Oldenburger
Radverkehrsanlagen

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Einrichtungen in der Vorgesternstadt Oldenburg

Im Vergleich zu anderen Städten soll Übermorgen-Stadt Oldenburg mit seinen 1436 Straßen, über 30000 Schildern und 164 Ampeln ja tatsächlich eine fahrradfreundliche Kommune sein.  So fahrradfreundlich, das sogar Einbrüche, Banküberfälle  (1 2) und Serienstraftaten (1 1) damit begangen werden.  Wer sich die Radwege ankuckt, dürfte jedoch schnell anderer Meinung sein und zu dem Schluß kommen, daß es sich bei Oldenburg allenfalls um eine selbsternannte Fahrradstadt handelt.  Gerade neu gestaltetes muß wieder umgebaut werden und Renovierungen führen mutwillig zur Unzumutbarkeit (1 2 3 4 5).  Man macht Fahrradparkplätze zur Fußgängerzone, während in der innerstädtischen Fußgängerzone, für Radfahrer (angeblich) verboten, praktisch immer irgendwelche Autos angeblich zum Ausliefern unterwegs sind.

Nachdem einiges entblaut und ein Jahr lang darüber laufend berichtet wurde, kann man jetzt tatsächlich überall ordentlich auf der Fahrbahn fahren.  Zwar wird noch immer gehupt, doch ist weitergehende Maßregelung auf fast 0 zurückgegangen.  Das ist ein Zustand, den je zu erleben ich nichtmal zu hoffen gewagt hatte.

Obwohl der Anteil des Radverkehrs bei 22% liegt, ist Oldenburg eine Autostadt, die nicht autogerecht ausgebaut werden konnte.  Es beginnt schon damit, daß gegenüber Deutschland der Anteil mit weniger Fußgängern und ÖPNV erkauft wurde.  Immerhin ist der Anteil der Parkplätze vergleichbar: 1623/22% Fahrrad, 3362/55% Auto, die Qualität derer allerdings nicht.  Eine Initiative soll nun zuerst das Ansehen des Radverkehrs heben, wobei der Kfz-Verkehr nicht zurück stehen darf.

Die 43% auf besagter Seite kamen durch eine einmalige telefonische Befragung von 1099 Bürgern zustande, welche eine Steigerung des Anteils um 100% belegen soll.  Gefragt wurde nach den Wegen eines einzigen Tages in einem Zeitraum, der Wettermäßig Normal-Radlern sicherlich ganz genehm war, nicht zu warm, nicht zu kalt, wenig Regen. Viel besser hätte man es nicht treffen können.  Das ganze ist ein Witz, dank dem man nun doppelt so sicher fährt.  Anschließend tut unsere Stadt noch so, als käme die Zahl aus einer unabhängigen Untersuchung, in der man Oldenburg genau unter die Lupe genommen hätte.  Sogar das Ausland freut sich.  Der Kfz-Verkehr hingegen wird gezählt.  An den 43% gibt es begründete Zweifel.

Als zweites fällt auf, daß bei Neubauten Gehwege neben neuen Radwegen unzureichend und unzulässig schmal sind (1 2) und Abstellmöglichkeiten reduziert werden (1 2).  Da wird jedem klar, daß unsere Verkehrsbehörde lügt, es geht weder ums Steigern des Radverkehrsanteils noch um Sicherheit der Radfahrer.  Dadurch, das Fußgänger immer öfter auf Radwegen gehen müssen, werden Radwege immer mehr zu Gehwegen.  So werden Radfahrer bewußt und systematisch ausgebremst und deren Fahrräder bunten Spielzeugen immer ähnlicher.  Radfahrer sollen gar nicht voran kommen, sie werden nur noch geduldet, so lange sie den Autos nicht im Wege sind.  Und wenn mal was sein sollte: Der Fußgänger durfte ja nicht auf den Radweg, während der Radfahrer auch was an die Ohren kriegt, weil der ja hätte damit rechnen müssen.

