen.  Somit sollen Radwege Probleme behandeln, deren Ursache sie sind, wie Unfälle zeigen (1 2).  Tja, Radwege sind eben wie ein Insektenspray, das Insekten anlockt statt tötet.

Das gilt auch Außerorts, denn die Geschwindigkeiten sind höher, Kreuzungen und Einmündungen weiträumiger trassiert, also vor allem gefährlicher für Radfahrer, die dort auf Radwegen fahren.  Da es dort weniger Radfahrer gibt, wird weniger mit ihnen gerechnet, sie leichter übersehen.

Sogar der Bundesrechnungshof hat erkannt, daß es nicht um Verkehrssicherheit geht.  Dazu die wichtigen Sätze aus den Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes 2006bauten mit Bundesmitteln an innerörtlichen Bundesstraßen überwiegend gemeinsame Geh- und Radwege, obwohl dies wegen der gegenseitigen Behinderung und Gefährdung der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer die Ausnahme sein soll. Das ist für die betroffenen Gemeinden von Vorteil, weil sie keine eigenen Gehwege finanzieren müssen.Gemeinsame Geh- und Radwege dürfen deshalb nach den bundeseinheitlichen Richtlinien nur in Ausnahmefällen, z.B. bei beengten Platzverhältnissen, gebaut werden.In der Regel prüften die Straßenbauverwaltungen nicht, ob auch Alternativen möglich waren.Die Straßen­bauverwaltungen umgingen zudem in einigen Fällen die Regelung, nach der die Gemeinden die Baulastkosten zu tragen haben, indem sie zunächst einen “Radweg” neben der Fahrbahn zulasten des Bundes bauten. Später wiesen sie den Radweg nach Anordnung durch die zuständigen Verkehrsbehörden als gemeinsamen Geh- und Radweg aus.Das Bundesministerium hat die Beanstandungen des Bundesrechnungshofes weitgehend bestätigt und eingeräumt, dass die derzeitige Praxis beim Bau von gemeinsamen Geh- und Radwegen mit dem Wortlaut der Richtlinien nicht in Einklang steht.  Systematisch Geld statt Sicherheit, die Rechtslage spielt keine Rolle.  Die Behörden machen, die Politik läßt geschehen.  In Niedersachsen trifft das übrigens auch auf Landesstraßen als Ortsdurchgang zu.

Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein bemerkte ähnliches: Dagegen wurden viele Kilometer Radwege an freien Strecken mit unterdurchschnittlichem, z. T. weit unterdurchschnittlichem Verkehrsaufkommen gebaut und gefördert. Innerhalb der Ortsdurchfahrten förderte das Verkehrsministerium fast ausschließlich kombinierte Geh- und Radwege, die wegen ihrer Konfliktträchtigkeit die Ausnahme sein sollen. Diese Finanzierung wurde im Interesse der Gemeinden gewählt, die vielfach damit kostengünstig zu einem Gehweg kamen.

Während einzelne Unfälle auf Fahrbahnen, nicht nur die im Längsverkehr, als Begründung für Radwege herhalten müssen, spricht sich niemand gegen Radwege aus, wenn sich anschließend wegen diesen die Unfälle häufen.  Manchmal wird die Priorität der Sicherheit auch hinaus posaunt (1 2 3 4 5).

Versprechen: Radwege schützen

Mit der versprochenen Sicherheit wird natürlich nicht nur eine tatsächliche Schutzwirkung assoziiert, es passiert einem nichts oder doch seltener, sondern auch Rechtssicherheit: Richtiges Verhalten wird gefördert und einem im Fall des Falles nicht zur Last gelegt, im Gegenzug kann sich der Radfahrer auf den Radweg verlassen.

Radwege diskriminieren Radfahrer, und zwar schon durch die Straßenverkehrsordnung.  Während man auch Kindern die grundlegenden Regeln des Straßenverkehrs erklären kann, scheitern beim Recht für Radfahrer selbst Profis.  Damit bleibt der juristische Schutz für Radfahrer auf der Strecke.

Radwege bekämpfen Radfahrer.  Da Radwege die Sicherheit erheblich herabsetzen, muß Verkehrsbehördlich eingegriffen werden.  So wird Radfahrern mancherorts schon an einfachen Einmündungen mit Zeichen 205: Vorfahrt gewähren! die Vorfahrt genommen.  An durch Radwege verursachten Unfallschwerpunkten führt das zu groteskten Situationen.  So wird an Kreisverkehren mittels Zebrastreifen die Bevorrechtigung der Fußgänger verdeutlicht, während Radfahrer an gleicher Stelle warten sollen oder sich durchzwängen müssen.

Radwege individualisieren die Folgen.  Unfälle mit Radfahrern auf der Fahrbahn sind unabwendbares Schicksal, verantwortet vom Herrgott, der Gesellschaft, dem Autoverkehr oder der Vertretung dieser Institutionen in Gestalt der Straßenverkehrsbehörden.  Ausdruck dessen ist, das, sollte mal nicht “Der Verkehr” schuld sein, es das Wetter ist, die Sonne, die Dunkelheit oder sonst ein überraschend auftretendes Ereignis.  Unfälle auf Radwegen hingegen sind die Folgen individuellen Fehlverhaltens oder Versagens, das immer den anderen passiert, man selber paßt ja auf und besteht nicht auf sein Recht.  Deshalb müssen unbedingt Radwege gebaut und beschildert werden, oftmals von Bürgerinitiativen auch für verkehrsarme Straßen gefordert, um dann, wenn es darauf passiert, auf die Beteiligten zeigen.  Da die Fehler seitens der Kraftfahrzeugführer eher gesellschaftlich akzeptiert sind, denn der Auto- oder gar Lkw-Fahrer konnte ja nichts sehen, werden die Zeigefinger aber doch meist eher auf den wehrlosen, ach so plötzlich auftauchenden Radfahrer gerichtet, was sich in den Belehrungen von Radfahrern zeigt, nicht aber von Autofahrern, nachdem wieder einer unschuldig unter die Räder kam.  Damit sind die Verantwortlichen, Behörden und Planer, endgültig aus dem Schneider, sind sie doch die einzigen, die bei Unfällen niemals auch nur erwähnt werden.  Eine Folge dieses Erfolges ist der folgende Punkt.

Radwege machen vogelfrei.  Selbst wenn Radfahrer nach den Vorstellungen der Radweg-Sind-Gut-Finder eigentlich alles richtig machen, bekommen sie die Schuld und/oder haften, weil auf Radwegen keine einklagbaren Regeln gelten.  So gilt das Prinzip, nach dem man von anderen Verkehrsteilnehmern die Einhaltung der Regeln erwarten kann, eine Vorraussetzung für das Funktionieren des Straßenverkehrs, ausschließlich für Radfahrer auf Radwegen nicht.

Da dürfen Fußgänger direkt vors Rad laufen, auf dem Radweg rumstehen, Hundeleinen spannen oder Finten versuchen, getarnte Pfosten im Weg stehen, Radfahrer nur an vorgesehenen Punkten abbiegen oder der Überholte unerwartet links abbiegen.  Beim Sturz durch Schlaglöcher und Streugut und bei vielen weiteren Gelegenheiten sind Radfahrer auf Radwegen immer irgendwie selber schuld.  So entschied das OLG Celle am 2002-05-02 – 14 U 53/02

… Er hätte den Radweg nicht bis zu 1,5 m vom rechten Rand entfernt betreten dürfen, ohne sich vorher ausreichend zu vergewissern, ob er dort Radfahrer behindern würde.  Der Abstand von 1,5 m war etwas zu weit, um sich erstmals nach Radfahrern umzusehen.  Zu Gunsten von … ist jedoch festzustellen, dass er wegen des kurvigen Streckenverlaufs und der Randbepflanzung einen oder zwei Schritte auf den Radweg setzen mußte, um überblicken zu können, ob sich aus der Richtung des Kl. Radfahrer näherten. …

