Oldenburger
Radverkehrsanlagen

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Eine Folge von kleinen Willensakten liefert ein bedeutendes Ergebnis. Charles Baudelaire

Folgen der Diskriminierung

Es ist doch klar, das die permanente Benachteiligung von Radfahrern sich auf jederman auswirkt.  Von den Motorisierten, die mit breiter gesellschaftlicher Unter­stützung zu ehrenamtlichen Verkehrserziehern mutieren mit der Forderung, Radfahrer hätten sich auf ein Hupen hin zu verflüchtigen, bis zum Radfahrer­minder­wertig­keits­komplex.  Für obiges Zitat ist der 8-Minuten-Film Angles morts ein eindruckvolles Beispiel aus dem Staßenverkehr.  Wer will schon Wege benutzen, auf denen es so zugeht?

Wir sind Reisende in Blech., frei nach Steve McQueen.  Getreu diesem Motto wird mitunter dem umgefahrenen Radfahrer Schuld zugeschoben (1 2 3 4 5 6 7 8), wenn zum Beispiel die Schuld des in einer Kurve Überholenden Lkw-Fahrers relativiert wird, indem man auf die vielen angeblichen Verstöße von Radfahrern verweist.  Diese Tätersprache findet man in Kommentaren zu Unfällen selbst dann noch, wenn die Schuld des Motorisierten offensichtlich ist oder feststeht.

Radfahrer werden anders wahrgenommen, als Autofahrer.  Kleine Verstöße von Radfahrern fallen enorm auf, vor allem im Frühjahr, wenn die Gelegenheitsradler wieder in Massen aufkreuzen.  An ähnlich kleine Verstöße der anderen hingegen hat man sich längst gewöhnt.  Wenn sich einzelne Radfahrer daneben benehmen, sind es DIE Radfahrer.  Wenn nur einzelne Autofahrer sich nicht daneben benehmen, ist die große Mehrheit doch ganz vernünftig.  So rasen DIE Radfahrer durch die Fußgängerzone, während die Autofahrer allenfalls die willkürliche Form nicht einhalten, die Geschwindig­keitsbeschränkung.  Oder Radfahrer sind gefährlich, während die tatsächliche Gefahr, nämlich durch Autos (mit Rücksichtslosen und Brutalos am Steuer) als von Gott gegeben hingenommen werden.  Bei Konfrontationen ist der Radfahrer schuldig, selbst für Radfahrer (1 2), man könnte sich geneigt sehen, nach den dreißig Silberlingen zu fragen.

Der Glau­be, man könne Rad­fah­rer in großem Stil zu Fuß­gän­gern um­er­zie­hen, ist ein Irr­tum — man kann sie le­dig­lich zu wei­te­ren Au­to­fah­rern um­er­ziehen.
Wolfgang Strobl
Doppelmoral im Straßenverkehr gibt es wohl nur gegenüber Radfahrern.  So sollen sie Illegal handeln, wenn die anderen es wollen (1 2 3ff), zum Beispiel Fahren auf Gehwegen, wonach die Täter aber wieder zu Rambos auf Rädern erklärt werden und im Fall des Falles selber Schuld sind.  Weil es angeblich Radfahrer gibt, die wie Bowling-Kugeln durch die Massen schießen müssen, werden alle aus Fußgängerzonen ausgesperrt, während sie sonst unbedingt mit Fußgängern auf wenig Platz gequetscht werden müssen.

Erziehungsmaßnahmen werden zu Konflikten, an denen alle Schuld tragen, obwohl aus offensichtlichen Gründen nicht Radfahrer Autofahrer maßregeln, sondern umgekehrt.

