Oldenburger
Radverkehrsanlagen

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Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun. Edmund Burke

Nutznießer der Folgen

Irgendwann kommt vielleicht die Frage auf, für wen denn eigentlich das Gefährlich-Reden und Verdrängen des Fahrradverkehres Vorteile bringt, welches durch Gefahr-Kampagnen, Werben für Helme und Freizeit-Image betrieben wird.

Verkehrsplaner betreiben Marketing in eigener Sache.  Je besser sie, nun in der Rolle des Gutachters oder Forschers, Radwege und Malereien verkaufen, desto mehr werden sie selbst benötigt.

Automobilbau und Anhang leben vom Autowahn und finden gut, das viele doch nicht vom Auto aufs Fahrrad umsteigen.  Sparen kann der dann auch an den Entwicklungskosten für passiven Kfz-Unfallschutz.

Der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages, Kay Nehm, beschwerte sich, die offensichtliche behördliche Duldung lebensgefährlicher Verhaltensweisen vieler Radler sei ein Skandal. Autofahrer müssten in der dunklen Jahreszeit höllisch aufpassen.  Das entspringt natürlich nicht der Sorge um Radfahrer, vielleicht noch nicht einmal der Folgen grober Verstöße von Kraftfahrern.  Die Sorge entspringt eher dem Wissen, daß bereits regelkonformes Benutzen eines Kfz andere Menschen erheblich beeinträchtigt und gefährdet, sofern diese sich nicht auto-kompatibel zeigen.  Natürlich gabs keine Krokodilstränen über die behördlichen Anordnungen lebensgefährlicher Verhaltensweisen.

Lobbyisten wie ADAC und ACE haben lieber mehr als weniger zahlende Mitglieder, wozu ein Feindbild ganz nützlich ist.

Helmproduzenten:  Die Hersteller, die sonst nichts mit dem Fahrrad zu tun haben, nehmen ebenfalls mehr ein, denn die treuen Radfahrer legen sich eben auch Helme zu.  Ob beim Handel etwas hängen bleibt, ist fraglich, denn der Fahrradverkehr geht zurück.

Rad­we­ge wer­den ge­baut, um Au­to­fahrer vor den Rad­fahrern zu schüt­zen. Sie müssen be­nutzt wer­den, weil sie von teu­ren Steu­er­gel­dern be­zahlt wor­den sind. faßte Bernhard Kraft Geblubber zusammen.Versicherungen: Das sie bei vermehrten Auto-Unfällen auch mehr zahlen müßten, dürfte egal sein, denn die Ausgaben werden von den Einnahmen gedeckt.  Bei Autos ist aber durch größere Schäden der Umsatz höher.  Außerdem bemühen sich Versicherungen, die sowieso schon geringeren Zahlungen an Radfahrer weiter zu verringern, indem sie ihnen per Klage die Schuld zuschieben, was bei gesetzlichen Verpflichtungen der Opfer leichter fällt.  Bei einer Helmpflicht eröffnen sich Ansatzpunkte für Regreß: Fehlen oder falsche Verwendung eines Helms, falscher Helm (z.B. Fahrradhelm fürs Reiten), zu alter Helm (Ablaufdatum), falsches Tragen (Mütze darunter, nicht oder falsch geschlossene Halterungen).

Politik:  Da die Geschichte mit der (Un)Sicherheit ein Selbstläufer ist, kann die Politik für oder gegen den Radverkehr mitmischen, es gibt immer Pluspunkte.  „Fördert“ sie den Fahrradverkehr durch Wegelchen und Werbung, hat sie was dafür getan.  Geht es gegen die gefährlichen Rüpel-Radler und für Kennzeichen, ist sie für die anderen Verkehrsteilnehmer eingetreten.

Justiz und Gutachter leben davon, es kompliziert zu machen.  Entschiede man einfach nach StVO, könnte man keine Aufsätze schreiben und der Verkehrsteilnehmer würde die Verfahren ohne Anwalt bestehen.

Behörden brauchen sich nicht zu rechtfertigen, wenn sie das umsetzen, was alle wollen.

Baulastträger bekommen Zeichen 237: Radweg Zeichen 240: gemeinsamer Geh- und Radweg Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg gefördert, die ansonsten auf jeden Fall notwendigen Zeichen 239: Gehweg müssen sie komplett selbst bezahlen.  Radwege steht hier absichtlich nicht, denn die Förderungen hängen von der Benutzungspflicht ab. Sollte es man nicht ums Wegelchen gehen, läßt man sich halt per Radweg-Förderung Gehwege bezahlen, worüber man in Ruhwarden auch noch in öffentlicher Sitzung debattiert.

Baufirmen freuen sich über größere Aufträge.