Oldenburger
Radverkehrsanlagen

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Beschreibung der Oldenburger Straße

Es gab andere Ansichten.

Diese Hauptverkehrsstraße liegt in Bad Zwischenahn.  10000 – 12000 Kfz in 24 Stunden laut Ammerland.  15000 bis 20000 Kfz laut Bezirksregierung, 20390 laut OldenburgWiderspruch ist in Gange.

Neben den üblichen „Gründen“ könnte hier weiteres eine Rolle spielen: Geld.  In den Richtlinien über die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen heißt es Ich bitte, die Ortsdurchfahrtenrichtlinien mit folgenden Maßgaben und Hinweisen sowohl im Bereich der Auftragsverwaltung des Bundes als auch im Bereich des Straßenrechts des Landes anzuwenden.  Damit gelten die ODR auch für Landesstraßen in Niedersachsen.  In den ODR wiederum steht unter Punkt 12a In den Ortsdurchfahrten mit geteilter Baulast sind Baulastträger für Radwege die Baulastträger der Fahrbahn und Baulastträger für Gehwege die Gemeinden. und später Über Bau und Unterhaltung von gemeinsamen Geh- und Radwegen ist zwischen dem Baulastträger der Fahrbahn und der Gemeinde eine Vereinbarung zu schließen. und Die Herstellungs- und Unterhaltungskosten sollen darin zwischen den Baulastträgern geteilt werden.  Anders gesagt: Bei Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg oder Kein Blau! hätte Zwischenahn den Gehweg bezahlen müssen.  Mit den Zeichen 240: gemeinsamer Geh- und Radweg konnte das ausgehandelt werden, wobei Zwischenahn bestimmt nicht verloren hat.

Ähnlich lautet auch § 49 des Niedersächsischen Straßengesetzes.

Punkt 12a der ODR sagt auch, Die Anlage gemeinsamer Geh- und Radwege ist in Ortsdurchfahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Ausnahmefälle zu beschränken.

Wiefelsteder Straße — Zum Rosenteich Zeichen 240: gemeinsamer Geh- und Radweg Zeichen 1022-11: Mofa frei

⇐ Außerorts

Für die Gegenrichtung sieht das Blau anders aus.  Breit und uneben.  Die Breite der Fahrspur und die geringe Anzahl an Radfahrern auf dieser Seite sprechen gegen eine Benutzungspflicht.

Zum Rosenteich — Weißer Weg Zeichen 240: gemeinsamer Geh- und Radweg Zeichen 1022-11: Mofa frei

Weißer Weg — Unter den Eichen Zeichen 240: gemeinsamer Geh- und Radweg Zeichen 1022-11: Mofa frei

Das rechte Schild taucht so langsam hinter einem anderen auf, wenn man näher kommt.

Unter den Eichen — Heiderosenweg Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg Radweg links und rechts

20 Meter Gehweg, keine Trennung, nur eine Farbe.  Nach dessen Ende kommt nur links ein Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg.

Heiderosenweg — Am Heldenhain Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg Radweg nur auf der linken Seite

Am Heldenhain — Am Hogen Hagen Kein Blau!

Am Hogen Hagen — Hornbusch Zeichen 254: Verbot für Radfahrer Zeichen 259: Verbot für Fußgänger

Umleitung durch Zeichen 325: Verkehrsberuhigter Bereich und einer gegen der Fahrbahn 5 mal längeren Schleife unterdurch.

Hornbusch — Speckener Weg Zeichen 240: gemeinsamer Geh- und Radweg Radweg nur auf der linken Seite Zeichen 254: Verbot für Radfahrer

Speckener Weg — Georgstraße Zeichen 254: Verbot für Radfahrer Zeichen 259: Verbot für Fußgänger

Einmündung, Zeichen 254Spä­tes­tens hier be­ginnt dann ein Um­weg von 300 Me­tern mit 130 statt 70 Se­kun­den.  Der ist dann aller­dings ohne Rad­weg.

Georgstraße — Ladestraße Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg Radweg nur auf der linken Seite Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz

Ladestraße — Mühlenstraße Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg Radweg nur auf der linken Seite Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz


Mühlenstraße — Ladestraße Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz

Ladestraße — Brummerforth Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg Gegenverkehr Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz

Auf Weg Noch-Nicht-Radfahrer, rechts FahrradstandDank Fahr­rad­stand tummeln sich da Fuß­gän­ger die zum Rad­fah­rer wer­den wollen.

Brummerforth — Speckener Weg Zeichen 254: Verbot für Radfahrer

Speckener Weg — Hornbusch Zeichen 240: gemeinsamer Geh- und Radweg

149 bis 216 cm, HeckeSeit Fe­bruar 2006 gibt es hier das Blau, in bei­de Rich­tun­gen, auf­ge­stellt trotz Be­lehrung über die Un­zu­lässig­keit we­gen 149 bis 216 cm Brei­te.

Ach­tung! Ab hier sehr ho­he Hup-Dich­te und ma­xi­ma­ler Aggressions­level!

Hornbusch — Am Hogen Hagen Zeichen 254: Verbot für Radfahrer Zeichen 259: Verbot für Fußgänger

Umleitung durch Zeichen 325: Verkehrsberuhigter Bereich und einer gegen der Fahrbahn 5 mal längeren Schleife unterdurch.

Am Hogen Hagen — Am Heldenhain Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg

Das Blau wurde Fe­bruar 2006 aufgestellt, ist nur an aus der 20er Zone Kommende gerichtet und somit völlig sinnlos, denn nur in Fahrtrichtung aufgestellte Radwegschilder gelten, es ist also Kein Blau!.

Am Heldenhain — Heiderosenweg Kein Blau!

Heiderosenweg — Hermann-Löns-Straße Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg Zeichen 1000-31: Beide Richtungen

Seit mindestens 2009-02-17 ist das nebem dem Gehweg befindliche Zeichen 241: getrennter Rad- und Gehweg entwertet.

Hermann-Löns-Straße — Kayhauser Kamp Kein Blau!

Seit November 2006 beginnt man hier mit einer Ampel, die natürlich für Autos gebaut wurde, denn Radfahrer warten wie Fußgänger 41 Sekunden und fahren 14 Sekunden.

Kayhauser Kamp — Zum Rosenteich Zeichen 240: gemeinsamer Geh- und Radweg Radweg nur auf der linken Seite Unebene Fahrbahn

Der Weg ist so schräg, daß ein normales Fahrrad nicht auf dem Ständer stehen bleibt; bei Glätte extreme Rutschgefahr!

Rechts steht Zeichen 239: Gehweg mit Zeichen 1022-10: Radfahrer frei und Zeichen 1022-11: Mofa frei.

Zum Rosenteich — Wiefelsteder Straße Zeichen 240: gemeinsamer Geh- und Radweg Radweg nur auf der linken Seite

Wiefelsteder Straße — Außerhalb Zeichen 240: gemeinsamer Geh- und Radweg

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