Oldenburger
Radverkehrsanlagen

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Gemeinsame Vorurteile sind gemeingefährlich., Ernst Ferstl

Weisheit durch Radwege

Überzeugungen sind immun gegen Berichtigungen, haben Psychologen anhand von Medienberichten zum Irak-Krieg 2003 festgestellt., weiß Telepolis zu berichten.

Radfahrer fahren immer auf der Straße, ist unabhängig von der Verwechslung eine leichte Fehleinschätzung, denn Etwa 90% der rechts fahrenden Radfahrer nutzen unabhängig von der Benutzungspflicht die Radwege beziehungsweise die Radfahrstreifen beziehungsweise Schutzstreifen selber (was womöglich zu niedrig ist, wenn zur Untersuchung nicht entschildert wurde).

Radfahrer sind langsam.  An den Stammtischen wird unzulässigerweise die boshafte Ausbremsung auf die Fahrbahn übertragen und Geschwindigkeiten, die beim Auto unters Schleichen fallen, zur Raserei (1 2).

Radfahrer behindern den Verkehr.  Diese beiden Unterstellungen sind besonders an Stammtischen weit verbreitet.  Erstens ist auch Radverkehr Verkehr, der sich ja demnach selbst behindern würde.  Im Gegenteil benutzen sie die Fahrbahn bestimmungsgemäß.  Und zweitens kommen Autos auch ohne sie nicht schneller voran, deren Durchschnittsgeschwindigkeit liegt oftmals nämlich unter der von Radfahrern, auch in Städten mit reichlich Radwegen.  Durch Radwege wird also nicht einmal der MIV befördert, wohl aber der Radverkehr auf eine Geschwindigkeit gebremst, bei der er auf der Fahrbahn tatsächlich den Verkehr behindern würde.  Söre Reiche meinte dazu:

Jeder Verkehrsteilnehmer hat das gleiche Recht auf ein zügiges Vorankommen. Wenn das Recht nicht gleichzeitig wahrgenommen werden kann, verliert der hintere sein Recht. Dieser Verlust des Rechtes ist aber nur akzeptabel, um das Recht eines anderen zu wahren. Dieser Verlust ist nicht akzeptabel, wenn es bloß um die reine Einhaltung von Regeln geht.

Die Forderung, Radfahrer müssen sich auf dem Radweg behindern lassen, weil sie dazu verpflichtet sind, ist wegen des lestgenannten Grundes nicht akzeptabel.

Die Forderung, Radfahrer müssen sich auf dem Radweg behindern lassen, weil sie sonst die Autofahrer behindern, ist schlichtweg diskriminierend, da sie das Recht des Autofahrers höher einstufen als das Recht des vorausfahrenden Radfahrers.

Allein die Denkweise Bevor ich [Autofahrer] behindert werde, behindere [durch Benutzungspflicht] ich lieber andere [Radfahrer] zeugt bereits von einer völligen Uneignung zur Teilnahme am Straßenverkehr.

Zudem wäre die Frage, ob ein Radfahrer mehr „behindert“, als ein Mofa-Fahrer, denn die Zugehörigkeit eines Einzelnen zu einer größeren Gruppe ist kein hinreichender Grund für eine Diskriminierung.  Mehr Männer als Frauen sind Autofahrer…

Die Rufer dieses Vorurteils berufen sich natürlich regelmäßig auf § 1.  Dabei übersehen sie selbst, das man nach dieser Vorschrift das Verkehrsmittel so zu wählen hat, das kein Anderer … mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird..  Kann man also seine Wege mit dem Fahrrad erledigen, mit dem Auto werden ja sogar Kurzstrecken zurückgelegt, so begeht man einen Verstoß gegen § 1, wenn man anstelle dessen ein Auto dafür benutzt.  Denn das Andere durch das Auto behindert und belästigt werden, steht außer Frage.