Radwege machen unschuldig, die Kfz-Führer, auf der Fahrbahn.  Für Gefährdungen von Radfahrern auf der Fahrbahn sind nicht einzelne Autofahrer verantwortlich, sondern der Kfz-Verkehr an sich.  Resultierende Unfälle im Längsverkehr sind höhere Gewalt, der einzelne Autofahrer kann nichts dafür.  Ausdruck dessen ist, das, sollte mal nicht „Der Verkehr“ schuld sein, es das Wetter, die Sonne, die Dunkelheit oder sonst ein überraschend auftretendes Ereignis.  Beweis: Obwohl viele Radwege mit der (vorsätzlichen) Gefährdung durch Kraftfahrer begründet werden, besteht seitens Polizei und Justiz absolut keine Neigung, dagegen tätig zu werden.  Radwege haben als Grundlage die Einstellung, das für Radwege notwendige Verhalten der Kfz-Fahrer sei mit der StVO und anderen Gesetzen vereinbar.

Radwege individualisieren die Folgen.  Wie man laufend lesen kann, zum Beispiel in Kommentaren zu einem Abbiege-Unfall, gilt im Gegensatz zur Fahrbahn auf Radwegen die Schuld des einzelnen.  Da gibt es den rücksichtslosen Lkw-Fahrer oder das Fahrrad fahrende Opfer, dem sein auf den Grabstein gemeißeltes Recht nichts nützt.  Auf der Fahrbahn gilt das Gegenteil, da ist es nicht der Einzelne, sondern „Der Verkehr“, der die Radfahrer gefährdet.  Deshalb werden Radwege gebaut und benutzungspflichtig gemacht, nachdem auf der Fahrbahn was passierte.  Niemals aber geben die Folgen, zu denen auch Geister- und Gehwegradler zählen, Anlaß, den Weg oder wenigstens die blauen Schilder zu entfernen, solche Kollateralschäden der Separation werden regelmäßig ausgeblendet.

Egal, ob Autofahrer oder Fußgänger: Auf Radwegen ist meist der Radfahrer schuld, da die Fehler seitens der anderen eher gesellschaftlich akzeptiert sind, denn sie sind entweder die schwächeren Verkehrsteilnehmer oder können ja nichts sehen.  Das zeigt sich in den Belehrungen von Radfahrern, nicht aber von Autofahrern, nachdem wieder einer unschuldig unter die Räder kam.  Selbiges gilt erst recht beim vors Rad gelaufenen Fußgänger.

Radwege machen übermütig. Im allgemeinen wählt Werbung die besten oder zumindest gute Beispiele aus, die je nach Medium sogar noch optisch aufgepeppt werden. Nicht so bei Radwegen, auch hierbei wird plötzlich das Gegenteil gemacht. In Broschüren, Vorträgen, Empfehlungen und Artikeln über Neubauten werden ganz selbstverständlich fast ausnahmslos Schrott-Anlagen gezeigt (1 2 3 4). Da wird auf trotz Stau auf Radwegen bei freien Fahrbahnen auf Kopenhagen verwiesen (1 2 3), oder auf die Niederlande mit höherem Kfz-Anteil und höherem Unfallrisiko und ebenfalls Stau für Radfahrer, oder Münster mit seinen ständigen Rechtsbrüchen (1 2).

Als Ursachen kommen nur zwei Möglichkeiten in Betracht. Entweder fällt es keinem der Zielgruppe auf, Gehirnwäsche sei Dank, man weiß um die Grenzen, die noch akzeptiert werden. Oder es gibt einfach nichts gutes, was in anderen Bereichen zu Werbung durch Schlechtmachen führen würde.

Radwege machen süchtig.

Radfahrer sind weniger Wert, auch für Firmen.  Fahrräder parken? (1 2 3) Statt einfacher Bügel stellt man weiterhin Felgenzwicker auf, zwar mit Segen des ADFC und weiter entwickelt, aber weiterhin mit den altbekannten Nachteilen behaftet.

