Oldenburger
Radverkehrsanlagen

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Je weniger wir die Trugbilder bewundern, desto mehr vermögen wir die Wahrheit aufzunehmen.  Erasmus von Rotterdam

Weitere Scheinrichtungen

Neben Radwegen und ähnlichem werden Fahrradstraßen und sogar Shared Space als Wohltat für Radfahrer verkauft.  Nun, sie sind vielmehr die Fortführung des Ghettos in anderer Form, Schein-Einrichtungen, gegen den Farradverkehr.

Separate (Rad)Wege sind nicht mal dann das Gelbe vom Ei, wenn man sich nur gemütlich die Landschaft ansehen will (1 2 3 4 5 6 7 8).  Für Ziel-Fahrer gibt es Hindernisse wie eh und jeh: Die anscheinend allgegenwärtigen Drängelgitter, tranige Fußgänger, überbreite Rollschuhläufer, da kommt ja keiner, und … jenen, die sich über Radfahrer aufregen, wenn sie selbst keiner sind (August bis Juni), selbst aber genügend Anlaß dazu geben, die Torkelradler.  Und während man an Straßen richtige Hinweisschilder vorfindet, gibt es an separaten Radwegen nur diese schnuckeligen, kleinen, grünen Schildchen, die man erst mal suchen muß oder jedenfalls bei üblicher Geschwindigkeit übersieht.  Damit werden auch auf solchen Wegen Radfahrer mit Fußgängern auf Rädern gleichgesetzt.

Fahrradstraßen Zeichen 244.1: Fahrradstraße sind schon deshalb keine Einrichtungen für Radfahrer, weil per Zusatzschild MIV zugelassen wird (1).  Dadurch ändert sich für Radfahrer im besten Fall einfach gar nichts gegenüber anderen Nebenstraßen. Eine für den rich­ti­gen Straßen­ver­kehr un­wich­ti­ge Ver­bin­dung wird für den Misch­ver­kehr von Fahr­zeu­gen und Rad­lern frei­ge­ge­ben. Letz­te­re dür­fen so­gar ne­ben­ein­an­der fah­ren.
Joseph Terner über Fahrradstraßen
Fahrradstraßen umfassen keine Hauptstraßen und tun auch sonst dem MIV nicht weh.  Da eher schmale Straßen umgewidmet werden, überholen Autofahrer (nebeneinander fahrende) Torkelradler nicht und setzen so ein Langsamfahrgebot für jedermann durch.

Wie auch Malereien sind Fahrradstraßen geeignet, die Meinung, Radfahrer dürften sich anderswo nicht bewegen, zu verfestigen.

Ein hiesiges Beispiel:  Parallel zur Ofener Straße, 30 Meter rechts, gibt es eine “Fahrradstraße”, regelmäßig durch Vorfahrtsstraßen unterbrochen.  Wer will denn schon Intervalltraining statt voran zu kommen?  Das wird aber abgemeiert mittels der gezeigten Qualität.  Trotzdem fährt da rechts übrigens keiner.

Fahrradschnellwege sind überflüssig wie ein Kropf, da sie als Radwege eben deren Nachteile haben und Fahrbahnen auch fürs Fahrrad geeignet sind.

Shared Space und verkehrsberuhigte Zonen werden gerade nicht für Radfahrer eingerichtet, sondern für Anlieger, um den MIV ob seiner Folgen umzulenken und auszubremsen.  Die Wahrheit ist, daß beides einfach all das wieder abschafft, was ausschließlich der Beschleunigung des motorisierten Verkehrs wegen notwendig ist.  Mit “Für Radfahrer” als zusätzliches Argument kann man sich halt gleich noch Radfahrer-Freundlich präsentieren.

Der An­satz, den mie­sen, von Re­geln so­wohl für Aus­stat­tung als auch für Ge­brauch frei­en Stan­dard von Son­der­we­gen für Rad­fah­rer quasi zum Mo­dell für alle hoch­zu­sti­li­sie­ren, ist sicher­lich ei­ne psy­cho­lo­gi­sche und mar­ke­ting­mäßige Glanz­leistung
Wolfgang Strobl
Shared Space umfaßt keine Hauptstraßen (1 2 3), sondern entspricht eher verkehrsberuhigten Bereichen, Umgestaltung und langsam fahren inklusive.  Jedenfalls wird es auf Shared Space zugehen wie auf Radwegen.  Letztlich soll Shared Space ja genau das bewirken: Die Langsameren bremsen die Schnelleren aus.  Um von A nach B zu kommen, dafür sind sie also nicht geeignet, allenfalls für gemütliche Freizeit-Radler.  Insofern ist auch die Werbung mit der Gleichberechtigung (1 2) wieder eine Täuschung.  Die Bestätigung gibt es vom ADFC: So wird die geringe Fahrtgeschwindigkeit ebenso positiv gewertet wie die ansprechendere Gestaltung, nachdem die Gründe, aus denen Shared-Space notwendig sein soll, verkannt werden.  Schon klar: Alle sollen gefälligst langsam fahren, weil sonst die Autos so gefährlich sind.


Nebenstrecken “für” Radfahrer sind meistens langsamer als die Hauptstrecke, deswegen sind es ja Nebenstrecken, da länger und voller langsamer Verkehrsteilnehmer oder anderer Hindernisse.  Man darf annehmen, daß Radfahrer mit zunehmender Verbreitung der Schein-Einrichtungen verstärkt mittels Beschilderung Zeichen 254: Verbot für Radfahrer auf solche Nebenstrecken verwiesen werden oder durch zunehmende Behinderung auf der Hauptstrecke dorthin verdrängt.  An den Stammtischen beschweren sich längst Radweg-bezahlende Autofahrer darüber, das Radfahrer die schönen Wege nicht benutzen.  Zusätzlich wird auf den übrigen Straßen die Position der Radfahrer geschwächt, indem solche Sonderflächen den Eindruck erwecken, die Autofahrer seien nur auf ihnen verpflichtet, Rücksicht auf Radfahrer zu nehmen und ihnen eigentlich selbstverständliche Rechte zuzugestehen.

Selbst bei den Ampelgriffen wird mit Sicherheit geworben.  Zum “Radfahren können” muß man auch anhalten und stehen können.