Sogar Staus sollen Radfahrer verursachen.  Selbst, wenn es so wäre, gälte, daß tatsächlich an einem Stau nur teilnimmt, wer ein Auto anstelle eines Fahrrads benutzt.  Derzeit ist in der weit überwiegenden Zahl aller Fälle davon auszugehen, daß dies bereits unter Verstoß gegen § 1 geschieht.  Es wäre der Gipfel der Heuchelei, wollte man sich auf einen Schutz daraus berufen.

Zu diesem Vorurteil gehört, daß Radfahrer immer mitten auf der Straße fahren, viel zu weit links, mit zu großem Abstand.  Diese „Rechnung“ macht man nur beim Fahrrad auf, andere dürfen selbstverständlich fahren, wie sie es für nötig halten, niemand feilscht da um Zentimeter.

Die Inhaber dieses Vorurteils verdrängen gerne, daß schon der ruhende Kfz-Verkehr häufig einen ganzen Fahrstreifen blockiert.

Radfahrer flüchten bei Kontrollen und Unfällen.  Das tun Autofahrer auch, während Radfahrer viel häufiger dazu gar nicht mehr in der Lage sind, denn von dem, was sich Autofahrer erlauben, kann ein Radfahrer kaum etwas tun, ohne mehrere Tag im Krankenhaus zu verbringen.

Radfahrer fahren immer über Rot.  Nicht so oft wie Autofahrer (1 2 3 4 5 6 7 8 9), obwohl sie generell länger warten müssen und überall rote Welle haben.  Berücksichtigt wird auch nicht, daß der motorisierte Verkehr seltener Gelegenheit hat, denn ein haltendes Auto hält auch die Nachfolgenden an, während Radfahrer wegen Mittelinseln oftmals mehrere Ampeln in einer Richtung beachten müssen.  Autofahrers Gelb-Verstöße werden gar nicht gezählt.  Tatsächlich ist es ja so, daß Grün fast dasselbe wie Rot bedeutet, nämlich, das man nur nach genauer Vergewisserung unbeschadet fahren kann.  Der einzige Unterschied ist ein formaler: Bei Rot darf man nicht.  Bei Grün zu fahren schützt ebenso wenig vor dem Überfahren werden, wie bei Rot fahren es garantiert.  Ignoriert wird auch, daß Radfahrer dabei umsichtig sind, während Autofahrer ohne Überblick einfach Gas geben (Grün: fahren — Gelb: schneller fahren — Rot: ganz schnell fahren).  Zudem ergibt sich durch Zwischeninseln bei Furten ein geringeres Risiko, da nur eine Fahrtrichtung beachtet werden muß.

Radfahrer erzwingen die Vorfahrt.  Damit wird Suizidabsicht unterstellt.  Man kann nicht erzwingen, was man bereits hat.  Tatsächlich sind es die Kfz-Fahrer, die Radfahrern regelmäßig die Vorfahrt nehmen.

Radfahrer fahren auf Risiko.  Aus den Übertretungen kann nicht auf Unfallursachen geschlossen werden, ganz im Gegensatz zu den Kraftfahrzeugen (1 2).  Dafür fahren Autofahrer auf Risiko.

Radfahrer sind ein Verkehrsrisiko, woraufhin eine fiktive Geschichte vom Ausweichen eines Lkw folgt, Haus brennt ab und so.  Tatsächlich ist das Gegenteil ist der Fall, sie bekommen viel mehr und schwerere Unfälle ab, als sie austeilen, und das, obwohl sie auf Schrottwegen fahren.  Natürlich gefährden Radfahrer auch Fußgänger — zu denen sie gequetscht werden.  Die Wirklichkeit jedoch sieht anders aus (1 2 3 4): Bei Unfällen mit Pkw war der Radfahrer nur zu 26% und bei Unfällen mit Güterkraftfahrzeugen nur zu 22% der Hauptverursacher des Unfalls.  Klaus Müller:

Polizist: „Was Sie da machen, ist sehr gefaehrlich!“
Ich: „Was Sie da machen, ist sehr gefährlich!“
Polizist: „???“
Ich: „!!!“
Polizist: „Sie könnten ausrutschen und hinfallen!“
Ich: „Sie könnten rutschen und einen Radfahrer umfahren! Ich fahr mit Spikes und Sie nicht. Die Gefahr geht ganz klar von IHNEN aus, nicht von mir!“
Polizist (zum Kollegen): „Darf der das denn?!“
Polizist 2: „Ich glaub schon!“
Polizist: „Na, dann fahren Sie mal VORSICHTIG weiter!“
Ich: „Na, dann fahren SIE mal vorsichtig weiter!“

Radfahrer sind besoffen. Wahrscheinlich weniger als Autofahrer, denn Fahrrad fahren ist Körperbeherrschungstechnisch anspruchsvoller … das nicht mehr zu haltende Gleichgewicht. Wie viele dieser betrunkenen Radfahrer wohl Autofahrer sind, die gerade ihr Risiko mindern wollen? Saufender Radfahrer oder doch eher radfahrender Säufer?

Radfahrer fahren immer ohne Licht.  Nein, aber die Autofahrer holen kräftig auf (1 2), ohne das auch nur das geringste unternommen würde, wobei das bei Radfahrern nicht für Unfälle relevant ist.  Wie viele derer, die dieses Vorurteil liebkosen, lassen wohl ihren Nachwuchs mit unzureichender Beleuchtung rumfahren und müßten somit auf sich selbst schimpfen?

Soweit Polizeien Zahlen angeben, kann man sich allerdings fragen, was diese Zahlen taugen. Nachdem ich x-mal mitbekommen habe, dass der Zerstörer der Beleuchtung behauptet hat, die habe nicht gebrannt., meint Rainer Mai, Fahrrad-Sachverständiger.  Eine gängige Notlüge, die dann teilweise durch Zeugen oder Rekonstruktion widerlegt werden konnte. Aber nicht selten von den unfallaufnehmenden Cops geglaubt wurde, was dann vermutlich via Unfallaufnahme auf die Statistik durchschlägt.

Am Ende dürfen die Meckerer auf sich selbst zeigen, wenn nämlich Jedes fünfte Auto fällt mit erheblichen Mängeln auf.

Radfahrer fahren Schrott, defekte Gurken, Klapperkisten ohne ausreichende Bremsen.  Soweit das tatsächlich vorkommt, sind sich die Fahrer solcher Gefährte im Allgemeinen dessen bewußt und verhalten sich entsprechend.  Anders sieht es bei Autofahrern aus, die immer weniger Sicht haben und deren Rückspiegel noch vor dem Aussteigen einfach einklappen.

Radfahrer sind Vorbilder für die Kinder, und sollen gefälligst deshalb der Fahrbahn fern bleiben.  Warum sollen die erwachsenen Kraftfahrer nicht ebenso den Kindern als Vorbild dienen, indem man auch sie über den Bürgersteig poltern läßt?  Im Gegenteil sollen anscheinend Erwachsene, die ein Kraftfahrzeug benutzen, ganz unvorbildmäßig weiter die Sau rauslassen dürfen, ansonsten müßten die radfahrenden Kinder ja nicht vor ihren ungeduldigen Eltern geschützt werden.

Radfahrer sind unwissend, kennen die StVO nicht.  Ja, genau wie Autofahrer und Fahrschullehrer, obwohl diese eine Prüfung ablegen mußten, in der auch die StVO abgefragt wurde, und obwohl für sie einfachere Regeln gelten.  Abgesehen von der Plumpheit dieser Unterstellung urteilen die angeblich wissenden Autofahrer über sich selbst.  Sobald es warm wird, sieht man sie als Radfahrer verkleidet ebenso unwissend durch die Gegend strampeln.

Radfahrer haben frei, denn Fahrrad fahren ist Freizeit, für die Gesundheit und die Umwelt.  Das man damit täglich zur Arbeit und anderen notwendigen Zielen fahren kann, scheint unvorstellbar.