Helme machen Schwachsinnig  Unfall mit Fahrrad? Dann wird erstmal nach Helm gefragt, obwohl die Birne offensichtlich nichts abbekommen hat. (1 2 3 4)

Statt weiterer diese Seiten aufblähender Beispiele folgen einfach Links: 1 2 3 4 5 6 7

Folgen bei Radfahrern

Klingel doch! kommt wohl von Autofahrern, die ausnahmsweise selbst mal auf einem Fahrrad sitzen oder zu Fuß unterwegs sind.  Egal, was gerade passiert, ob man einfach überholt, oder ob man versucht, jemanden, der halb fallend, halb kurvend, einem vors Rad gerät, weil er zu blöd zum Aufsteigen ist, auszuweichen und dabei was sagt, man wird angeblubbert, doch gefälligst zu klingeln.  Als ob das an der Aktion noch was ändern würde, und… als ob man um Erlaubnis bitten müßte.  Man stelle sich das mal auf der Fahrbahn vor: Die Deutsche Republik ein einziges Hupkonzert!  Wer laufend Fahrrad fährt um anzukommen, weiß, daß Klingeln in den meisten Fällen zu nicht vorhersehbaren Reaktionen führt, weshalb man es besser gleich ganz läßt.

Radwege halluzinieren.  Immer wieder werden Radwege auch dort gesehen, wo selbst nach den Maßstäben der Torkelradler keine sind.  So wird jegliche neben der Fahrbahn liegende Fläche zur Flucht und als Grund zum Hupen genutzt.

Radwege machen demütig.  Nur der Radfahrer meint, nicht in Anspruch nehmen zu dürfen, was man den anderen freiwillig zugesteht.  Auch wehren Radfahrer sich praktisch überhaupt nicht.

Radwege machen Doppeldenk.  Einerseits zählen Radfahrer größtenteils Radverkehrsführungen zu den unbeliebtesten Radstrecken, andererseits fordern Radfahrer Radverkehrsführungen.

Einen Minderwertigkeitskomplex findet man im Straßenverkehr ausschließlich bei Radfahrern (1 2).  Auto- und andere Kfz-Fahrer verteidigen das (massenhafte) Fehlverhalten ihrer Artgenossen oder erklären sie zu schwarzen Schafen.  Man denke nur an die jungen Autofahrer, die besoffen und bekifft sich und andere ins Verderben rasen.  Prävention ist die einzige Antwort.  Fußgänger schweigen einfach oder fordern Maßnahmen, damit andere Fußgänger nicht zu ihrem Verhalten animiert werden.  Keine Spur von Reue oder Scham bei Verstößen anderer Fußgänger, jede leise Andeutung weiterer Geschwindigkeits- oder anderer Beschränkungen wird als Sippenhaft ausgebuht.  Das Gegenteil die Radfahrer: Sie empfinden sich als Hindernisse auf der Fahrbahn, bremsten den Verkehr aus, verlangen der Klügere gibt nach und vergessen bis er der Dumme ist, zur eigenen Sicherheit, versteht sich, und leiten aus dem Fehlverhalten anderer Radfahrer die Notwendigkeit von Maßnahmen gegen Radfahrer im Allgemeinen ab — Sippenhaft.  Dabei ist doch allein der MIV derjenige, der wegen seiner Folgen seine Anwesenheit im öffentlichen Raum rechtfertigen müßte.

Robert Bartko, Ein verdienter Radsportler, sagt in Auto gegen Fahrrad — Krieg auf der Straße? um 02:53 auf die Frage nach seinem Wunsch an die deutsche Politik Es gab vor vielen Jahren auf Mallorca ähnliche Situationen, Jagdzustände, Polizei, Radfahrer, Autofahrer, Radfahrer. Dort hat man ne gute Regelung gefunden: Große Straßen für den Autoverkehr und die Nebenstraßen wurden für Radfahrer gekennzeichnet. Und das klappt auf einmal sehr gut, beide Seiten respektieren sich.  Dabei zeugt doch gerade Separation von Respektlosigkeit.

Das Stockholm-Syndrom ist verbreitet und führt zur Schutzhaft als gern gesehene Abhilfe. (1)

Radfahren ist gefährlich, nicht etwa ‚Radwege sind gefährlich‘.