… Indem er den Radweg mit hoher Geschwindigkeit [25 km/h] in der Erwartung befahren hat, er werde nicht behindert, hat der Kl. seine sportlichen Interessen rücksichtslos über die Belange anderer Verkehrsteilnehmer gestellt. …

Was auf der Fahrbahn selbstverständlich ist, kann man abhaken, wenn man mindestens 25 km/h fährt, mit dem Fahrrad, auf einem Radweg.  Mein Umkehrschluß:  Fußgänger dürfen einfach auf den Radweg rennen, wenn sie sonst nichts sehen können, dann aber weniger als 1,5 m — Womit sie mitten drauf stehen.

Oder das Urteil vom OLG Köln vom 1993-10-13, 11 U 89/93.  Autofahrer will vom Grundstück nach links einbiegen, steht vorm Radweg und sieht nicht nach links.  Die Radfahrerin auf dem Radweg macht laut Urteil alles richtig, haftet aber trotzdem mit 30%, in der Vorinstanz sogar zur Hälfte.

Sind Fußgänger anwesend, muß der Radfahrer nach dem OLG Oldenburg aufpassen, wenn er nicht automatisch selbst schuld sein will.  Wahrscheinlich ist nämlich der Fußgänger vors Rad gelaufen, alles andere kann man fast ausschließen, wie im persönlichen Gespräch bestätigt.

Gehen oder stehen Fußgänger auf dem Radweg, hätte der Radfahrer halt langsamer fahren müssen.  Ändert der Fußgänger unverhersehbar die Richtung oder fährt der Autofahrer einfach drüber, hätte der Radfahrer halt Blickkontakt halten müssen.  Tritt das auf dem Radweg gerittene Pferd den Radfahrer, hätte der sich bemerkbar machen müssen.  Und so weiter, und so fort…  Aber dafür gibt es ja das höhere Bußgeld, begründet mit vor allem da zu erhöhen, wo die Hauptursachen für Verkehrsunfälle liegen. Deswegen bleiben die Strafen zum Beispiel für Fußgänger, die unachtsam über den Radweg laufen, unverändert.

Und nun der Trick: Kommt es auf einem Gehweg zu einem Zusammenstoß, ist immer der Radfahrer schuld, unabhängig vom Verhalten des Fußgängers, seines eigenen Verhaltens und den Grund seiner dortigen Anwesenheit, zum Beispiel eines (plötzlichen) Hindernisses auf dem Radweg.

Gemiedene Radwege machen auch durch Ampeln vogelfrei.  Richtet er sich danach, folgt Erziehung und Gefahr, nimmt er die Fahrbahn-Ampeln ernst, riskiert er Bußgeld und Punkte.

Radwege täuschen auch durch ihren Zustand.  Sie sind minderwertig, werden nicht gewartet und weisen in der Folge erhebliche Schäden auf, wesentlich häufiger als Fahrbahnen, oftmals Behördlich bekannt.  Dem und anderer Benachteiligung zum Trotz werden gleiche Maßstäbe angesetzt und Radfahrern vorgehalten, sie seien selber Schuld, wenn sie darauf zu Fall kommen (1 2 3).  So wird zusammen mit der absichtlich unzureichenden Beleuchtung eine willkürliche, beliebig niedrige Geschwindigkeits­begrenzung verordnet.

Wenn also auf dem angeblich sicheren Weg doch etwas passiert, dann hat der Radfahrer sich offenbar besonders unfallträchtig aufgeführt.  Auf der Fahrbahn ist er meist selber schuld, weil die ja bekanntermaßen gefährlich ist.  So bewirken Radwege, das Radfahrer immer (selbst) Schuld sind.

Radfahrstreifen entrechten, indem der Vorgang “Überholen” nicht mehr Überholen ist, denn auf dem Radfahrstreifen befindet man sich nur scheinbar auf der Fahrbahn, und somit Abstände durch Überholer nicht mehr eingehalten werden müssen.  Radfahrer werden so in ihrem notwendigen Bewegungsraum auf den schmalen Streifen erheblich eingeschränkt.