Das Schild „Rad­fah­ren ver­bo­ten“ wird er­setzt durch das Schild „Rad­fah­ren streng ver­bo­ten“. Falls das nicht hilft, wird zum äußers­ten Mit­tel ge­grif­fen: „Rad­fah­ren strengs­tens ver­bo­ten!“
Mathias Böwe über spe­zi­elle Fahr­verbote
Radfahrer zahlen keine (Straßen­finanzierungs-)Steuern und tragen nicht zu den von ihnen verursachten Kosten bei.  Oh, wie bekomme ich die denn wieder?  Tatsächlich tragen Autofahrer nur einen winzigen Teil der von ihnen durch Verbrauch von Natur, Fläche, Benachteiligung anderer und Gesundheit verursachten Kosten (1 2 3 4)Diese und diese Reaktionen zeigen, daß jeder Blödsinn noch überboten wird.  Und, na klar, was bezahlt ist, muß benutzt werden — weshalb es ja auch die Autobahn­benutzungspflicht gibt.  Andererseits fällt für Lkw auf Autobahnen Maut an, weshalb mit der gleichen Logik alle anderen von dort verbannt gehören.  Einher geht das Neid-Vorurteil

Radfahrer werden hofiert und bekommen rote Teppiche, weshalb Autofahrer sich diskriminiert fühlen.

Radfahrer konsumieren weniger.  Auch der Oldenburger Einzelhandel in der City verlangt, mit dem Auto gut erreichbar sein zu können.  Dabei werden Radfahrer als Kunden oft unterschätzt, da sie pro Einkauf meist etwas weniger Geld ausgeben als Kunden, die mit dem Auto kommen.  Berücksichtigt man jedoch, daß Radfahrer häufiger kommen, insgesamt etwas mehr ausgeben als Autofahrer, und Geschäfte in ihrer näheren Umgebung vorziehen, dann sind sie gerade für den innerörtlichen Handel eine lohnende Kundengruppe, die der Einzelhandel durch Serviceangebote viel leichter als die Autofahrer binden kann (1 2 3 4).  Diese Tatsache wurde durch zahlreiche Erhebungen bestätigt.  Radfahrer können eben das viele Geld, welches andere fürs Auto ausgeben, anderweitig verprassen.  Vielleicht ist es ja genau umgekehrt und die Autofahrer kaufen billig auf der Wiese, nachdem sie sich mit dem Rad zwecks Beratung in die Stadt begaben.

Radfahrer sind Rüpel, und dürfen deshalb auf keinen Fall in die Fußgängerzonen.  Dagegen spricht, daß man sie mit Fußgängern zusammen auf Wege verbannt und Untersuchungen (1 2): In Salzburg wurde aufgrund der relativ geringen RF- und FG-Menge keine Grenze der Verträglichkeit erreicht - ein Zeichen dafür, daß auch in anderen österreichischen Städten unter ähnlichen Voraussetzungen Fußgängerzonen für den Radverkehr freigegeben werden können. Schließlich sind Akzeptanz und Toleranz sehr hoch und die Verträglichkeit der beiden Verkehrsteilnehmergruppen bei einem hohen Selbstregelungsgrad größer als vielerorts angenommen wird.  Schließlich scheint auch durch Autofahrer verursachte Unfallquote in Fußgängerzonen (1 2 3 4 5) kein Grund zu sein, auf 100% Autofrei zu bestehen.

Bei Fahrrädern fehlt die Halterhaftung, ungerecht!  Halterhaftung und Identifizierbarkeit der Fahrräder müssen her!  Blödsinn, weder sind alle Kfz identifizierbar, noch sind alle Kfz versicherungspflichtig.


Während Autofahrer also laufend über bußgeldbewehrte Taten jammern, muß beim Vekehrsgerichtstag festgestellt werden, Allein im Jahr 2011 wurden knapp 172.200 Personen wegen Straftaten im Straßenverkehr belangt., begangen von Kfz-Fahrern, Das entsprach 21 Prozent aller Verurteilten.

Passend vielleicht sind da noch die Fahrradmärchen und der Radbullshit.