Radfahrer fahren auf (linken) Gehwegen, Zwischenahn wieder Spitzenreiter, Fußgänger werden dabei weggeklingelt.  Radfahrer machen sich zu DeppenHans Holbein bemerkte treffend zu diesen Deppen:

Ich meine, wir sollten die Bezeichnung Torkelradler ruhig beibehalten.

Jeder Radfahrer der sich per dieser Definition von den Heerschaaren der Radler, Pedalritter, Radlrambos und dergleichen mehr zu unterscheiden weiss, kennt den gemeinen Torkelradler, der gleich einem Volltrunkenen im Spätabendverkehr die Inanspruchnahme einer anderen Route, vielleicht in einer anderen Stadt nahelegt.

Der Torkelradler hat höchste Reproduktionsraten und bedroht die eigentlichen Nischenhalter massiv durch sein massiertes Auftreten und sein raumgreifendes Revierverhalten. So ist das Standardrevier eines Torkelradlers mitunter und nahezu unvorhersehbar um etwa 100-150% breiter als das des landläufigen Vielradlers, des umsichtigen Stadtradlers, des flinken Rennradlers aber auch des agilen Bergradlers mit seinen weit ausladenden Lenkerenden.

Die besondere Gefährlichkeit dieses Schadradlers besteht in seiner schweren Einschätzbarkeit. Minuten lang kann er, geschickt seine Opfer täuschend, Spur halten, um im entscheidenden Moment dem arglos Überholenden Mittschiffs zu torpedieren, dabei seitlichen Versatz von bis zu 85% (sic) erfahrend. Auf aufmunternde Zurufe wie beispielsweise: Wos is mit dia woama? Schlofn konnst daham! oder Bist ohgschitt? Woch auf Bsuff! reagiert er mit unverhohlenem Desinteresse, wenn überhaupt, dann zu spät.

Die Druckjagd erweist sich als schwierig, da der Torkelradler entweder aufgrund seiner großen Körpermasse kaum durch den ranken Alltagsradfahrer aus der Bahn gebracht wird, andererseits sofort wegen seines offensichtlichen Gebrechens von anderen Habitatteilern unter Schutz genommen wird.

Der Torkelradler ist in der Regel der Spezies „Autofahrer“ zuordnenbar und verhält sich, nun auf dem Rad sitzend, einerseits seinen eigenen Vorurteilen gegenüber Radfahrern entsprechend, andererseits seinem gewohnt rücksichtslosen Bewegungsmuster als Dosentreiber folgend, zum Nachteil aller Fahrbahnbenutzer gleichmäßig schlecht.

Dieses Verhalten ist kein Wunder, denn wollten Autofahrer sich auf dem Fahrrad auch nur an elementare Verkehrsregeln halten, könnten sie ja gleich Auto fahren.  Das sogar Radwegkritiker glauben, Radfahrer hielten sich ans Blau, obwohl diese ständig dagegen verstoßen, zeigt, wie sehr selbst sie das eigentliche Ziel der Benutzungspflicht verinnerlicht haben.

Juristische Unklarheiten und Vorurteile gibt es beim Fahrradverkehr häufiger.  Mangels Streitwert (Verwarngeld, Personenschaden, Sachschäden) und wegen der allgemeinen Radfahrer-Sind-Schuld-Einstellung bleibt beim Radverkehr vieles im Unklaren, während bei Kfz offene Fragen konsequent bis zu höchstrichterlichen Entscheidungen durchgepaukt werden.  Notfalls reagiert der Gesetzgeber mit einer Anpassung der StVO.  Die „Sünden“ der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer werden dagegen meist entweder gar nicht erst als solche wahrgenommen, und wenn doch, dann in der Regel nicht verfolgt.  Falls es doch mal zu einem Bußgeld kommt, wird dieses widerspruchslos akzeptiert.  Insofern ist es nachvollziehbar, daß die höchstrichterliche Auslegung der StVO zum Thema Fahrradverkehr Mangelware bleibt.

