Oldenburger
Radverkehrsanlagen

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Beschreibung der Ofener Straße

Hauptverkehrsstraße mit 4144 Radfahrern am Tag, 20000 Kfz und einem Schwerlastverkehrsanteil von 3,2%.

Auch hier hat sich was getan.

TheaterwallPeterstraße

Peterstraße — Lindenallee Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg

Lindenallee — Auguststraße Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg

Die Masten für die Beleuchtung stehen auf der Grenze Rad-/Gehweg, der Radweg ist vielleicht 1,5 Meter breit.

Auguststraße — Ratsherr-Schulze-Straße Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg

Typische EinmündungNicht ge­ra­de er­bau­lich, was man hier so vor­fin­det.

Ratsherr-Schulze-Straße — Zeughausstraße Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg

Laternen ohne AbstandGeh­weg breit, für Rad­fah­rer <1,5 Meter.

Zeughausstraße — Rummelweg Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg

Ab nach rechtsMan kann besser auf der Bus­hal­te­stelle wei­ter fah­ren.  Das Schild sieht man nur von der an­de­ren Straßen­sei­te aus.

Rummelweg — Westerstraße Kein Blau!

Westerstraße — Franz-Poppe-Straße Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg Unebene Fahrbahn

Franz-Poppe-Straße — Prinzessinweg Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg Unebene Fahrbahn

GeflicktFlick­schus­te­rei hoch 3.

⇒ Ammerländer Heerstraße


Seit 2018 ist für die Richtung Innenstadt dank sperrendem Verbotsschild auf dem Wegelchen durchgehend die Fahrbahn angesagt, alles nachfolgende beschreibt damit alte Zustände.

Prinzessinweg — Franz-Poppe-Straße Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg Verengte Fahrbahn Überholverbot

⇐ Ammerländer Heerstraße

Schmaler Radweg verschwenkt hinter BäumenNach der Kreu­zung Prin­zessin­weg geht es mit ei­nem nor­ma­len Rad­weg los, links Park­strei­fen.  Dann ist der Park­strei­fen zu­ende und der Weg ver­schwenkt nach links.  Bil­der von Juli 2001.  Die­ser Weg dürf­te aber schon seit Ewig­kei­ten so oder ähn­lich aus­ge­se­hen ha­ben.  Die fol­gen­den Bil­der gel­ten für die kom­plette Län­ge.

Franz-Poppe-Straße — Westerstraße Zeichen 237: Radweg Unebene Fahrbahn Verengte Fahrbahn Überholverbot Höchstens 15 km/h möglich

Breite Weg = 1,2 RadfahrerDer Rad­weg ist über die ge­sam­te Län­ge nicht brei­ter als 110 cm.  Dank Ge­län­der und Bäu­men läßt sich nicht mit „lich­ter Brei­te“ ar­gu­men­tie­ren.  Un­ser Amt für Ver­kehr und Straßen­bau macht daraus Der Rad­weg weist eine ge­pflas­ter­te Brei­te zwi­schen 1,10 bis 1,30 m auf und er­füllt durch den Grün­strei­fen zwi­schen dem Brücken­ge­län­der der Haaren und den Baum­be­stän­den ne­ber der Fahr­bahn auch die nach den Vor­schrif­ten der StVO ge­for­der­te lich­te Brei­te.  Da wer­den Rad­fah­rer für Dumm ver­kauft.

Das Zeichen 237: Radweg sieht man nur von der anderen Straßenseite aus.

Westerstraße — Rummelweg Unebene Fahrbahn Verengte Fahrbahn Überholverbot Höchstens 15 km/h möglich

Rummelweg — Zeughausstraße Zeichen 237: Radweg Unebene Fahrbahn Verengte Fahrbahn Überholverbot Fußgänger Höchstens 15 km/h möglich

Zeughausstraße — Ratsherr-Schulze-Straße Zeichen 237: Radweg Unebene Fahrbahn Verengte Fahrbahn Überholverbot Höchstens 15 km/h möglich

Lüftung in PflasterungSchlag­lö­cher wur­den ein­ge­baut.  Die­se schlän­geln sich im Ver­lau­fe des We­ges von links zur Mitte.  Das Schild sieht man nur von der an­de­ren Straßen­sei­te aus.

Ratsherr-Schulze-Straße — Auguststraße Zeichen 237: Radweg Unebene Fahrbahn Verengte Fahrbahn Fußgänger Überholverbot Höchstens 15 km/h möglich

Auguststraße — Lindenallee Zeichen 237: Radweg Unebene Fahrbahn Verengte Fahrbahn Überholverbot Höchstens 15 km/h möglich

Lindenallee — Herbartstraße Zeichen 237: Radweg Unebene Fahrbahn Verengte Fahrbahn Überholverbot Höchstens 15 km/h möglich

Herbartstraße — Theaterwall Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg