Bevor sich Ende März 2005 die Freigabezeiten änderten, sah es etwas anders aus — anderes Aussehen, aber nicht anders für Radfahrers Ausreden. Immerhin wird nicht mehr Liefer-Verkehr bevorzugt.
Die Innenstadt soll natürlich Fußgängerzone und so für Radfahrer gesperrt sein. Dagegen, daß Radfahrer dort jederzeit fahren dürfen, hat sogar der ADFC was. Begründung: Keine. Denn tatsächlich darf man jederzeit fast überall Fahrrad fahren. Trotzdem wurden am 2004-03-03 per Verwarnung 27 Radfahrer abkassiert. Diese Wegelagerung soll laut City-Wache wiederholt werden. Die Mail mit entsprechenden Fragen wurde nicht beantwortet.
Und wenn man schon dabei ist: Was ist mit dem ganzen angeblichen Lieferverkehr, welcher auch noch Ausnahmegenehmigungen haben muß? Egal, wie kurz ich in der City weile, unter 3 Kfz oder LKW kommen mir praktisch nie unter die Augen. Handtäschchen und ähnlich sperriges Gut kann beim besten Willen nicht als sofort und dringend anzuliefernde Ware angenommen werden.
Es folgt für jede „Art“ des Zugangs zur Fußgängerzone ein Beispiel.
Fußgängerzone: Lieferverkehr, Taxen und Radfahrer zu den Zeiten frei. Dieses kommt am häufigsten vor.
Fußgängerzone: Fahrrad fahren ausdrücklich immer erlaubt und sonstiger Verkehr außerhalb der Geschäftszeiten verboten.
Die Fußgängerzone von der Staulinie aus, gar nicht eingeschränkt.
Fahrzeuge sind im Winkelgang nicht erlaubt, aber nur nach rechts, links steht kein Schild. Aber auch dieses Schild gilt nur wenige Meter.
Dieses Schild gibt es an anderen Stellen mit Ausnahmen.
Ist die Haarenstraße nur für Radfahrer verboten? Nein, denn ein „Fußgängerzone – Radfahrer frei“ ist dem vorgelagert. Hier zu Fuß, später fahren.
Nicht nur bei diesen beiden Zugängen kein Schild → Fahrrad fahren in der City erlaubt.
Einfahrt verboten, danach fahren.
Wer traut sich, diese Tatsachen dem Schnittlauch zu erklären, nachdem er fahrend in der City „erwischt“ wurde?
Die hatte ich mal kurz gesammelt und sind teilweise von Bernd Sluka.
Wenn nun die Führung des Radverkehrs auf Straßen um die Fußgängerzone wesentlich schwieriger und gefährlicher ist, als durch die Zone, ist die Freigabe sogar geboten.
Bei der Behauptung, man könne die Fußgängerzone leicht umfahren, sollte man bedenken, daß man da plötzlich durch Fußgängermassen hindurch muß, nämlich Theaterwall, Ampel Heiligengeiststraße, Lappan. Danach ist der Radweg öfter mal dicht durch Autos. Was einem bei a verwehrt wird, kann bei b nicht Zwang sein, bzw. umgekehrt.
Gerade der „Verkehrsversuch“ Theaterwall hat gezeigt, daß man sehr gerne Fußgänger und Radfahrer auf engsten Raum zusammenquetscht. Als Argument dafür kam nicht Sicherheit, sondern angeblich höhere Verkehrsbelastung woanders.
Umgekehrt ist die Beschränkung des Fahrradverkehrs durch Sperrung der Fußgängerzone nur dann zulässig, wenn die Freigabe erhebliche Sicherheits- oder Ordnungsprobleme schaffen würde.
Einen weiteren Aspekt bringen Kinder bis 10 Jahre ins Spiel. Sie müssen (bis 8 Jahre) und dürfen gemäß § 2 Abs. 5 auf Gehwegen und damit auch ohne Freigabe in Fußgängerbereichen fahren. Sie sind durch ein Verbot des Radfahrens gar nicht zu erfassen.
Die Sperrung für den Radverkehr verhindert dagegen nach vielfältigen Berichten nicht, daß weiterhin mit dem Rad durchgefahren wird. Es werden höchstens diejenigen ausgesperrt, die sich an Verkehrsregeln halten, also diejenigen die tendenziell auch vorsichtiger durchgefahren wären.
In anderen Städten gibt es positive Erfahrungen.
„wir wollen sie nicht“ würde im Endeffekt auch bedeuten, daß der Lieferverkehr draußen bleiben muß. Denn die leicht verderblichen Waren, die nachgeliefert werden müssen, kann man auch tragen, bzw. im Handwagen anliefern.
Wann immer ich in der City bin, das ist meist eher kurz als lang und zu unterschiedlichen Zeiten, gurken da 2, 3 oder 4 Lieferwagen rum. Das ich keinen einzigen antraf, kam bisher nur in der Größenordnung unter 5 mal vor. Die Rumgurker mögen zwar nicht zulässig sein, aber verfolgt werden die ja auch nicht. Ich kann also davon ausgehen, daß permanent zwischen Morgens und Abends 2 oder 3 Lieferwagen in der City rumgurken.
Für mich ist es ganz einfach: Solange Lieferverkehr zulässig ist, und das ist er dank anscheinend reichlicher "Ausnahmen" ganztägig, gibt es keinen Grund, Radfahrer auszusperren.
Mit dem Rad als Roller bin ich auch nicht langsamer, als wenn ich drauf sitze und trete.
Für die vorzunehmende Abwägung spielt es keine Rolle, inwieweit die Schrittgeschwindigkeit tatsächlich eingehalten wird. Ausschlaggebend kann nur die zu erwartende Unfallgefahr aufgrund allgemeiner Überlegungen und Erkenntnisse sein, die auf den Einzelfall anzuwenden sind. Wenn sich im Lauf der Zeit neue Erkenntnisse ergeben, wäre die Freigabe eventuell auch zu widerufen. Nur kann man aus der ursprünglichen Ermessensentscheidung keinem der Verantwortlichen einen Vorwurf machen, wenn er sie fachlich richtig getroffen hat. Fachlich liegt jedoch die Erfahrung vor, daß Radverkehr in Fußgängerzonen kaum zu Unfällen führt.
Wer fordert, die Fußgängerzone solle frei bleiben von Fahrradfahrern, soll erstmal dafür sorgen, daß man überhaupt ordentlich umzu fahren kann. Wenn das der Fall ist, spricht immer noch nichts für das Aussperren.