Folgen bei anderen Verkehrsteilnehmern

GefahrstelleRadfahrer auf der Fahrbahn werden angehupt, beleidigt, dicht überholt (1 2 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 15 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102), geschnitten (1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63), abgedrängt (1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165), ausgebremst (1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 37 38 39 40 41 42 43 44 45 45 46 47), gejagt (1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 12 13) umgefahren (1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 50 51 52 53 54 55 56 57 58 58), bedroht (1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25), angegriffen (1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 68 69 70 71 72 73 74 75 75 75 76 77 78 78 79 80 81 82 83 84 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93), oder anders behandelt (1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78). Auf Fahrbahnen und Radwegen wird ihnen die Vorfahrt genommen.

Selbst Fahrlehrer, die es ja eigentlich besser wissen müßten, regen sich auf (1 2).  Diese Aktionen sind eingeschränkt abhängig davon, ob Blau oder ein Sonderweg anwesend ist, und ob dieser offensichtlich nicht benutzt werden kann.  Auch auf Straßen ohne Radwege, auf denen fast alle Radfahrer die Fahrbahn benutzen, werden Autofahrer aggressiv.  Gewalt gegen Radfahrer gibt es ebenso auf den mitunter mit Brutalität begründeten Radwegen (1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12) und von Fußgängern (1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12). Diese Gewalt mag man mit einem eingebildeten sozialen niedrigen Status des Radfahrers oder anders begründen (1 2 3 4 5), denn Leute im Rennradler-Outfit oder mit Kennzeichen am Rad müssen deutlich weniger leiden.

Deutscher Michel meets TalibanDa die Täter nicht versehentlich so handeln, bleibt nur der Schluß, daß die zuständigen Behörden die Selbstjustiz fördern, während die Justiz sie anschließend schützt.  Die unten aufgeführten alltäglichen Rücksichtslosigkeiten kommen noch hinzu.  Die Autofahrer glauben bei ihren Aktionen das Recht auf ihrer Seite, ausgedrückt in Form blauer Schilder, weshalb anzeigen nicht schlau ist (1 2 3).

Auch auf Freizeitwegen geht es gegen Radfahrer.

Diese Folgen sind in einem Leserbrief schön zusammengefaßt.  Man kann also festhalten, daß Radwege gebaut werden, auf denen die einen Verkehrsteilnehmer gefälligst langsamer und weiter fahren und vermehrt gefährden lassen und ihre Rechte aufgeben sollen, damit der wichtige MIV noch etwas schneller fahren kann.  Die offiziellen Gründe lauten ja sonst etwas anders.

Ich denke, es wird allgemein oft so gefahren, als habe man noch ein Reserve-Gewissen im Kofferraum. Nicht nur gegenüber Radfahrern.

Allerdings gibt es beim Verhalten gegenüber Radfahrern einige Besonderheiten, die dazu führen, dass Fahrbahnradeln zu einer Variante des berüchtigten Milgram-Experiments (1 2 3) unter Alltagsbedingungen wird.

Erstens gelten Radfahrer nach wie vor als soziale Underdogs. Die Funktionsträger fahren Auto, die Unmündigen Rad. Dieses Image führt (auch bei ein und derselben Person!) zu einer gewissen Neigung zum Besserwissen und Maßregeln, sobald man im Kfz sitzt.

Darüber hinaus hat vieles von dem, was Autofahrer gerade Radwegignorierern angedenken, damit zu tun, dass sie haargenau um die Risiken des Autofahrens für Radfahrer wissen, und ironischerweise gerade deshalb, quasi als Investition in eine bequemere Zukunft, beim Maßregeln noch etwas mehr davon Kauf nehmen, um sich selbst und Anderen (ganz wichtiger Aspekt!) langfristig die Mühe der erforderlichen Rücksicht zu ersparen. Gerade erst hat Sachsen Anhalts Verkehrsminister Daehre im Rahmen der Aktion Mit dem Rad zur Arbeit erklärt, dass es trotz aller Anstrengungen ja noch viele Straßen ohne Radwege gebe, und dass Autofahrer dort (sic!) bitte noch Rücksicht auf Radfahrer nehmen sollten…