Zweierlei Maß im Straßenverkehr gilt bei Anwesenheit von Radwegen und Radfahrer-Ampeln.

Radwege heben das Gewaltmonopol auf, welches sonst allein beim Staat liegt, und übertragen es auf die Fahrer motorisierter Gefährte.  Wo Autofahrer Radfahrer bedrohen, werden letztere ausgesperrtDisziplinierungs­maßnahmen jedweder Art gegen Radfahrer werden nicht oder nur lustlos verfolgt, die Rechtsstaatlichkeit gilt für Radfahrer nur eingeschränkt.  Das führt zur Verdrängung der Radfahrer von der Fahrbahn und zu weiterem Fehlverhalten.

Radwege machen Feinde, weil der den Radweg meidende Radfahrer dank Juristerei, Medien und Vorurteilen in den Augen aller Anwesenden immer irgendwie Schuld ist, Schuldig sein muß, und dafür nun seine gerechte Strafe bekommen hat.  Mit entsprechendem Verhalten der Zeugen und Nicht-Zeugen, auch der anderen Radfahrer, muß gerechnet werden.  Dieses ist bei anderen Verkehrsarten nicht der Fall, jedenfalls bei weitem nicht so stark.  Teile und herrsche!

Damit der Knoten des Strickes besser hält, wird zuvor das durch die vielen neuen Radwege verschlechterte Verkehrsklima den Radfahrern in die Schuhe geschoben, immer wieder liest man von rücksichtslosen Rambo-Radlern und Rüpel-Rasern auf zwei Rädern.  Die sollen sich gefälligst mit Fußgängern und Autofahrern vertragen, wobei geflissentlich ignoriert wird, daß sie zu den einen gequetscht werden und den (gewaltsamen) Disziplinierungs­maßnahmen der anderen ausgesetzt sind.

Versprechen: Radwege gleichberechtigen Radfahrer

Vor allem von der Politik wird mit Gleichberechtigung und Vollwertigkeit des Fahrradverkehrs durch Radwege argumentiert (1 2).

Radwege widersprechen, weil darauf Radfahrer zu Fußgängern gequetscht (und gemacht) werden, aber nicht in Fußgängerzonen fahren dürfen, weil sie angeblich wie Bowling-Kugeln durch die Massen schießen müssen.  Einmal sollen sie auf Gehwegen fahren, beim anderen mal wird ihnen daraus ein Strick gedreht.  Links fahren wird erlaubt oder erzwungen, 200 Meter weiter aber verfolgt.  Radwege sind voller Hindernisse, aber Radfahrer außerhalb von Radwegen werden als solche gebrandmarkt.  Radwege sollen die Sicherheit erhöhen, verringern sie aber, führen laufend zu Konflikten.

Radwege verachten Radfahrer, indem letzteren bereits aus der Anwesenheit der ersteren ein Strick gedreht wird.  Ob dem Richter des obigen Urteils wohl jemals in den Sinn käme, der Fußgänger versperre den Radweg in der Erwartung, er werde Radfahrer nicht behindern, um so seine trägen Interessen rücksichtslos über die Belange anderer Verkehrsteilnehmer zu stellen?  Hätte er ebenso den nächsten Autofahrer belastet, der den auf der Fahrbahn spät sichtbaren Fußgänger umfährt?  Und wenn dieser ein Fahrrad geschoben hätte?  Wem sonst werden Einrichtungen für ihn um die Ohren gehauen, indem man ihm im Gerichtssaal erklärt, er müsse eben mit solchen Reaktionen (gegen seine Gesundheit) rechnen, wenn er sein Recht in Anspruch nehme? (nämlich einen Sonderweg nicht zu benutzen) Lösungshilfe: Autofahrer mit den für sie gebauten Kraftstraßen und Autobahnen sind es nicht.

