Hierachien, und Schein-Instanzen,
Gasher G.14, Te hominem esse memento II
Beton und Stahl soll sie verschanzen.
Unheilvolle Allianzen,
laß' sie tanzen, laß' sie tanzen.
Als Reaktion auf meinen Anruf eine Mail des Ehemannes der Klägerin, Urteil des Landgerichtes Oldenburg (4 O 1861/03) vom 2003-06-12.
… “Den Beklagten trifft nach § 254 Abs. 1 BGB keine Haftung. Nach dieser Vorschrift hängt für den Fall, dass bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt hat, die Verpflichtung zum Ersatz sowie des Umfangs von den Umständen und insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teile verursacht worden ist. Dabei trifft einen Geschädigten ein Mitverschulden, wenn er diejenige Sorgfalt außeracht lässt, die jedem ordentlichen und verständigen Menschen obliegt, um sich vor einem vorhersehbaren und unvermeidbaren Schaden zu bewahren (Palandt-Heinrichs, 61., § 254 BGB, Rz. 12 m.w.N.).
Gemessen hieran trifft die Klägerin ein Mitverschulden an dem Unfallereignis. Bei einem kombinierten Rad/Gehweg liegt ein größerer Sorgfaltsmaßstab grundsätzlich auf Seiten des ‘stärkeren’ Radfahrers wie dies grundsätzlich im Verhältnis PKW-Fahrer/Radfahrer der Fall ist. Einem Radfahrer, der sich auf einem kombinierten Weg einem erkennbar nicht umschauenden und dennoch den Radweg in Richtung Fahrbahn überquerenden Fußgänger nähert, obliegt daher die Pflicht, bei einem Überholmanöver oder Vorbeifahren größte Sorgfalt walten zu lassen und insbesondere ausreichend Seitenabstand zu halten. Denn es liegt in einer solchen Situation aufgrund seiner (örtlichen) Position in erster Linie in seiner Hand, ob sich die aus dem verkehrswidrigen Verhalten des Fußgängers resultierende Gefahr tatsächlich verwirklicht.” …
Und weiter
… ”Zwar trifft auch den Beklagten ein Mitverschulden, indem er ohne erforderliche Umschau den Fußgängerbereich verließ und den Radfahrerbereich betrat. Die Klägerin trifft aufgrund der obigen Ausführungen als ‘Herrscherin’ des Geschehens an der Schadenentstehung jedoch ein darart großes Mitverschulden, dass demgegenüber ein Mitverschulden des Beklagten vollständig zurücktritt. …”
Anzumerken bleibt vielleicht noch, dass die Prozessvertretung meiner Frau den Standpunkt vertrat, dass es sich bei dem Urteil des Landgerichts ‘definitiv um ein Fehlurteil’ handelt, weshalb auch Berufung beim OLG eingelegt wurde. Sie kam auch deshalb zu dem Urteil, weil in einer ersten Verhandlung beim Landgericht im September 2003 derselbe Richter selbst einen Vergleich mit einer 70-%-Quote zu Gunsten der Klägerin (meine Frau) angeregt hatte. Leider wurde dieser Vergleichsvorschlag von der gegnerischen Haftpflichtversicherung abgelehnt, so dass es zu einer neuen Verhandlung kam, in der der Richter seine Meinung geändert hat.
Fest steht jedenfalls, dass meine Frau aufgrund des geringen Abstandes zu dem den Radweg querenden Fußgänger — auch beim Versuch, den Fußgänger in letzter Zehntelsekunde noch rechts zu überholen — keine Chance hatte, den Unfall noch zu vermeiden.
Nach einer Frage eine Mail von Norbert Novicic, Verkehrslenkung, vom 2004-04-29.
nach Rücksprache mit dem Fachdienst Sicherheit und Ordnung ist für die Durchführung des Flohmarktes in der Alexanderstraße am 26.06.2004 keine gewerberechtliche Erlaubnis erteilt worden. Da die Verkaufsstände ausschließlich auf Privatfläche aufgebaut werden sollten, war auch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nicht erforderlich.
Nachdem ich mich per Mail über 2 Busfahrer, Nummer 1 hupte nur und drohte mit Prügel
, gegen den zweiten habe ich Strafanzeige gestellt. Der meinte mich gestern in der Nadorster Straße gegen parkende Autos abdrängen zu müssen
, bekam ich von der Betriebsleitung der VWG am 2004-08-10 diese Antwort:
wir erwarten ein partnerschaftliches Miteinander im Verkehrsraum, sowohl von unseren Fahrern, als auch von Ihnen als Radfahrer. Dazu gehört auf der Nadorster Str. die Benutzung des dort vorhandenen Radweges. Diese Benutzungspflicht ist sinnvoll, da das Radfahren auf einer stark belasteten Straße äußerst gefährlich ist. Eine derartige Gefährdung letztendlich unserer Fahrgäste werden wir nicht tolerieren, ebenso wenig wie die Behinderung des Linienverkehrs durch derartige Auseinandersetzungen.
Wir haben daher unsererseits Anzeige und Strafantrag wegen Nötigung und Verkehrsgefährdung gestellt. Es bleibt damit den Gerichten vorbehalten, die Vorfälle vom letzten Wochenende zu würdigen.
Das geschah dann auch. In der Verhandlung wurde die Nötigung gegen eine Entschuldigung abgeblasen. Nicht verwechseln: Das beinahe zum Krüppel gemachte Opfer muß sich beim Täter entschuldigen.
