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Widerspruch Bad Zwischenahn

Bis jetzt habe ich der Beschilderung in der Oldenburger Straße und im Langenhof, dem Blau in Zone 30 und noch einmal in der Oldenburger Straße widersprochen.


Hier was kurzes, vom 2003-03-18.  Erst nach einer Untätigkeitsklage verbesserte sich der Zustand.

Widerspruch Beschilderung „Am Hogen Hagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen bekannt ist, fahre ich seit April letzten Jahres regelmäßig mit dem Fahrrad zur Arbeit nach Zwischenahn.  Dabei fahre ich auch „Am Hogen Hagen“ lang.  Mir wurde erste letztens bewußt, daß in dieser Tempo-20-Zone ebenfalls Zeichen 240 aufgestellt sind.  Nun ja, es wundert mich nicht mehr.  Da ich davon betroffen bin, aber nicht damit einverstanden, lege ich diesen Widerspruch dagegen ein, entsprechend § 69 VwGO.

Nach § 45.1c schließen Zone-30 und Radwegbenutzungspflicht ohne Kompromisse einander aus.  Was für Zone-30 gilt, trifft erst recht auf noch langsamere Tempo-Zonen zu, obwohl sie nicht extra in der StVO so erwähnt sind.  Auch aus Verkehrssicherheitsgründen kommt das Blau nicht in Betracht.  Deshalb ist eines von beiden aufzuheben.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Widerspruchs.

Mir wäre es lieber, bräuchte ich nur Mails als Hinweis schreiben. Da auf diese in den meisten Fällen aber nicht reagiert wurde, kann ich es auch gleich ganz Förmlich machen.

Mit freundlichem Gruß