Radfahrer werden mittels Sonderregeln zu gefährlichem Verhalten ermuntert oder gezwungen, um ihnen bei einem daraus ergebenden Unfall die Schuld zu geben, weil sie ja um die Gefahren hätten wissen müssen.

Allein die auf dieser Seite gezeigte und tatsächlich allgegenwärtige Praxis beweist, daß durch Radwege in beiden Punkten des Versprechens das genaue Gegenteil ausgedrückt wird: Diskriminierung und Unwertigkeit der Radfahrer.  Dieses Versprechen ist Voraussetzung für das folgende

Versprechen: Radwege fördern den Radverkehr

Fahrradfreundlichkeit wird nicht nur von Werbern üblicherweise in Radweg-Kilometern gemessen (1 2 3 4), was selbstverständlich bedeute, das Radwege die fahrradfreundlichkeit erhöhten.  Aus diesem Grunde und als Folge der versprochenen Eigenschaften von Radwegen soll der Anteil des Radverkehrs wachsen (1 2 3).

Wie kann man nur glauben, jemand wählte freiwillig und gerne ein kastriertes Verkehrsmittel, um von A nach B kommen?  Wie sich immer wieder zeigt, sorgen straßenbegleitende Radwege für einen massiven Rückgang des Radverkehrs (1 2 3) oder sind bestenfalls wirkungslos (1 2).  Wo sind denn die vielen “neuen” Radfahrer, die es doch bei den vielen neuen Radwegen geben müßte?  Erst recht, wo so mancher glaubt, nur auf Radwegen könne man überhaupt radeln… (1 2)

Was gefördert wird, wenn man neben jeder Menge Auto-Parkplätze eine unzureichende Anzahl miserabler Abstellanlagen vorfindet, dürfte klar sein.  Das oftmals aufgestellte Zeichen 240: gemeinsamer Geh- und Radweg Gemeinsamer Fuß- und Radweg ist das Gegenteil von den Versprechen und genau so absurd wie das nicht existierende Zeichen Gemeinsame Autobahn und Feldweg.  In Wirklichkeit ist es wie Zeichen 239: Gehweg Zeichen 1022-10: Radfahrer frei.

Radwege schrumpfen die Reichweite, weil man auf ihnen für die gleiche Entfernung weiter fahren muß als auf Fahrbahnen, dabei aber gleichzeitig langsamer ist.  Dadurch sinkt die Reichweite des Fahrrades, weshalb unnötig oft ein motorisiertes Verkehrsmittel genommen wird.  Zusätzlich werden lange Strecken und/oder MIV übers Steuerrecht gefördert, so daß das Fahrrad noch seltener zum Einsatz kommt, denn das Auto hat man dann ja sowieso.  In der Folge werden selbst Kurzstrecken mit dem Auto gefahren (1 2 3), was sich auf die Verkehrssicherheit negativ auswirkt.

Radwege sind überlastet, jedenfalls dort, wo viele Radfahrer unterwegs sind.  Das ist die zwangsläufige Folge von mangelnder Breite bei inhomogener Geschwindigkeit.  Da auf Radwegen langsamer gefahren wird und weniger Radfahrer pro Zeit drauf passen, liegt die Leistung üblicher Radwege bei einem Bruchteil der Fahrbahnen.  Leistungsmäßig werden Radwege meist auf Minimum getrimmt, eine wesentliche Steigerung des Anteils am Verkehr ist anscheinend nicht gewünscht.

Radwege machen bewegungslos.  Kindern wird immer häufiger Fahrrad fahren verboten, aus Gründen, zu denen Radwege massiv beitragen.  Sie lernen es immer weniger und werden zu Torkelradlern, fahren links, unsicher, auf Gehwegen und ohne Umsicht, bevor sie abschließend aufs Auto umsteigen.