Kerstin Goroncy fragte ich
Den Artikel nehme ich als Anlaß, zu fragen, was Sie von der Möglichkeit halten, die blauen Radweg-Schilder, die Radfahrer auf Sonderwege zwingen, abzubauen.
Erstens wird keines der mit solchen Wegen verbundenen Versprechen eingehalten.
[Einige auf dieser Website aufgeführten Gründe]
Was halten Sie von einer Freigabe der Fußgängerzone? Immerhin ist es so, daß bisher in Deutschland keine Probleme verzeichnet werden. Rechtlich dürfen Kinder bis 10 ohnehin dort fahren und praktisch ist unsere angebliche Fußgängerzone größtenteils keine.
und bekam am 2007-11-09 diese Mail
das mann nie mit dem vorhandenen zu frieden ist oder mißfällt, liegt in der Sache der Natur — sonst würden wir heute noch alle auf den Bäumen umherklettern. Viele Dinge die Sie ansprechen (ich habe mir ihre Internetseite angeschaut), wurden in der ersten Sitzung der Initiative benannt.
Ich mag kritische Menschen — es tut manchmal weh, aber man “schläft” nicht. Was ich nicht mag ist die BILD-Mentalität: erst schießen und dann ganz klein die Erläuterungen dazu. Mir ist an ihrer Hompage diese Mentalität streckenweise aufgefallen. Ich bin noch nicht lange in Oldenburg, weiß aber, dass die Heiligengeiststraße für den Kfz-Verkehr gesperrt ist und eine Fußgängerzone ist — wo der Radfahrer als Gast sich bewegen darf. Und da wären wir aus meiner Sicht schon beim eigentlichen Problem: der Umgang der Verkehrsteilnehmer — meistens zu Lasten des Schwächsten — untereinander. Wer agil ist, nimmt sich sein Recht — dabei lernt jeder Oldenburger in der 4. Klasse wie die Spielregeln im Verkehrsraum sind, später mit der Fahrerlaubnis gibt es dann nochmals eine Auffrischung. Jeder Autofahrer ist mit 80% auch ein Radfahrer und Fußgänger irgendwann mit Kleinkindern, dann Fahrradanfänger und irgendwann im letzten Lebensabschnitt. All diesen Ansprüchen muss eine Stadt gerecht werden, dies ist oftmals nur durch Kompromisse möglich. …
Sie sprechen mich auf die Fußgängerzone an. Klar bin auch ich nicht mit den Umstand glücklich die Fußgänerzone nicht so in meine tägliche Wegebeziehung zu integrieren, wie es optimal wäre. Aber in einer Fußgängerzone gibt es starke Querbewegungen und solange es Radfahrer gibt, die wie Bowling-Kugeln durch die Massen schießen müssen, kann sie tagsüber nicht freigegeben werden. Außerdem kenne ich im Moment keine Stadt in dieser Größe — wo die Fußgängerzone für Radfahrer und Fußgänger nutzbar ist. In den Abendstunden ist dies weniger ein Problem und da ist die Fußgängerzone auch freigegeben.
Die im Verkehrsausschuß vertretenen Fraktionen bzw. Parteien bat ich um Stellungnahme zu dieser Behauptung
Die Verwaltung der Stadt Oldenburg hält, was den Fahrradverkehr angeht, zum erheblichen Teil die geltende Rechtslage nicht ein, sondern handelt nach Gutdünken zum Nachteil der Radfahrer. Sie wird von der Politik diesbezüglich weder kontrolliert noch zum Einhalten angehalten, weil die Verwaltung die Lage falsch oder verkürzt darstellt.
welche ich mit 8 Beispielen aus den letzten Jahren belegte, die sich zum Teil aus den Protokollen des Verkehrsausschusses ergaben, wie zum Beispiel ständig nur Mindestmaße oder baulicher Zustand.
Die SPD antwortete nicht, obwohl sie die Mail nachweislich bekam, auch Grüne, WFO und FDP hatten keine rechte Lust. Die Linke antwortete am 2009-03-21
Ihre Anregungen halte ich für sehr wertvoll. Die Situation an der Schützenhofstrasse ist mir gut vertraut, weil ich direkt daneben wohne. Ich hatte schon vor längerer Zeit den Vorschlag gemacht, den Radverkehr ausnahmslos auf die Straße zu nehmen und die Straße durch eine besondere Farbe auf dem Asphalt für den Radverkehr in einem Bereich zu markieren ( so wie in Osnabrück und Münster). Die Parkmöglichkeiten für Autos auf der Ostseite muss dann natürlich aufgehoben werden.
Die CDU am 2009-04-05
Ihre Behauptung, die Stadt Oldenburg würde was den Fahrradverkehr anbelangt zum erheblichen Teil die Rechtslage nicht einhalten, sondern vielmehr nach Gutdünken zum Nachteil der Radfahrer handeln, kann ich nicht teilen.
Im übrigen sollten Sie meines Erachtens Ihre rechtlichen Bedenken dem Vertreter des ADFC Herrn Lucks sowie der Fahrradbeauftragten der Stadt Oldenburg Frau Goroncy vortragen. Diese mögen — soweit von dort Anlaß gesehen wird — die von Ihnen geschilderte Problematik in den Verkehrsausschuss einbringen.