Oldenburger
Radverkehrsanlagen

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Widerspruch Theaterwall

Widerspruchsbescheid

Den bekam ich am 2003-02-26.

Natürlich ist der Weg breit genug.  Hier wurde die Stellungnahme der Verwaltung abgeschrieben.

Gleich danach kommt aber das nicht beweisbare:  „Diese Gefahrenlage würde bestehen, wenn es keine Radwegebenutzungspflicht in dem o.a. Bereich gäbe. […] Außerdem ist zu erwarten, dass es durch langsam fahrende Radfahrer zu Staubildungen und/oder gefährlichen Überholmanövern kommt.“.  Die Staubildung haben die Radfahrer dafür jetzt auf dem Sonderweg.  Wie man hier wieder sieht, werden die Opfer bestraft, sie werden weggesperrt, damit man gegen gefährliche Autofahrer nichts unternehmen muß.

Immerhin wurde erkannt, daß es Problemstellen gibt.  Danach wird aber mit „aber diese werden von der Stadt Oldenburg als nicht so gefährlich gewertet, dass dort die Durchfahrt für den Radverkehr gesperrt werden müsste“ behauptet, daß es nur entweder oder gibt, nämlich entweder auf Fahrbahn oder auf Fußweg.  „Radfahrer frei“ kommt demnach nicht in Frage.

Das Problem mit der nicht vorhandenen Sicht existiert nicht.  Diskriminierung auch hier:  „Dass dies nach Ihrer Meinung dazu führt,dass der Radverkehr an diesen Stellen dadurch oftmals auf eine Minimalgeschwindigkeit reduziert wird, ist hinzunehmen.  Der Radverkehr hat auf Fuß- und Radwegen keinen Rechtsanspruch, durchgängig höhere Geschwindigkeiten zu fahren.“  Gemeint ist natürlich, daß Radfahrer nirgends schnell fahren dürfen, denn Blau gibt es an den meisten Stellen.  Fast überall, wo es kein Blau gibt, ist Schnell sein aus anderen Gründen nicht möglich.

Damit endet diese Geschichte.