Und drittens sehe ich eine weitere Ursache für Schikanen aller Art gegenüber Fahrbahnnutzern in einer Art Rache für die Sünden, die Autofahrer alltäglich bei der Bürgersteig-Fraktion ohnmächtig mit ansehen müssen: Rotlichtmissachtung auf Furten, Geisterradeln, Gehwegradeln, Fußgängerkonflikte aller Art, Ohne-Licht-Radeln etc. Fahrbahnradfahrer sind der Blitzableiter für den aufgestauten Frust, den die Fahrbahnflüchtlinge erzeugt haben.

Das war ein schönes Posting von Thomas Schlüter. Sicherlich gibt es weitere Experimente, welche die Bereitschaft zum Quälen anderer Menschen zeigen. Wer die ausschließlich mit Verkehrssicherheit begründeten Radwege zugunsten der verbotenen Fahrbahn meidet, bietet sich als Ziel für Erziehungsmaßnahmen zwecks Verscheuchens „zum eigenen Besten“ geradezu an.

Verengte FahrbahnAutofahrer warten nicht, wenn es wegen eines Hindernisses auf ihrer Seite nicht paßt (1 2 3).  Sie neigen dazu, einfach Gas zu geben, wenns Gegenüber ein Radfahrer ist.  Der soll sich dann gefälligst in Luft auflösen oder auf den Gehweg springen.

Autofahrer behindern, überholen den nicht motorisierten Fahrbahnnutzer noch kurz vor der roten Ampel oder kurz vor dem Stauende oder kurz vorm links abbiegen, um dann durch versperren der Fahrspur absichtlich auszubremsen.  Auch auf freier Strecke ist das durchaus üblich.

GefahrstelleAutofahrer unterliegen dem Überholzwang. (1 2)  Warten kommt nicht infrage, selbst bei Gegenverkehr oder wenn sich der Radfahrer schon in die Kurve legt, muß der Autofahrer sofort überholen.  Keine Rolle spielen: Das oft empfohlene Arm ausstrecken, früher oder später anzeigen, länger oder kürzer; Position, rechts, mitte, links.  Selbst, wenn der Radfahrer sich einordnet und dadurch Überholen wegen mangelnden Platzes schwierig bis unmöglich macht, kommt dem Autofahrer nicht in den Sinn, das er vielleicht abbiegen will.  Dann wird erstmal gehupt und gemeckert.  Nach Autofahrers Willen dürfen Radfahrer anscheinend nicht abbiegen (1 2).

GefahrstelleAutofahrer nehmen die Vorfahrt, faßt Markus Klenk zusammen.

Allerdings gibt‘s ja auch Situationen wo Autofahrer gerade wegen der Radwege längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Wenn nämlich eine größere Gruppe Radler mehr oder weniger hintereinander fährt, muß der Autofahrer u.U. lange auf‘s Rechtsabbiegen warten. Würden die Radler alle auf der Fahrbahn fahren, würden sie links am Rechtsabbieger vorbeiziehen und der Autofahrer hätte viel Zeit eingespart.

Der Durchschnittsautofahrer löst dieses Problem elegant, indem er den Radfahrern die Vorfahrt nimmt. Der Schwächere gibt nach. Das ist eine sehr verlässliche Regel!

Und dieses Verhalten ist für den Autofahrer doch auch völlig risikolos. Verkehrsüberwachung findet gegenüber Autofahren bezüglich Geschwindigkeit, Abstand auf der Autobahn und Falschparken statt.

Fahrradfahrer zu nötigen ist ein Kavaliersdelikt. Systematische Überwachung gibt es nicht, der Polizei ist es voellig egal [*]. Es sind vielleicht 0,000001% der Radfahrer, die Anzeige erstatten, wenn sie gerade knapp getötet worden wären. Und davon werden eh so gut wie alle Verfahren eingestellt, weil keine Zeugen vorhanden sind.

