Oldenburger
Radverkehrsanlagen

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Beschreibung der Ofener Straße

Bis irgendwann vor Mai 2004 sah es wie folgt aus.

Einmündung sieht schrottig ausVerzierte EinmündungDie­se Flicken exis­tie­ren seit min­des­tens Mitte 2001.

Steine fehlenSteine fehlenDie­se Löcher wur­den zu­ge­teert, was die An­ge­le­gen­heit aller­dings auch nicht viel besser macht.

Verbreiterung über Pflasterung hinaus in EinmündungDie­se Ver­brei­te­rung darf man wohl als Be­weis da­für neh­men, daß Über­ho­len nur in Ein­mün­dun­gen mög­lich ist.  Das wur­de ir­gend­wann mal ge­pflas­tert.


Am 2002-11-05 wur­de die Be­schil­derung er­gänzt, und spä­tes­tens Fe­bru­ar 2005 wie­der entfernt.  Mit ein Anlass könnte eine Beschwerde von mir gewesen sein.

Rummelweg — Zeughausstraße Zeichen 237: Radfahrer Unebene Fahrbahn Verengte Fahrbahn Überholverbot Fußgänger Höchstens 15 km/h möglich

Fußgänger freiWie lus­tig:  Ein Son­der­weg nur für Rad­fah­rer — Fuß­gän­ger dür­fen aber auch dank „Fuß­gän­ger frei“.  Fuß­gän­ger = Rad­fah­rer, Rad­fah­rer = Fuß­gän­ger auf Rä­dern.  Ehr­li­cher wäre ge­we­sen, gleich ein Zeichen 254: Verbot für Radfahrer zu neh­men.  Die­ser nette Zu­satz wur­de in Ab­stim­mung mit der Po­li­zei am 05.11.2002 an­ge­ordnet.

Die­ses nette Blech be­endet die Be­nut­zungs­pflicht so­fort wie­der.  Soll­te das nicht der Fall sein, tut die Bus­hal­te­stelle das.

Ratsherr-Schulze-Straße — Auguststraße Zeichen 237: Radfahrer Unebene Fahrbahn Verengte Fahrbahn Fußgänger Überholverbot Höchstens 15 km/h möglich

FußgängerNa so­was, auch hier wie­der „Fuß­gän­ger frei“.  Ent­spre­chen­des kommt da­bei raus; die­se jun­gen Da­men sind ge­rade aus­ge­stie­gen (und mir fast vors Rad ge­lau­fen).