Zwar weiß unsere Verwaltung, Die allgemeine Benutzungspflicht für Radwege gilt nur noch, wenn sie folgendermaßen ausgeschildert ist, tatsächlich wurde sie aber beibehalten: In Oldenburg ist dieser Teil der Verordnung ganz einfach umgesetzt: auf Hauptverkehrsstraßen besteht bis auf wenige Ausnahmen eine Benutzungspflicht….  Das war natürlich nicht der Sinn der Änderung der StVO.

Die Verwaltung läßt Blau stehen, obwohl die Wege zugegebenermaßen nicht den Vorschriften entsprechen und somit Blau nicht aufgestellt werden darf (1 2): unstetige, punktuell sehr beengte und baulich unkomfortable Radverkehrsführung, die nicht den Vorgaben der StVO entspricht oder eine stetige Führung des Radverkehrs, wie in der StVO gefordert, kann somit nicht gewährleistet werden. oder Den Forderungen der StVO nach einer stetigen und eindeutigen Führung des Radverkehrs insbesondere im Knotenpunktbereich und an ausreichende Breiten der baulichen Anlagen zur Aufrechterhaltung der Radwegebenutzungspflicht, kann somit an vielen Stellen nicht entsprochen werden. Außerdem verwandeln sich diese hochgezogenen Borde und Bordsteininseln besonders bei Dunkelheit, Regen und Schnee zu gefährlichen Hindernissen..  Mit Gleichzeitig ist die jetzige Regelung eines getrennten Rad- und Gehweges auf Grund der vorhanden Breiten nicht mehr regelkonform. wird über 10 Jahre lang getäuscht.  Dieses wird über 2011 hinaus fortgesetzt.

Auch öffentlichkeitswirksam lügt die Verwaltung.  So behauptet sie laut NWZ dass der Fuß- und Radweg zwischen 1,40 und 1,55 Meter breit ist und dass die Regelbreite 2,50 Meter beträgt. Doch diese Unterschreitungen seien zulässig, hieß es im Ausschuss., obwohl dieses nicht für linke Radwege wie eben Elsflether Straße gilt.

Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege sind bei Schnee und Glätte so begehbar zu halten, daß die Fußgänger nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar gefährdet oder behindert werden. heißt es in unserer Straßen­reinigungs­verordnung.  Dann kann das Zeichen 240: gemeinsamer Geh- und Radweg aber auch ganz weg.

Angesichts dieser Diskriminierung mußte man handeln und hat mit Der Radverkehr in Oldenburg wird als gleichberechtigter Bestandteil eines integrierten Gesamtverkehrssystems im Sinne eines „Miteinanders“ der verschiedenen Verkehrsmittel konse­quent gefördert. die Gleichheit herbeibeschlossen.  Gleich anschließend darf die Verwaltung täuschen, dass das für den Radweg vorgesehene Maß von 1,60 m schon beim Heiligen­geistwall verwendet wurde und es dort auch keine Probleme gebe., indem sie verschweigt, daß die Dichte der Fußgänger an der Staulinie nahezu ∞ höher ist, damit natürlich auch die Belatschung der Wegelchen, was selbstverständlich den Anwesenden nicht auffällt.  Egal, denn Zusätzlich sei noch ein 20 cm breiter Randstreifen auf beiden Seiten des Radwegs vorgesehen., wie großzügig.  Natürlich wird nicht die Forderung mit 2 m Breite angenommen.  Weiter geht es mit Klostermanns Erzählung von der holden Fahrradfreundlichkeit und der lieblichen Gleichberechtigung neben den guten Mindestmaßen für Radfahrer und der edlen Leistungsfähigkeit ausschließlich für Motorisierte.  Das bei ihm Stautor und Pferdemarkt zu Kreisverkehren mutieren, bleibt unter den Teppich zu kehren.  Zu einen Vorschlag heißt es:

Sämtliche Straßenbauvorhaben werden unter der Maßgabe, den Radverkehr zu fördern und zu verbessern, geplant und realisiert. Beispielsweise erhält der Theaterwall einen eigenen breiten Radweg und beim Ausbau des Lappan sind breite Radverkehrsanlagen und gesonderte Ampelsignale für den Radverkehr eingerichtet worden. An anderen Knotenpunkten, die in absehbarerer Zeit nicht in Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen ausgebaut werden, erfolgt im Rahmen des Rad- und Fußwegeprogramms eine Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrer. Beispielsweise sind im letzten Jahr am Stautorkreisel und an der Kreuzung Jägerstraße / Ziegelhofstraße / Elsässer Straße / Friedhofsweg besondere Signalisierungen für den Radverkehr eingerichtet bzw. vorbereitet worden.

Kerstin Goroncy, die mit Fußgänger- und Fahrradbeauftragte unterschreibt, und nicht etwa „Radfahrerbeauftragte“ oder zumindest „Radverkehrbeauftragte“, rät in der NWZ allen Radfahrern, Gefährdungen zu vermeiden und aus dem Weg zu gehen, statt gegen die Gefährder zu wettern.  Die Erwähnung des Pophankenweg zeigt zudem, daß sie sich Fahrrad fahren auf Fahrbahnen mit normaler Auto-Dichte nicht vorstellen kann und sogar für gefährlich hält.  Sie hält Radfahrer für Rabauken und die Sippenhaft hoch: Weil es angeblich Radfahrer gibt, die wie Bowling-Kugeln durch die Massen schießen müssen, gehören Radfahrer aus der Fußgängerzone ausgesperrt, während sonst Kompromisse notwendig sind, Radfahrer sich also mit Fußgängern wenig Raum teilen sollen, statt sie auf die Fahrbahnen zu lassen.  Sie füllt also weiter eine Alibi-Funktion.

Das alles macht dem anwesenden ADFC seit dem Weggang Stephans kaum etwas aus, obwohl dessen Ziele über das Angebot von Radtouren hinaus reichen.

Die Grünen fordern den Ausbau des Radwegenetzes und Sanierung der schlechtesten Strecken und Radfahrstreifen; auch in den Sitzungen träumt man vom guten Radweg.  Und das anscheinend, um den MIV zu fördern (1 2).  Fragen zu Auf den meisten Einfallstraßen in die Innenstadt werden die Prüfungen höchstwahrscheinlich ergeben, dass alles so bleiben wird, wie es bisher ist. wollen sie nicht beantworten.  Den MIV fördern will ebenfalls die SPD, kombiniert mit den bedarfsgerechten Ausbau des Radwegenetzes.  Die Linkspartei will breitere Fuß- und Radwege.  Auch WFO und FDP freuen sich über Radwege, die WFO dabei in Abwesenheit der Sachkenntnis und ohne Begründung, keine Antwort auf meine Mail.  Zu meinem Vorwurf, die Verwaltung agiere in Bezug auf den Radverkehr gegen die Vorschriften, nahm keine der im Verkehrsausschuß vertretene Parteien Stellung.  Die Linke nahm meine den Sitzungsprotokollen entnommene Beweise als Anregungen.  Die CDU findet, daß das nicht stimme und dafür der ADFC und die Fahrradbeauftragte zuständig sei.  Die Radwege fordernden Parteien interessiert die Umsetzung also nicht.  Vielleicht habe ich aber auch einfach nur § 40.3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung mit Der Rat überwacht die Durchführung seiner Beschlüsse sowie den sonstigen Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten. falsch verstanden (seitdem gilt mit § 58.4.1 NKomVG entsprechendes).  Nur die BFO erwähnt Radwege nicht, dafür aber auch nicht den Radverkehr.

Während das Ordnungsamt selbst bei eindeutiger Rechtslage abkassieren will, sobald es um Radfahrer geht, wird bei Autofahrern regelmäßig ein Auge zugedrückt. Um kein Knöllchen zu bekommen, muss so geparkt werden, dass auf dem Gehweg ein Meter Platz bleibt, damit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer vorbeipassen.  Dabei bedient es sich mit Wenn die Stadt das (illegale) Parken nicht tolerieren würde, müssten vielerorts Verbote eingerichtet werden einer Täuschung, denn Parken darf man nur, wenn genügend Platz für den fließenden Verkehr bleibt.  Ein Meter heißt, daß Fußgänger nicht dazu gezählt werden.  Die Antwort zu einem Vorschlag zum Bürgerhaushalt 2011 macht deutlich, daß die Entscheidung, obs Parken geduldet wird, dem Autofahrer zugestanden wird.