[*]: diese Radrowdies, die sich doch eh immer erlauben, heilige Ampeln zu missachten nur weil gerade kein Kraftfahrzeug kommt, denen gehört es doch nicht anders!

Als Ausrede für dieses Verhalten wird mit Lügen wie Leider ist immer öfters zu beobachten dass insbesondere Fußgänger und Radfahrer ohne jeglichen Blickkontakt auf das annähernde Fahrzeug resolut den eigenen mitunter auch von der Gegenseite unbemerkten Vorrang erzwingen. den Nicht-Motorisierten die Selbst-Schuld zugeschoben, denn es gilt: Jeder erwiderte Blickkontakt gewährt im Straßenverkehr die eigene Sicherheit.

Jeder Radfahrer dürfte den Kommentar Wie mache ich einen riesigen rosa Elefanten für Autofahrer unsichtbar? bestätigen können, vielleicht weniger oft, vielleicht in anderer Form.  Insgesamt kommen „Versehen“ wie Vorfahrtnahme oder dichtes Überholen viel zu oft vor, um solche zu sein.

Radfahrer sind Autofahrer, weil letztere der Meinung sind, als erstere tun zu dürfen, was sie sich sonst nicht trauen (1 2 3).  Zuvor wird natürlich am Stammtisch über eben diese Rüpelradler hergezogen.

Wenn ein Radweg da ist, dann muß er auch benutzt werden. (1 2)  Natürlich falsch, wird dieser Satz meist zur Rechtfertigung jedweder Selbstjustiz gegen Radfahrer benutzt.  Die Befürworter derselben sind in guter Gesellschaft: Polizeibeamte (1 2), Staatsanwaltschaften und Richter sind der selben Meinung oder dulden sie zumindest, Verkehrsbehörden fördern sie.

GegenverkehrMopeds und Motorroller auf Radwegen findet man, auch außerhalb, obwohl nicht erlaubt, natürlich auch links.

Auch andere werden aggressiv.

In Kommentaren zu Artikeln übers Radfahren, Radfahrer oder Unfällen wird deutlich, daß diese Einstellung verbreitet ist. (1)

Alle sind sich einig: Radfahrer werden auf Radwege verbannt, weil sie sonst die öffentliche Ordnung gefährden, indem sie in unverantwortlicher Weise harmlose Autofahrer zu absolut nachvollziehbaren Kurzschlußhandlungen provozieren — Fahrbahnradeln ist gleichbedeutend mit „der hat aber anfangen“ bei einer Kneipenschlägerei.

Folgen bei den Behörden

Beamte lassen sich Originelles einfallen.  Radverkehr muß man also nicht ernst nehmen.

Radwege konservieren, denn scheint das „unabhängige“ Radverkehrsnetz endlich verwirklicht, wollen sich die Radwegkilometerzähler keine neuen Lücken hineinreißen lassen, die Entschilderung der Altlasten wird erschwert.

Baulichen Schwachsinn riesigen Ausmaßes gibt es ausschließlich bei Einrichtungen für Radfahrer.  Eine dicke Schleife eines einseitigen Weges unter der Fahrbahn durch, um die Straßenseite zu wechseln.  Oder wie wärs mit dem offiziellen Bodensee-/Rhein-Radweg, der ohne Warnung auf eine Treppe zuführt mit abschließender Verhöhnung; in Erlangen und Hamburg fehlt letzteres.  Rullstorf baut einen Trampelpfad in Eigenleistung, beblaut den, Kritik findet der Bürgermeister lächerlich.

Radfahrer sind aus dem Sinn.  So werden für Baustellen Straßen oftmals überflüssigerweise auch für Radfahrer gesperrt.  In Köln wird auf einem Gehweg, somit Radfahrer bis 10 Jahre, eine Werbetafel so aufgehängt, das sie das Blickfeld der Fahrbahnnutzer maximal einschränkt.  Nach einem tödlichen Unfall, Mädchen auf dem Gehweg, wird diese Tafel entfernt.