Radwege lügen, selbst ohne alle anderen Gründe.  Oftmals werden Touristen und Kinder erwähnt, die auf diesen neuen Radwegen fahren sollen (1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12).  Beide werden aber nur vorgeschoben.  Touristen wollen nicht an lauten Straßen fahren, in Abgasen, mit viel schnellem Blech umzu, sondern durch Landschaften.  Und Kinder? Die werden auch bei durchgehend vorhandenen Radwegen zu den Schulen gebracht, mit Auto oder Bus.  Außerdem ist in der StVO für Kinder abschließend vorgesorgt, denn sie müssen/dürfen auf Gehwegen fahren.

Radwege lügen, wenn sie mit neuen Radfahrern begründet werden, die sich nicht mit dem Fahrrad auf die Fahrbahn trauen.  Erstens bewirken weniger die Radwege ein Umsteigen, der Benachteiligung sei dank, als vielmehr der Bedarf am Fahrrad fahren.  Gibt es keine Radwege, wird eben auf Gehwegen gefahren oder Fahrbahnen, wobei ersteres gerade bei hoher Radweg-Dichte zu sehen ist.  Zweitens gibt es auch keine Fahrspuren für Führerscheinneulinge und -wenignutzer, denn man kann durchaus erwarten, das jemand, der an etwas teilnehmen will, die dafür notwendigen Fertigkeiten erwirbt.

Radwege halten Fahrbahnen frei (1 2 3 4).  Wären sie nicht genau dafür da, sondern sollten tatsächlich den Radverkehr fördern, müßten ja gerade an bereits für Radfahrer gesperrte Straßen Radwege gebaut werden.  Stattdessen werden aber zum Beispiel Bundesstraßen, auf denen auch Radfahrer fahren dürfen, ohne weitere Maßnahmen zu Autobahnen umgebaut.  Mitunter werden auch andere Straßen, Brücken und Tunnel ohne Ersatz für Radfahrer für diese gesperrt.

Radwege misbilden.  Das es auf Radwegen so langsam, anstrengend und gefährlich ist, wird nicht etwa diesen angelastet, sondern dem Verkehrsmittel Fahrrad.  Deshalb fahren Radweg-Verwöhnte auch anderswo lieber mit dem Auto und probieren keine anderen Strecken.

Das Versprechen von der Förderung wird abgeleitet aus Gegenden, in denen es viele Radfahrer und gleichzeitig viele Radwege gibt.  Aus den auf dieser Seite aufgeführten Tatsachen ergibt sich die viel höhere Wahrscheinlichkeit, daß Radwege dort gebaut wurden, wo es viele Radfahrer gab.  Wer behauptet, die Wirkung ließe sich umdrehen, müßte auch der Meinung sein, man könne Regen erzwingen, indem man viele Leute einen Regenschirm aufspannen läßt.

Die mit Radwegen versprochene Radverkehr-Freundlichkeit einer Stadt fiele jedem direkt ins Auge, stellte man statt den blauen Schildern das ähnlich wirkende Zeichen 254: Verbot für Radfahrer auf, an jeder Einmündung wiederholt.  Was würde denn wohl gefördert, richtete man 3 Frauen-Parkplätze ein, um danach die anderen 200 zu Männer-Parkplätze zu erklären?

Tatsache: Radwege sind gegen Radfahrer

Wer meint, die Mängel wären einfach nur schlechte Ausführung, sollte alles nochmal lesen.  Einrichtungen für Radfahrer sind nicht besser zu haben, der Beigeschmack von Schrott, Gefahr und Diskriminierung gehört zum Radweg, es gibt ihn nicht in Zitronenfrische, der Mist ist gewollt, denn genau dafür gibt es die Benutzungspflicht.  Selbst, wenn es theoretisch halbwegs machbar wäre, damit immer noch schlechter als Fahrbahnen, sind wir doch in der seit Jahrzehnten gleich bleibenden Praxis — Zeige mir einen guten Radweg, und ich sage dir, was du übersiehst.

