Es gab andere Ansichten.
Diese Hauptverkehrsstraße liegt in Bad Zwischenahn. 10000 – 12000 Kfz in 24 Stunden laut Ammerland. 15000 bis 20000 Kfz laut Bezirksregierung, 20390 laut Oldenburg. Widerspruch ist in Gange.
Neben den üblichen “Gründen” könnte hier weiteres eine Rolle spielen: Geld. In den Richtlinien über die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen heißt es Ich bitte, die Ortsdurchfahrtenrichtlinien mit folgenden Maßgaben und Hinweisen sowohl im Bereich der Auftragsverwaltung des Bundes als auch im Bereich des Straßenrechts des Landes anzuwenden.
Damit gelten die ODR auch für Landesstraßen in Niedersachsen. In den ODR wiederum steht unter Punkt 12a In den Ortsdurchfahrten mit geteilter Baulast sind Baulastträger für Radwege die Baulastträger der Fahrbahn und Baulastträger für Gehwege die Gemeinden.
und später Über Bau und Unterhaltung
von gemeinsamen Geh- und Radwegen ist zwischen dem Baulastträger der Fahrbahn und der Gemeinde eine Vereinbarung zu schließen.
Anders gesagt: Bei oder hätte Zwischenahn den Gehweg bezahlen müssen. Mit den konnte das ausgehandelt werden, wobei Zwischenahn bestimmt nicht verloren hat.
Ähnlich lautet auch § 49 des Niedersächsischen Straßengesetzes.
Punkt 12a der ODR sagt auch, Die Anlage gemeinsamer Geh- und Radwege ist in Ortsdurchfahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Ausnahmefälle zu beschränken.
Für die Gegenrichtung sieht das Blau anders aus. Breit und uneben. Die Breite der Fahrspur und die geringe Anzahl an Radfahrern auf dieser Seite sprechen gegen eine Benutzungspflicht.
Das rechte Schild taucht so langsam hinter einem anderen auf, wenn man näher kommt.
20 Meter Gehweg, keine Trennung, nur eine Farbe. Nach dessen Ende kommt nur links ein .
Der Zugang zu 2 Straßen ist von hier aus für Radfahrer gesperrt. Da Radfahrer in der Gegenrichtung fahren dürfen und die Fahrbahn benutzen müssen, kann man hier wohl von Versehen ausgehen.
Gedacht war wohl folgendes: Um den Straßenverlauf zu folgen, sollen Radfahrer 3 Straßen überqueren. Nämlich erst einmal hier, wobei gleichzeitig der Eindruck erweckt wird, daß Radfahrer warten müssen (müssen sie nicht).
Dann, um auf die linke Seite zu kommen. Man beachte: Zeichen 254 = Straße gesperrt. Da Zeichen ab Standort gelten und Wenden schlecht möglich ist…
Hier sollens dann laut Akten 20000 Kfz am Tag sein.
Und dann nach der Bahn noch einmal, egal, ob man nach rechts oder links will.
Aber wie gesagt: erlaubt ist das nicht.
Erst blau …
… dann rot. Bestimmt ebenfalls ein Versehen. Da vorne kommen öfter mal Lastzüge raus. Wer nicht aufpaßt, schwebt in Lebensgefahr. Den anderen wird nur die Vorfahrt genommen.
Spätestens hier beginnt dann ein Umweg von 300 Metern mit 130 statt 70 Sekunden. Der ist dann allerdings ohne Radweg.
Dank Fahrradstand tummeln sich da Fußgänger die zum Radfahrer werden wollen.
Seit Februar 2006 gibt es hier das Blau, in beide Richtungen, aufgestellt trotz Belehrung über die Unzulässigkeit wegen 149 bis 216 cm Breite.
Achtung! Ab hier sehr hohe Hup-Dichte und maximaler Aggressionslevel!
Ob das Blau da hinten zählt? Für die Oldenburger Straße?
Das Blau wurde Februar 2006 aufgestellt, ist nur an aus der 20er Zone Kommende gerichtet und somit völlig sinnlos, denn nur in Fahrtrichtung aufgestellte Radwegschilder gelten, es ist also .
Von September 2006 bis 2009 wird hier gebaut, um die Bahn zu untertunneln. Das betroffene Stück ist Tempo 30, Radfahrer aber irgendwo durch umgeleitet oder mit Fußgängern in beide Richtungen auf einen Meter Breite gequetscht.
Seit mindestens 2009-02-17 ist das nebem dem Gehweg befindliche entwertet.
Seit November 2006 beginnt man hier mit einer Ampel, die natürlich für Autos gebaut wurde, denn Radfahrer warten wie Fußgänger 41 Sekunden und fahren 14 Sekunden.
Der Weg ist so schräg, daß ein normales Fahrrad nicht auf dem Ständer stehen bleibt; bei Glätte extreme Rutschgefahr!