Radwege machen Versehen: Blau wird ohne Anordnung aufgestellt (1 2).  Mangels Verkehrsschauen, wie etwa in Köln (1 1 1), kann das auch nicht korrigiert werden.

Andere Einrichtungen dürften eher Folge als Ursache sein.

Zweierlei Maß bei Kontrollen: Während der MIV immer wieder auf Zeit und Ort von Geschwindigkeitskontrollen hingewiesen wird, nicht nur von der Polizei und auf Webseiten, sollen Radfahrer hingegen meistens überrascht werden — Gleiches Recht für alle.  Kontrollen der Kfz dienen selbstverständlich allein dem Füllen der Stadtkassen, während Radfahrer auf diese Weise erzogen werden müssen.  Neuerdings werden Autofahrer in Oldenburg sogar vor dem Erwischen noch gewarnt — Diskriminierung pur.  Werden wummernde Autos angehalten? Radfahrer bereits dann, wenn sie Kopfhörer aufgesetzt haben.  Bei Radfahrern wird man wegen abstrakten Gefährdungen aktiv, die dieselben Leute bei entsprechend ausgerüsteten Kradfahrern vollkommen kalt gelassen hätten.

Radfahrer sind Schuldig, Bußgeldstellen haben Vorurteile und keine Ahnung, denn die Rechtslage ist kompliziert.

Man betont Unfälle und verschweigt die Ursachen, so wird Fahrrad fahren als gefährlich dargestellt.  Ein Musterbeispiel gibt es in Langenfeld zu besichtigen.  Da fragt man sich, warum dort das Radfahren nicht einfach verboten wird, wenn es doch so gefährlich ist.  Kinder sollen auch nicht dürfen.  Die Radwege-Stadt Münster hat ein Plakat entworfen, das einen Radfahrer rechts neben einem abbiegenden Bus zeigt mit der großen Unterschrift Wer im Toten Winkel fährt riskiert sein Leben!.  Das integrierte Bild, Radfahrer hinter Lkw, Vorsicht, Toter Winkel!, empfiehlt mit sicher fahre ich nur dahinter, was in Münster gerade verboten ist: Auf den Fahrbahnen zu fahren.  Oder man lügt direkt, indem man bestimmte Unfälle außen vor läßt.

Polizei macht madig, durch sogenannte Präventionsarbeit.  Allein Radfahrer werden angesprochen, wenn es um Verkehrssicherheit geht, wobei dieser als für Radfahrer besonders gefährlich dargestellt wird (1 2).  Weder mutet man Auto-Fahrschülern soetwas zu, noch demonstriert man die Schutzwirkung von Helmen bei Crash-Demonstrationen.  Anstatt mal das Verhalten der Autofahrer gegenüber Radfahrern zu prüfen werden umgekehrt letztere zur Vorsicht gegenüber den stärkeren Verkehrsteilnehmern ermahnt.

Aversion auch bei der Polizei: Da wird Partei ergriffen (1 2 3), nicht ermittelt (1 2 3 4), Aussagen verdreht, Sachverhalte falsch dargestellt (1 2 Auflösung), gelogen, Zeugen nicht befragt und Unschuldige verfolgt, Zeugen von falsch parkendem Schnittlauch verwarnt und nachgestellt, Gewalttäter und ihre Opfer vertauscht, Radfahrer auf Gehwege genötigt.

Gewalt auch bei der Polizei (1 2 3 4 5 6 6 7 8 9 10 11 12), die meint, Verstöße um jeden Preis einfangen zu müssen, wenn sie von Radfahrern begangen werden.

Behörden behaupten schonmal andere Beschilderung und verdrehen und versetzen blaue Schilder zugunsten des Autofahrers, wenn es zu einem Unfall mit einem Radfahrer kam. Oder sie ändern danach stillschweigend Beschilderung und Markierungen und behaupten eine zum Unfallzeitpunkt übersichtliche und sichere Situation der Baustelle.