Radwege sind mangelhaft, was durchaus bekannt ist und auch hingenommen wird, als handele es sich um Ausnahmen, Notwendigkeit oder um ein Qualitätsmerkmal (1 2 3 3 4 5 6).  Das Radwege reiner Mist bleiben würden, war wenige Jahre nach der Änderung der Vorschriften klar, denn die meisten Gemeinden verweigerten die Umsetzung.

Radwege sind Mittel zum Zweck: Als Geldbeschaffer zum Ausbau der Fahrbahnen (1 2 3), als Auto-Beruhiger (1 2 3) oder dem Gegenteil, als Fahrbahn-Freihalter.

Radwege gestalten, schön müssen sie sein, zum Ambiente passen (1 2 3 4 5).  Radfahrers Komfort, Geschwindigkeit und Sicherheit hingegen spielen keine Rolle.

Radwege bestrafen.  Immer wieder wird Benutzungspflicht mit dem Verhalten von Radfahrern oder deren Alter begründet, die Sippenhaft wurde in Deutschland nie abgeschafft.

Radwege betrügen.  Selbstverständlich kann nur verdeckt werden, daß man sich erdreistet, im Vergleich zu Motorisierten Radfahrern in gleicher Situation lästige Einschränkungen aufzuerlegen, die sich weder aus den Eigenschaften des Fahrers noch denen des Fahrzeugs ergeben, sondern rein willkürlich sind.

Radwege machen Experten.  Weil jeder schonmal auf einem Fahrrad gesessen hat, meint jeder, beim Fahrrad fahren und bei Radwegen und deren Problemen mitreden zu können.  Nur der Radfahrer, der dauernd fährt und aus Erfahrung widerspricht, der hat gefälligst keine Ahnung.  So reicht für einen auswärtigen Trupp 2 Stunden Anwesenheit zwecks Feststellung von Fahrradfreundlichkeit einer Kleinstadt völlig aus.  Deshalb muß bei Beurteilung von Sicherheit kein einziges Wort in diese Richtung fallen, nicht einmal einen Hauch einer sachbezogenen Begründung gibt es.  Da wird vom Auto aus bei 90 km/h die Qualität und Zumutbarkeit eines Radweges beurteilt und am Stammtisch haarsträubend über die Rechtslage, welche ausschließlich den Radfahrer zu verpflichten scheint, fabuliert.  Dem entsprechend muß der Radfahrer sich laufend rechtfertigen und Beweise bringen (welche akzeptiert werden oder auch nicht).  Kann er das nicht, verliert er automatisch und ist Schuldig im Sinne der Anklage des Stammtisches.  Es ist vorstellbar, das ständiger Rechtsfertigungsdruck einige Zeitgenossen vom Fahrrad fahren abhält.

Wenn Rad­we­ge für Rad­fahrer ge­macht wür­den, bräuch­ten sie kei­ne Be­nut­zungs­pflicht.Da kein einziges der Versprechen erfüllt wird, bleibt nur ein Schluß: Radwege sind Einrichtungen zugunsten des motorisierten Vekehrs.  Sie mögen gut gemeint sein — Ich gebe Ihnen mein großes Indianerhäuptling-Ehrenwort, ich wiederhole: mein Ehrenwort — doch ernten Radfahrer ausschließlich Nachteile aus ihnen.  Selbst reine Freizeitwege, bei deren Verwendung Zeit und Zustand eine untergeordnete Rolle spielen, bieten kaum Vorteile gegenüber Fahrbahnen, sondern sind ebenso Anlaß zu Verdruß.  Das aber meist auch blaue Schilder aufgestellt werden, die Radfahrer auf Radwege zwingen sollen, zeigt, wie es um das gut gemeint tatsächlich steht.

Die auf die Versprechen folgende Praxis kann man dann auf reichlich Webseiten bestaunen.  Neben der generellen Nicht-Einhaltung der Versprechen gibt es natürlich noch reichlich Sonderfälle.  Da die Versprechen gar nicht zu halten gedacht sind, werden sie umgemünzt.  Alles in Allem erweisen sich die versprochenen guten Radwege als Vaporware, mit denen man prima den Radverkehr platt machen kann.