Im Stadtgebiet gibt es in vielen älteren Stadtquartieren erhebliche Schwierigkeiten, den ruhenden Verkehr unterzubringen. Zum einen reichen die Fahrbahnbreiten oftmals nicht aus, um Fahrzeuge auf den Straßen abzustellen. Weiterhin können hier in vielen Straßen wegen der engen Grundstücksbebauung auf den Grundstücken keine Einstellplätze geschaffen werden. Deshalb duldet die Stadt in diesen Wohnquartieren dort ein aufgesetztes Parken, wo die Gehwegbreiten ausreichen. Die erforderlichen Flächen auf den Gehwegen für einen gefahrlosen Fußgängerverkehr sind aber vom Parken freizuhalten.


Wer meint, als Radfahrer auf dem Rechtswege in irgendeiner Form irgend etwas gegen brutale Autofahrer erreichen zu wollen, oder selber heil aus einem Fall raus zu kommen, sei gewarnt:  Egal, was passiert ist, ob man Recht hat, ob die „Zeugen“ der Staatsanwaltschaft unkonkret oder sogar unglaubwürdig sind, das alles wird keine Rolle spielen.  Maßgeblich ist vor allem die Einstellung der Amtsrichter zu Radfahrern, und da sieht es in Oldenburg äußerst schlecht aus.  Man wird immer irgend etwas konstruieren, daß allenfalls eine Einstellung heraus kommt.  Der Radfahrer ist doch immer irgendwie selber schuld, wenn er abgedrängt wird.  Was früher die zu kurzen Röcke waren, ist bei Radfahrern die Anwesenheit auf der Fahrbahn.  Staatsanwaltschaft und Richter sind der Meinung, Radfahrer sollten besser nicht auf ihr Recht beharren (z.B. auf der Fahrbahn fahren), was die allerdings nur indirekt sagen.  Eigene Zeugen zählen auch nicht, dann wird mitunter eingestellt wegen zu hohem Aufwand und geringer Schuld.

Laut einem Schrieb findet man am hiesigen Amtsgericht, nämlich die Staatsanwaltschaft und nicht nur Richterin Warmuth, daß Autofahrer Radfahrer durch Hupen zum Verlassen der Fahrbahn auffordern dürfen („von der Straße hupen“ in Deutsch).  Anscheinend ist § 16 der Straßenverkehrsordnung unbekannt: Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben […] wer sich oder andere gefährdet sieht.  Aber nicht nur das, wenn ein Radfahrer auf der Fahrbahn fährt, nötigt er möglicherweise hinter ihm fahrende Autofahrer (Strafbar gemäß § 240 StGB).  Komischerweise ist aber auch mehrfache massive Gefährdung eines Radfahrers durch einen Autofahrer nur Nötigung und inklusive Gewaltanwendung sogar noch weniger „Wert“ als Beleidigung.  So werden Autofahrer zu Hilfssheriffs gemacht.

Die Staatsanwaltschaft verfolgt Anzeigen gegen Motorisierte anscheinend nur ausnahmsweise, auch wenn Zeugen benannt werden (Zu hoher Aufwand, geringe Schuld).  Andere Maßstäbe halt.  Zur Anzeige gegen unsere Verkehrbehörde anläßlich eines Unfalls bekomme ich nicht mal eine Antwort zur Frage, ob die überhaupt bearbeitet wird.

Das alles zeigt: Im Verkehr liegt das sonst staatliche Gewaltmonopol bei den Autofahrern.  Wie die Polizei hier drauf ist, kann man sich dann wohl denken.

Ziegelhofstraße
Lambertistraße

So schafft man Ge­fah­ren­stellen: Der Fahr­rad­fahrer wird auf die Fahr­bahn ge­lei­tet.  Der Ver­en­gung der Fahr­bahn er­folgt zu schnell.  Der Über­gang zum Geh­weg ist nicht deut­lich mar­kiert, Sturz­ge­fahr an dem be­ginnen­den Bord­stein.  Im Fall der Zie­gel­hof­straße vor ei­ner Rechts­kur­ve, wo Au­to­fah­rer die Kur­ve schnei­den und so in die Ab­fahrt hi­nein fahren und ent­ge­gen kommen­de, Kur­ven schnei­den­de Au­to­fah­rer füh­ren zu Aus­weich­be­we­gun­gen di­rekt in ei­nen ein­fah­ren­den Rad­fah­rer.  Außer­dem, ty­pisch Ol­den­burg: Holp­ri­ges und bei Nässe rut­schi­ges Pflas­ter di­rekt im Ge­fah­ren­be­reich der Ab­ram­pung.  Wenn hier ein Rad­fah­rer bremst, stürzt er leicht.

War ja klar, daß diese Plätzchen zum Parken von Autos benutzt werden.  Also Leute, besser vorher abfahren, das geht an beiden Stellen wesentlich besser; im Zweifel muß sowieso gewartet werden, sonst bei Unfall Zahlemann.

Gerne beschwert man sich über die Wartezeiten an den wenigen Bahnübergängen.  Dabei sind die Schranken nicht länger unten als die meisten Ampeln für Radfahrer und Fußgänger rot sind.  …vom Gefühl her.  Tatsächlich sind sie zwar etwas länger, aber selten vorhanden, und selten auf „Rot“.  Natürlich werden die Klagen der Autofahrer ernst genommen, während die Radfahrer demütig permanentes Rot lautlos hinnehmen.

Historische Bilder und Filme (1 2 3 3) von einigen der hier aufgeführten Straßen zeig, daß Radfahrer bis Ende der 50er Jahre überall auf der Fahrbahn fahren durften und das auch taten, auf manchen Hauptstraßen sogar bis Mitte der 60er.  Zu sehen ist auch der dem Versprechen „Radwege fördern den Radverkehr“ entgegenstehende Radverkehr-Anteil und der Versuch einer autogerechten Stadt.


Ei­nen Vor­teil gibt es hier aber:  Ol­den­burg hat sich den Luxus er­laubt alle Ein­bahn­straßen zu öff­nen, und das, ob­wohl es oft­mals für Rad­fah­rer und Au­to gleich­zei­tig nicht reicht. Schmale freigegebene EinbahnstraßeSchmale freigegebene Einbahnstraße Null Pro­ble­mo, hört man von offi­zi­eller Sei­te.  So man­cher ist der Mei­nung, das wäre ei­ne Ex­tra­wurst für Rad­fah­rer.  Ganz im Ge­gen­teil:  Ein­bahn­straßen sind Ein­bahn­straßen, weil für Auto­ver­kehr in bei­de Rich­tun­gen zu we­nig Platz ist.  Wa­rum sollen Rad­fah­rer da nicht dür­fen, wenn es doch die Au­tos sind, die nicht passen? Fragt sich nur noch, wa­rum die­se Ein­bahnen die ein­zi­gen Straßen sind, bei de­nen nicht auf Geh­we­gen rad­ge­tor­kelt wird.

Dafür wird hier viel geklaut, aber auch viel aufgeklärt.

Oldenburg hat jedes Jahr einige radwegbenutzungs­pflichtfreie Tage, nämlich das Saufgelage Stadtfest, Sylvester und die Tage danach.  Die ganzen Koma-Besoffenen und Knallfreudigen schmeißen dann ihre Flaschen hübsch auf Geh- und Radwege.  Soweit ich gesehen habe, sind die Hauptstraßen innerhalb des Autobahn-Ringes betroffen, in der Nadorster Straße reichte die Glasstrecke noch ne ganze Ecke weiter.

PHK Eilers, von der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt, schrieb zum Abbiegen am 04.10.2001 an den ADFC Oldenburg:

Die Polizei der Stadt Oldenburg nimmt wie folgt Stellung:

§ 9 Abs.2 Satz 5 sagt zwar: „.. sind Radverkehrsführungen vorhanden, so haben Radfahrer diesen zu folgen“.

Es gibt aber hinsichtlich dieser Aussage gewisse Widersprüche, bzw. fehlen bestimmte Definitionen.

Aus diesem Grund wird die Polizei in Oldenburg ein solches Verhalten – direktes Linksabbiegen – nicht beanstanden.

2003 will er davon aber nichts mehr wissen, wer es wagt, ist 15 € los, wenn SIE anwesend sind.